Zwischen Reformstau und Reformdruck
Die juristische Ausbildung aus Sicht ihrer Absolvent:innen
Zwischen Reformstau und Reformdruck
Die juristische Ausbildung aus Sicht ihrer Absolvent:innen

Zwischen Februar und September 2024 nahmen insgesamt 1.835 Personen an der sechsten bundesweiten Absolvent:innenbefragung teil. Ziel dieser umfassenden Erhebung war es, ein differenziertes Bild der Erfahrungen, Einschätzungen und Reformwünsche (ehemaliger) Jurastudierender zu gewinnen. Die Ergebnisse erlauben einen tiefgehenden Einblick in die gegenwärtige Lage der juristischen Ausbildung in Deutschland aus der Perspektive derjenigen, die sie selbst durchlaufen haben. Es fällt auf: Für viele Probleme bestünden einfache Lösungen.
Erosion der Weiterempfehlung: Ein Alarmsignal
Besonders deutlich tritt der Reformbedarf in der Frage der Weiterempfehlung des Jurastudiums zutage. 66,27 % der Befragten würden das Jurastudium in seiner jetzigen Form nicht weiterempfehlen. Diese teilen sich auf in 41,31 %, die das Studium „eher nicht“ empfehlen würden, und 24,96 %, die es „gar nicht“ weiterempfehlen würden. Demgegenüber steht lediglich ein Drittel der Befragten (32,04 %), welche das Jurastudium grundsätzlich empfehlen würde – und nur 5,12 % empfiehlt das Studium aus voller Überzeugung.
Im Vergleich zur fünften Absolvent:innenbefragung aus dem Jahr 2022 stellt dies einen signifikanten Anstieg der ablehnenden Haltung dar: Während damals noch 43,93 % das Studium nicht weiterempfahlen, sind es 2024 weit über 66 %. Der Zuwachs von mehr als 20 Prozentpunkten innerhalb von zwei Jahren deutet auf eine zunehmende Unzufriedenheit hin, die nicht als kurzfristige Stimmungsschwankung, sondern als strukturelles Problem verstanden werden muss.
Ein klares Handlungssignal. Doch woran genau lässt sich diese Unzufriedenheit festmachen?
Wahrnehmung von Intransparenz und Subjektivität bei Prüfungen
Ein zentrales Motiv der Unzufriedenheit liegt in der Bewertung juristischer Klausuren: 81,63 % der Befragten halten diese nicht für objektiv. Sie wird vielfach als subjektiv, intransparent und teilweise willkürlich empfunden. Diese Wahrnehmung wiegt schwer, da die Prüfungen der Staatsexamina – insbesondere die staatlichen Pflichtfachprüfungen – über den weiteren beruflichen Werdegang in erheblichem Maße entscheiden. Die fehlende Transparenz und das Gefühl mangelnder Fairness untergraben das Vertrauen in die Leistungsbewertung und verstärken den ohnehin hohen psychischen Druck, dem Studierende im Jurastudium ausgesetzt sind.
Ein zentraler Grund für die empfundene Intransparenz liegt in dem weiten Spielraum, den die Prüfungsordnungen den Korrektor:innen einräumen. Zunächst ist nicht eindeutig geklärt, was ein juristisches Gutachten im Rahmen einer universitären Prüfung genau verlangt. Zudem gibt es keine einheitliche konkrete Vorgabe darüber, welche Leistung welcher Note entspricht. Was bedeutet denn genau „eine Leistung, die den durchschnittlichen Anforderungen“ entspricht – wie es der Notenbereich von 7 bis 9 Punkten vorsieht? Klare, verbindliche Erwartungshorizonte tragen dazu bei, einheitliche Notenvorstellungen zu schaffen und transparent festzuhalten, welche inhaltlichen und methodischen Anforderungen an die Studierenden gestellt werden.
Darüber hinaus fiel im Rahmen der Befragung besonders scharf die Kritik an der fehlenden verdeckten Zweitkorrektur aus. Nach Aussagen vieler Teilnehmender schließen sich Zweitkorrektor:innen regelmäßig ohne eigene Begründung der Erstkorrektur an – Stichwort
„Ankereffekt“. Durch die Einführung einer „blinden“ Zweitkorrektur ließe sich relativ unkompliziert Willkür, die auf die Spielräume der Korrektor:innen zurückzuführen ist, eindämmen und eine fairere Bewertung schaffen. Das Landesjustizprüfungsamt Rheinland-Pfalz hat dies bereits durch eine Änderung ihrer Ausbildungs- und Prüfungsordnung getan. Und das, nach eigenen Angaben, ohne Mehrkosten. Eine einfache Lösung für ein tiefgreifendes Problem.
Digitalisierung als Chance – nicht als Ausnahme
Auch im Bereich der Digitalisierung zeigt sich ein deutliches Reformpotenzial, das von den Befragten klar benannt wird. Die während der Covid-19-Pandemie etablierten digitalen Lehrformate werden überwiegend positiv bewertet. 82,02 % der Teilnehmenden sprechen sich für hybride Lehrangebote aus, die eine gleichzeitige Teilnahme in Präsenz und online ermöglichen. Darüber hinaus befürworten 56,08 % rein digitale Veranstaltungen. Das Reformpotenzial beschränkt sich aber nicht nur auf Lehrformate, sondern sollte auch auf Prüfungsformate erweitert werden. Dass diese bei Studierenden sehr beliebt sind, zeigen erste Erfahrungen des E- Examens – welches jedoch bei vielen Justizprüfungsämtern noch nicht umgesetzt wurde.
Diese Zahlen verdeutlichen, dass Digitalisierung nicht mehr als Notlösung verstanden wird, sondern als strukturelle Chance zur Flexibilisierung des Studiums. Sie kann insbesondere Studierenden mit familiären Verpflichtungen, Nebenjobs oder gesundheitlichen Einschränkungen den Zugang zur juristischen Ausbildung erleichtern und zu mehr Chancengleichheit beitragen. Und somit lässt sich erneut festhalten: Konkrete Lösungsmöglichkeiten für bestehende Probleme sind vorhanden.
Auslandsaufenthalte: Hohe Wertschätzung, geringe Umsetzung
Ein weiteres Spannungsfeld zeigt sich im Bereich der internationalen Mobilität. Nur etwa ein Viertel der Befragten hat während des Studiums einen Auslandsaufenthalt – etwa in Form eines Auslandssemesters oder Praktikums – absolviert. Gleichzeitig wird ein solcher Aufenthalt von nahezu allen Teilnehmenden, die entsprechende Erfahrungen gemacht haben, empfohlen (94,68%). Zudem halten 40 % aller Befragten Auslandsaufenthalte grundsätzlich für wichtig.
Die Diskrepanz zwischen Wertschätzung und tatsächlicher Umsetzung wird vor allem mit strukturellen Hindernissen erklärt. Genannt werden insbesondere unzureichende Anrechnungsmöglichkeiten, finanzielle Hürden sowie mangelnde institutionelle Unterstützung. Damit erscheint die geringe Mobilität weniger als individuelles Versäumnis, sondern vielmehr als Folge eines Ausbildungssystems, das internationale Erfahrungen bislang nur unzureichend integriert und fördert.
Einen Schritt zurück: Das Konzept „Einheitsjurist:in“ im Wandel
Neben präzisen Fragen zu Studienverlauf -und Inhalt hat sich die Absolvent:innenbefragung auch mit den „großen Konzepten“ der deutschen juristischen Ausbildung befasst, so unter anderem mit dem Konzept „Einheitsjurist:in“. Das traditionelle Leitbild des/der Einheitsjurist:in erfährt im Verlauf der juristischen Ausbildung eine zunehmend differenzierte Betrachtung. Während 90,57% der Befragten das Konzept des/der Einheitsjurist:in bis zur Zwischenprüfung befürworten und eine deutliche Mehrheit von 76,40 % auch in Bezug auf die erste Prüfung fortbesteht, überwiegt die Skepsis über die Fortführung des/der Einheitsjurist:in bis zur zweiten Staatsprüfung.
Auffällig ist, dass sich die im Studium vielfach artikulierte Unzufriedenheit nicht unmittelbar gegen das Konzept des Einheitsjuristen richtet. Der verbreitete Frust über Prüfungsdruck, Bewertungspraxis oder strukturelle Defizite der Ausbildung schlägt nicht automatisch auf das Leitbild selbst durch. Vielmehr bleibt dieses für viele Befragte ein grundsätzlich akzeptiertes Strukturprinzip, das als ordnender Rahmen der juristischen Ausbildung weiterhin Bestand hat.
Insgesamt zeigt sich somit kein Bruch mit dem Konzept des/der Einheitsjurist:in, sondern eine Verschiebung der Perspektive: Das Leitbild bleibt als Grundlage akzeptiert, wird jedoch zunehmend mit der Erwartung verbunden, Raum für Differenzierung und individuelle Entwicklung zu lassen.
Der Blick über den Tellerrand: Der juristische Vorbereitungsdienst
Erstmals beinhaltete die Absolvent:innenbefragung auch Fragen zum zweiten Teil der juristischen Ausbildung, dem juristischen Vorbereitungsdienst bzw. Referendariat. Diese Zweistufigkeit der Ausbildung wird von einer Mehrheit von 63,95 % als insgesamt für sinnvoll eingeschätzt. Und obwohl der juristische Vorbereitungsdienst von knapp der Hälfte der Befragten (49,64 %) als noch größere Herausforderung wahrgenommen als das Studium selbst, bleibt er für die große Mehrheit fest eingeplanter Bestandteil ihrer Ausbildung. Damit zeigt sich erneut: Reformwünsche richten sich weniger auf eine Abschaffung des Systems als auf dessen qualitative Weiterentwicklung.
Reformbedarf mit klaren Konturen
Die sechste bundesweite Absolvent:innenbefragung zeichnet das Bild einer juristischen Ausbildung, die von vielen als leistungsintensiv, wenig transparent und reformbedürftig wahrgenommen wird. Gleichzeitig formulieren die Befragten konkrete und differenzierte Reformwünsche – von mehr Digitalisierung und internationaler Öffnung über transparentere Prüfungsverfahren bis hin zur Einführung eines integrierten Abschlusses. Diese Reformansätze sind auch im Grundsatzprogramm des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften festgehalten. Die Ergebnisse der Befragung belegen damit datengestützt, dass der Bedarf der geforderten Reformen von einem großen Teil der Studierendenschaft geteilt wird und dass der Reformdruck zunimmt. Sie liefern damit nicht nur eine Bestandsaufnahme, sondern auch eine fundierte Grundlage für den weiteren Diskurs über die Zukunft der juristischen Ausbildung in Deutschland.
Entnommen aus Recht_reloaded 1/2026.


