Digitalpakt 2.0: Kommunen fordern Rückkehr zum rückwirkenden Start 2025
Digitalpakt 2.0: Kommunen fordern Rückkehr zum rückwirkenden Start 2025

Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte‑ und Gemeindebund kritisieren geplante Verschiebungen des Digitalpakt‑Starts auf 2026. Bund und Länder hatten sich 2025 auf einen rückwirkenden Beginn zum 1. Januar verständigt – Kommunen haben daraufhin bereits investiert. Nun droht eine erneute Förderlücke und eine Zuspitzung der ohnehin prekären Haushaltslage.
Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag sowie der Deutsche Städte‑ und Gemeindebund haben die geplanten Änderungen am Starttermin des Digitalpakt 2.0 scharf kritisiert. Die kommunalen Spitzenverbände werfen dem Bund vor, das Programm ohne vorherige Abstimmung mit den Kommunen von einem rückwirkenden Beginn zum 1. Januar 2025 auf den 1. Januar 2026 zu verlegen.
Bund und Länder hatten im Dezember 2025 eine politische Einigung über den Nachfolger des Corona‑DigitalPakts Schule erzielt. Die bisherige Verwaltungsvereinbarung sah vor, dass der Digitalpakt 2.0 rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 greift – eine Regelung, die die Kommunen ausdrücklich begrüßt hatten. Auf Basis dieser Zusagen seien bereits in vielen Städten, Landkreisen und Gemeinden im Jahr 2025 Mittel für die Anschaffung digitaler Endgeräte und dadurch bedingter IT‑Infrastruktur bereitgestellt worden, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme.
Die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände, Christian Schuchardt (Deutscher Städtetag), Dr. Kay Ruge (Deutscher Landkreistag) und Dr. André Berghegger (Deutscher Städte‑ und Gemeindebund), warnen nun vor schwerwiegenden Folgen: „Viele Kommunen haben im Vertrauen auf die Aussagen von Bund und Ländern bereits im Jahr 2025 Geld für die weitere Digitalisierung der Schulen ausgegeben. Wenn der Start des Digitalpakts 2.0 jetzt auf 2026 verschoben wird, werden Städte, Landkreise und Gemeinden auf den hohen Kosten sitzenbleiben, weil sie für 2025 keine Mittel aus dem Digitalpakt bekommen. Das wäre angesichts der prekären Lage der kommunalen Haushalte ein weiterer Schlag – und auch ein schlechtes Signal für das Verhältnis zwischen Kommunen, Ländern und Bund.“
Verstoß gegen den Vertrauenssschutz
Die Vertreter verweisen darauf, dass das Bundesbildungsministerium im Zuge der Einigung zugesichert hatte, dass für das Jahr 2025 rückwirkend Fördermittel beantragt werden könnten. Diese Zusicherung sei auch öffentlich kommuniziert worden. „Darauf müssen wir uns verlassen können“, so Schuchardt, Ruge und Berghegger. „Wir erwarten, dass es beim rückwirkenden Start des Digitalpakts 2.0 zum 1. Januar 2025 bleibt. Alles andere wäre ein gravierender Verstoß gegen den Vertrauensschutz.“
Problematisch sehen die Kommunalen auch die wachsende Förderlücke zwischen dem ersten und dem zweiten DigitalPakt. Nach dem Auslaufen des ursprünglichen Programms gab es bereits ab Mai 2024 eine zeitliche Lücke in der Bundesförderung. „Es war ohnehin ungünstig, dass es nach dem Auslaufen des ersten Digitalpakts eine Förderlücke gab“, heißt es. „Diese Lücke könnte jetzt auf mehr als anderthalb Jahre anwachsen.“
Die drei Verbandsvorsitzenden fordern, die Digitalisierung der Schulen als dauerhafte Aufgabe zu begreifen, die auch dauerhaft finanziert werden müsse. Eine Situation, in der die Ausstattung der Schulen immer stärker von der jeweiligen Leistungsfähigkeit der Kommune abhinge, widerspreche der Idee der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. „Das darf nicht das Entwicklungsprinzip werden“, warnen sie. Zudem betonen sie, dass Kommunen künftig nicht außen vor sein dürfen, wenn Bund und Länder über Programme verhandeln, die so weitreichende Auswirkungen auf die kommunale Praxis haben.


