Aus dem Tagebuch eines Anwalts
Wie die Justiz mit KI den Sprung in die digitale Realität wagt
Aus dem Tagebuch eines Anwalts
Wie die Justiz mit KI den Sprung in die digitale Realität wagt

Heute habe ich zwei außergewöhnliche Frauen getroffen. Ihre Namen sind OLGA und FraUKe. Ähnlich wie ihre Kollegen Beck-Noxtua, Beamon und CO. übernehmen sie langweilige Aufgaben, damit Juristen mehr Zeit für Jura haben. Doch FraUKe und OLGA haben eine Besonderheit gegenüber den anderen: Sie kommen nicht aus der anwaltlichen Praxis, sondern aus der Staatlichen Justiz. Die Justiz! Als ich das hörte, stand ich vor einem inneren Konflikt. Wenn selbst dort KI schon Anwendung findet, dann ist es wohl höchste Zeit, dass auch ich mich damit befasse.
OLGA ist seit 2022 OberLandesGerichtsAssistentin am OLG Stuttgart. Ihr Zuständigkeitsbereich sind die Dieselverfahren. Diese haben der Justiz dort sehr zu schaffen gemacht, da es sehr viele solcher Verfahren gibt und fast alle in Berufung gehen. Dank OLGA konnten die Verfahren nicht nur schneller abgehandelt werden, auch die Individualisierung der Schriftsätze ist effizienter durch zügiges Auslesen der Datenbanken. Durch spezialisierte Filter ist es möglich, spezielle Fahrzeugtypen und andere Merkmale herauszufiltern. Für die in der Öffentlichkeitsarbeit notwendige Anonymisierung von Urteilen dagegen sorgt neuerdings ihr Bruder JANO in ganz Baden-Württemberg. Die staatliche Justiz tastet sich also Stück für Stück Richtung Digitalisierung und Arbeitsentlastung des Menschen.
Stuttgart ist nicht der einzige Ort, an dem die digitale Zukunft an die Gerichtstür klopft. Dadurch habe ich neulich auch FraUKe kennengelernt. Und nein, auch sie ist keine neue Kollegin aus der Kanzlei nebenan, sondern der „Frankfurter Urteils-Konfigurator elektronisch“. Ein Name, so bürokratisch und hölzern, dass man fast meinen könnte, er stamme aus einer meiner eigenen alten Kommentierungen. Doch was dahintersteckt, ist alles andere als von gestern.
FraUKe ist die Spezialistin für das Amtsgericht Frankfurt. Dort gehen jährlich bis zu
15.000 Fluggastrechte-Verfahren ein. Früher saßen da hochqualifizierte Juristen und haben im Grunde „Malen nach Zahlen“ gespielt: Flugnummer abtippen, Verspätungsdauer prüfen, Textbaustein suchen, einfügen. Das ist eine mühsame Routine, die gegen die vollautomatisierten Klage-Maschinen der großen Portale kaum noch zu bewältigen ist. Wenn die Klägerseite Algorithmen nutzt, um Klagen im Sekundentakt einzureichen, macht es wenig Sinn, wenn die Justiz mit dem Füllfederhalter antwortet.
Die Arbeit am Fall erinnert heute eher an eine Menüführung:
- Die Software scannt die digitalen Akten und zieht sich die harten Fakten: Start, Ziel, Flugnummer, Verspätungsdauer.
- Der Richter sitzt vor einem Bildschirm und klickt an, was Sache ist: War es ein lokales Unwetter? Ein technischer Defekt? Oder hat das Bodenpersonal gestreikt?
- Sobald die Entscheidung „Klage abweisen“ oder „stattgeben“ gefallen ist, baut FraUKe den Entwurf inklusive Tatbestand und Begründung zusammen.
Wer will, klickt sich noch ein paar individuelle Textbausteine dazu. Das ist effizient, keine Frage. Aber ich habe mich schon gefragt: Wenn mir die Maschine einen fertigen, gut klingenden Text für die Abweisung serviert, wie groß ist dann noch die Lust, den wirklich kritisch zu hinterfragen? Da muss man als Mensch vor dem Bildschirm wachsam bleiben, auch wenn der Name des Programms noch so unterhaltsam und nahbar erscheint.
Wo FraUKe an ihre Grenzen stößt
Lassen wir uns also nicht täuschen: FraUKe nimmt uns das Tippen ab, aber nicht das Denken. Sobald ein Fall vom Schema F abweicht, ist sie raus. Ein paar aktuelle Frankfurter Beispiele zeigen ganz gut, warum wir beim Subsumieren immer noch gebraucht werden:
Da war dieser Fall am Landgericht: Boarding-Schluss 17:15 Uhr, der Passagier steht 17:16 Uhr am Gate. Die Maschine sagt: Zu spät, Pech gehabt. Der Richter sah das anders. Die Tür war noch offen, der Bus stand draußen und kein Mensch wurde behindert. Stur auf die Uhr zu pochen, war hier schlicht treuwidrig. Diese Art von Fairness erkennt keine Software, die misst nur Sekunden.
Oder wenn gar nicht geredet wird: Flug weg, alle warten, und plötzlich kommen die Koffer kommentarlos wieder aufs Band. FraUKe findet dazu keinen passenden Status- Code im System. Wir Juristen wissen aber: Wenn das Gepäck wieder ausgespuckt wird, will die Airline nicht mehr fliegen. Konkludente Erfüllungsverweigerung nennen wir das. Solche menschlichen Signale muss man eben deuten können.
Dann die Sache mit den Anschlussflügen: Lanzarote–London–Frankfurt. Sieht für das System erst mal nach einer Reise aus. Erst beim Wühlen im Kleingedruckten kam raus: Es waren zwei Buchungen und zwei Preise. Rechtlich also zwei Paar Schuhe, womit der Schutz für die Gesamtstrecke flachfiel. Das findet man nicht per Datenbank- Abfrage, sondern nur, wenn man die Dokumente wirklich liest.
Agil in die Aktenberge sprinten
Ein Blick hinter die Kulissen zeigt übrigens: Auch die Entstehung dieser Programme folgt mittlerweile ganz eigenen Regeln. FraUKe war so ein Fall – ein „MVP“ (Minimal Viable Product) also ein Produkt, das gerade so weit fertig war, dass es im Sitzungssaal helfen konnte. Man hat hier nicht gewartet, bis eine theoretisch perfekte Lösung vom Himmel fällt, sondern einfach geschaut, ob das Tool die Aktenberge überhaupt bewegt.
Bei neueren Projekten, wie dem digitalen Postmanagement (e²P), hört man deshalb jetzt ständig von „agilen Methoden“. Da gibt es keine Fünf-Jahres-Pläne mehr, sondern „Sprints“. Zuerst dachte ich an sportliche Ertüchtigung in der Mittagspause, doch im Gegenteil: Die Richter entwickeln nun als Product Owner mit. Sie sitzen mit ITlern zusammen und schauen im Zwei-Wochen-Takt, was die Technik schon kann und wo sie noch hakt. „Scrum“ wird das dann genannt. Das mag man befremdlich finden, aber wenn ich mir ansehe, wie FraUKe oder ihre Stuttgarter Kollegin OLGA die Massenverfahren wegarbeiten, scheint das eben der neue Takt zu sein, um überhaupt noch Land zu sehen.
Es ist gut, dass diese Bausteine gelegt werden. Sie sorgen in Zeiten des Nachwuchsmangels hoffentlich dafür, dass man als Einsteiger in der Justiz nicht direkt unter Bergen von Routine-Kram begraben wird, sondern mehr Zeit für echtes Recht hat. Dass ich aber für die kreativen Namen und den ganzen IT-Sprech inzwischen fast ein eigenes Lexikon brauche, gibt mir das Gefühl, beim digitalen Vokabeltest meiner Enkel regelmäßig durchzufallen. In solchen Momenten sehne ich mich dann doch kurz in die Zeit zurück, in der meine größte technische Sorge ein widerspenstiger Hefttacker war – und nicht die Frage, was genau ein „Sprint“ in der Justiz zu suchen hat.
Studium und Lehre – ganz ohne KI?
Nun haben wir also KI in anwaltlicher Praxis und in der Justiz. Bloß in der Lehre scheint es hier an institutionalisierten Lösungen zu fehlen. Schade eigentlich, denn meistens interessiert mich das Anwendungsverständnis und die kritische Reflektionsfähigkeit meiner jungen Kolleg:innen deutlich mehr, als deren Fähigkeit auch noch den 100. Meinungsstreit perfekt zitieren zu können.
Wenn ich an meine Studienzeit zurückdenke, hat sich viel geändert – außer das Studium. Es ist wohl eine Sache, den Fortschritt in der Arbeitswelt zu begrüßen und eine vollkommen andere, die Studierenden mit den wesentlichen Kenntnissen in die Praxis zu entlassen.
Müssten nicht gerade die sogenannten “Digital Natives”, also die Generation, die mit FraUKe und OLGA quasi schon per Du ist, eine Ausbildung genießen, die dieses Talent nutzt, anstatt es an verstaubten Methoden verhungern zu lassen?
Entnommen aus Recht_reloaded 1/2026.


