05.01.2026

Quo vadis ChatGPT?

Ein Zwischenfazit gut drei Jahre nach dem Start

Quo vadis ChatGPT?

Ein Zwischenfazit gut drei Jahre nach dem Start

In der Zwischenzeit setzen auch zahlreiche öffentliche Verwaltungen in Deutsch-land KI-basierte Anwendungen wie ChatGPT ein.  | © kentoh - stock.adobe.com
In der Zwischenzeit setzen auch zahlreiche öffentliche Verwaltungen in Deutsch-land KI-basierte Anwendungen wie ChatGPT ein.  | © kentoh - stock.adobe.com

Am 30. November 2022 erfolgte die allgemeine Bereitstellung und Veröffentlichung des auf der GPT (Generative Pre-trained Transformer)-Technologie basierenden Chatbots „ChatGPT“. Die Anwendung konnte innerhalb von fünf Tagen eine Million und innerhalb von zwei Monaten 100 Millionen Nutzer gewinnen. Das war bis dahin absoluter Geschwindigkeitsrekord für die schnellste Ausbreitung einer Software-Anwendung. Die Einführung von ChatGPT war zudem Auftakt für einen neuen Boom verschiedenster Künstlicher Intelligenz (KI)-Anwendungen, der seither alle Bereiche inklusive der öffentlichen Verwaltung erfasst hat.

Begriff „Künstliche Intelligenz“ in 1956 geprägt

Künstliche Intelligenz (KI) selbst ist nichts wirklich Neues. Der Begriff (zunächst in der englischen Form „Artificial Intelligence“) stammt vom amerikanischen Informatiker John McCarthy (1927-2011), der diesen in der Überschrift eines Projektantrags für eine Konferenz im Jahr 1956 am Dartmouth College (eine der acht Ivy League Universitäten an der US-Ostküste) in den USA gebrauchte. Die Veröffentlichung von ChatGPT war allerdings so etwas wie der „Deep Blue-Moment“ für Künstliche Intelligenz: Ebenso wie der damalige Sieg des gleichnamigen bekannten Computers von IBM im Jahr 1997 gegen den Schachweltmeister Garri Kimowitsch Kasparow in New York als Meilenstein in der Computerentwicklung bezogen auf die Leistungsfähigkeit von Maschinen im Vergleich zu Menschen gilt, kann der 30. November 2022 rund ein Vierteljahrhundert später als Zeitpunkt, ab dem die Bedeutung und Leistungsfähigkeit von KI in das allgemeine öffentliche Bewusstsein gerückt ist, angesehen werden.

Enormes Potenzial, große Herausforderungen

Das Potenzial dieses KI-basierten Chatbots ist enorm. ChatGPT hat disruptives Potenzial für ganze Industrien. Es gibt kaum einen Bereich – von Politik und Verwaltung über Wirtschaft bis hin zu Wissenschaft – welcher nicht bereits in irgendeiner Form davon betroffen ist. Mit dieser Entwicklung sind eine Reihe von Chancen, aber auch Herausforderungen und Risiken – auch für die öffentliche Verwaltung – verbunden. Zu Letzteren gehören auch Eigenschaften der Anwendung wie die Tatsache, dass deren Angaben falsch sein können (sogenannte „Halluzinationen“), dass die für das Training von ChatGPT verwendeten Daten bestehende Vorurteile transportieren und verstärken können oder dass die Anwendung für unethischen Gebrauch (beispielsweise IT-Angriffe oder Schadcode) verwendet werden könnte. Zudem sind viele Fragen des Datenschutzes und des Urheberrechtes noch nicht endgültig geklärt, was auch für den Einsatz dieser Anwendung in der öffentlichen Verwaltung von großer Bedeutung ist.


„Freemium-Modell“ mit steigender Konkurrenz

ChatGPT operiert auf Basis eines „Freemium“ (Kofferwort der Begriffe „Free“ und „Premium“)-Modells, bei dem das Basisprodukt (GPT-5) kostenlos angeboten wird, während Erweiterungen (beispielsweise „Plus“ mit erweitertem Zugriff auf fortschrittliche Intelligenz oder „Pro“ mit uneingeschränktem Zugriff sowie „Business“ für professionelle Anwendungen) kostenpflichtig sind. In ChatGPT sind mittlerweile auch weitere Lösungen, beispielsweise der KI-Bildgenerator „DALL-E“, integriert. Die Anwendung wird von deren Eigentümer OpenAI kontinuierlich weiterentwickelt, am 11. Dezember 2025 wurde die neue Version GPT 5.2 veröffentlicht. Insgesamt lässt sich konstatieren, dass in diesem Bereich inzwischen ein erheblicher Konkurrenzwettbewerb zwischen den einzelnen führenden US-Anbietern im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) zu verzeichnen ist. Nicht zuletzt zwischen den derzeit von vielen bezogen auf Funktionalität und Verbreitung als führend eingeschätzten Unternehmen OpenAI und Google. Letzteres hat am 18. November 2025 mit der Version Gemini 3 Pro eine neue Runde in diesem Wettbewerb eingeläutet. Das Zukunftspotenzial von KI-basierten Anwendungen wird, gleichwohl es auch zunehmend Stimmen gibt, die vor einer KI-Blase warnen, nach wie vor als hoch eingeschätzt. Das führt zu ungesunden Entwicklungen wie derjenigen, dass große IT-US-Konzerne wie Meta Platforms (u.a. Facebook, Instragram, WhatsApp) mit ihrem CEO Mark Zuckerberg, die sich in diesem KI-Rennen im Rückstand sehen, herausragende KI-Spezialisten mit Jahresgehältern von bis zu 100 Millionen US-Dollar von ihren Konkurrenten wie OpenAI abzuwerben versuchen.

ChatGPT & Co. auch in der öffentlichen Verwaltung

In der Zwischenzeit setzen auch zahlreiche öffentliche Verwaltungen in Deutschland KI-basierte Anwendungen wie ChatGPT ein. Oftmals handelt es sich um eigene, auf die jeweilige Verwaltung zugeschnittene Anwendungen, die zudem einen Bezug zum Namen der jeweiligen Stadt/Gemeinde haben. Das Land Baden-Württemberg hat zudem gemeinsam mit dem damaligen Heidelberger Start-up „Aleph Alpha“ mit „F13“ eine Anwendung entwickelt, die als Erstes insbesondere zum Einsatz bei Beschäftigten der Landesverwaltung vorgesehen war. Bereits bei den 2. Ludwigsburger Digitalisierungsgesprächen des Instituts für Digitale Plattformen für Verwaltung und Gesellschaft (DPVG) der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg am 14. Juni 2023 wurde durch den damaligen Leiter des Innovationslabors im Staatsministerium Baden-Württemberg, die Text-Assistenz „F 13“ vorgestellt.

„F13“ als Anwendung für die Verwaltung

Dieses KI-Tool basiert wie ChatGPT auf generativer Künstlicher Intelligenz und hatte anfangs das Ziel, die Mitarbeiter der baden-württembergischen Landesverwaltung bei ihrer täglichen Textarbeit zu entlasten. Der Prototyp beinhaltete vier Hauptfunktionen: Fließtextgenerierung (Erstellen eines ganzheitlichen Fließtextes aus hochgeladenen Texten und Dokumenten), Kabinettsvorlage-Vermerk (Überführung von Word-Dokumenten in eine Kabinettsvorlage), Rechercheassistenz (Unterstützung bei der Aufbereitung großer Informationsmengen zu spezifischen und individuellen Fragestellungen) und Zusammenfassungsfunktion (Zusammenfassung von eingefügten Texten in unterschiedlichen Komprimierungsstufen). Es war vorgesehen, „F 13“ dann nach und nach auch für andere Verwaltungen in Baden-Württemberg und bei Interesse auch im gesamten Bundesgebiet bereitzustellen. Um diese Anwendung ist es später allerdings deutlich stiller geworden, es gab zudem auch Kritik. Viele öffentliche Verwaltungen auch in Baden-Württemberg setzen auf andere Lösungen. Es bleibt abzuwarten, ob diese individuelle baden-württembergische und deutsche Lösung langfristig gegenüber weltweiten „Standard-Lösungen“ aus den USA mit ihren enormen Skalenvorteilen, milliardenschweren finanziellen Investitionen sowie der vertieften Integration in weitere Anwendungen, beispielsweise in solche von Unternehmen wie Google oder Microsoft, bestehen kann. Deutschland als größte Volkswirtschaft Europas und drittgrößte Volkswirtschaft der Welt muss aufpassen, in diesem Bereich gegenüber den im KI-Bereich führenden US-Unternehmen nicht vollends den Anschluss zu verlieren.

 

Prof. Dr. Volkmar Mrass

Professur für Digitales Verwaltungsmanagement (DVM) und Direktor des Instituts für Digitale Plattformen in Verwaltung und Gesellschaft (DPVG), HVF Ludwigsburg