Autorenhinweise

PUBLICUS möchte seinen Nutzern praxisrelevante und aktuelle Themen hochwertig aufbereitet, kompakt, übersichtlich und schnell lesbar präsentieren.

Beiträge können Sie an die Redaktion einreichen oder per E-Mail an publicus@boorberg.de.

Damit alle Seiten möglichst wenig Aufwand bei der Erstellung und Bearbeitung der
Beiträge haben, bitten wir Sie, folgende Hinweise beim Erstellen der Artikel zu beachten:

 

Technische Vorgaben und Ablauf

  • Bitte liefern Sie eine Word-Datei (Schrift : Arial, Schriftgröße: 11 pt)
  • Der Umfang sollte ca. 4.000–8.500 Zeichen umfassen (inkl. Leerzeichen)
  • Den Abgabetermin vereinbaren Sie bitte mit Ihrem Redakteur
  • Nachdem Sie den Beitrag per E-Mail eingereicht haben, wird der Text im Verlag redaktionell bearbeitet und Korrektur gelesen. Die Auswahl der Themenfotos zu den Beiträgen erfolgt durch die Redaktion. Gerne können Sie uns Themenfotos unter Angabe der Quelle zur Verfügung stellen.

 

Aufbau und Stil

Fachjournalistisch, magazinartig, d. h.

  • insgesamt nicht „fachwissenschaftlich“, sondern „fachjournalistisch“, aber in gebotener Sachlichkeit (Positionierung des Autors dabei durchaus erwünscht)
  • kurze Schlagzeile als Hauptüberschrift (ca. 40 Zeichen), erklärender Untertitel (ca. 70 Zeichen)
  • Für unseren Newsletter benötigen wir einen Teaser (= kurze Einleitung) mit ca. 120 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
  • Bitte verwenden Sie nur eine Überschriftenebene, keine weitere Gliederungssystematik
  • keine Fußnoten
  • keine manuellen Trennungen und Zeilenumbrüche einfügen

 

Darstellung des Autors

  • mit Foto, möglichst große Datei (Auflösung: 300 dpi)
  • mit Titel und Funktion, E-Mail-Adresse und Homepage-Verweis
  • Da wir ein Autorenprofil für Sie anlegen, freuen wir uns über weitere Angaben zu Ihrer Person.

 

Urheber- und Verlagsrechte

Mit der Annahme des Beitrags zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag das ausschließliche Nutzungsrecht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Urheber darf das Werk nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen anderweitig vervielfältigen und verbreiten (§ 38 Abs. 1 Satz 2 UrhG). Vor Ablauf des Jahres hat er die Zustimmung des Verlages einzuholen; dies gilt nicht für Beiträge, die im Rahmen einer wissenschaftlichen Lehrtätigkeit entstanden sind und in Ausübung dieser Lehrtätigkeit – einschließlich der damit zusammenhängenden Publikationen – veröffentlicht werden. Der Verlag erwirbt insbesondere auch das Recht zur Herstellung elektronischer Versionen und die Befugnis zur Einspeicherung des Beitrags in eine Datenbank, verbunden mit dem Recht zu deren Vervielfältigung (online oder offline) zu gewerblichen Zwecken ohne zusätzliche Vergütung. Das ausschließliche Recht an einer elektronischen Version des Beitrags erwirbt der Verlag ohne zeitliche Begrenzung; die Nutzung durch den Urheber bleibt innerhalb der genannten Grenzen vorbehalten (§ 31 Abs. 3 Satz 3 UrhG).

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