Hartwig Elzermann
Dozent für öffentliches Recht an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg/O.L. mit den Schwerpunkten Polizei- und Versammlungsrecht.
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Und die schwer nachvollziehbaren neuen Regelungen zum Ordnereinsatz in § 6 Abs. 2 und 3 SächsVersG