10.03.2025

Veranstaltungsbericht zum IRIS 2025

Internationales Rechtsinformatik Symposion

Veranstaltungsbericht zum IRIS 2025

Internationales Rechtsinformatik Symposion

© razihusin – stock.adobe.com
© razihusin – stock.adobe.com

Das 28. Internationale Rechtsinformatik Symposion (IRIS) fand vom 19. bis 22. Februar 2025 im Juridicum der Universität Wien statt. Der Wechsel des Veranstaltungsorts von Salzburg nach Wien erfolgte anlässlich der Verabschiedung des langjährigen Vorsitzenden Ao. Univ.-Prof. Dr. Erich Schweighofer, der in den Ruhestand trat.

Leitthema: KI, Recht und Ethik

Das diesjährige Symposion fokussierte sich auf die Themen Künstliche Intelligenz (KI), Recht und Ethik sowie deren gesellschaftliche Implikationen. In den letzten Jahrzehnten haben sich Expertensysteme im Rechtsbereich kontinuierlich weiterentwickelt. Generative KI, die gegenwärtig stark im Fokus steht, kann die Rolle der Juristen als Streitlöser nicht vollständig übernehmen, aber als unterstützendes Werkzeug bei der Bearbeitung von Standardfällen erheblich beitragen. Dies könnte unter anderem zu kostengünstigeren Prozessen führen. Allerdings bedarf es dafür technischer Lösungen sowie einer rechtlichen, ethischen und soziologischen Begleitung und Beobachtung.

Vorträge und Diskussionsrunden:

In fünf parallel stattfindenden Sessions wurden rund 125 Vorträge gehalten eine enumerative Zusammenstellung aller Einzelbeträge finden Sie unter https://iris-conferences.eu/iris25_19-22feb25_wien.


Exemplarisch seien hiervon folgende Beiträge namentlich genannt:

Mirijam Lück: Datenschutzrechtliche Anforderungen an die Anonymisierung personenbezogener Daten

Der Vortrag behandelte die Herausforderungen der Anonymisierung im Rahmen der DSGVO, insbesondere im Kontext der fortschreitenden Digitalisierung und zunehmenden Regulierung auf EU-Ebene.

Christoph Schmidt: Transparenz vs. Geheimhaltung: Herausforderungen des KI-Einsatzes im deutschen Besteuerungsverfahren

Schmidt analysierte die Transparenzanforderungen bei KI-gestützten Entscheidungen in der deutschen Finanzverwaltung und die damit verbundenen Herausforderungen.

Anton Geist: KI im Rechtswesen: Auf dem Weg hin zur Legal Singularity?!

Der Vortrag diskutierte die Auswirkungen KI-gestützter Anwendungen auf das Rechtswesen und die juristische Singularität, einer stabilen und vollständigen Rechtsordnung, die durch KI ermöglicht wird.

Beata Mangelberger: Die Auswirkungen der KI-VO auf die Datenschutzbeauftragten

Mangelberger beleuchtete die praktische Umsetzung der KI-Verordnung (KI-VO) und deren Auswirkungen auf datenschutzrechtliche Regelungen und die Arbeit von Datenschutzbeauftragten.

Prof. Dagmar Lück-Schneider: KI in der öffentlichen Verwaltung – Eine Analyse von E-Government-Projekten

Lück-Schneider untersuchte prämierte E-Government-Projekte, die KI einsetzen, und zog daraus Empfehlungen für zukünftige Anwendungsfelder.

Sebastian Meyer: Rechtsmissbrauch im Datenschutzrecht

Meyer diskutierte die Grenzen zwischen legitimer Geltendmachung von Rechten und missbräuchlicher Ausnutzung der DSGVO anhand konkreter Beispiele.

Dr. Felix Gantner: Rechtsinformatik und KI – Fährt der Trolley an die Wand?

Gantner thematisierte die Bedeutung ethischer Fragestellungen in KI-Systemen und ihre Relevanz für die Rechtsinformatik.

Viola Schmid: „2020 Revisited“ – Künstliche & „Natürliche” Intelligenz(en): Was ich inzwischen (2025) über Recht, Ethik und „Robustheit” weiß

Viola Schmid, die bereits 2020 auf der IRI§ erstmalig das Konzept des „Legal Design for an AI-driven world“ vorstellte, kehrt 2025 mit neuen Erkenntnissen zu diesem Thema zurück. In ihrem Vortrag mit dem Titel „2020 Revisited“ nimmt sie eine retrospektive Analyse ihrer damaligen Ausführungen vor und unterzieht sie einem „Test of Time“ (tot). Unter Einbeziehung der aktuellen Entwicklungen und der KI-Verordnung (KI-VO) untersucht sie, inwieweit ihre früheren Einschätzungen und Annahmen auch heute noch Bestand haben.

Neue (Rechts-)Prinzipien

In ihrem aktuellen Beitrag führt Schmid neue Prinzipien ein, die für die Co-Creation von Künstlicher und Menschlicher Intelligenz (KIxMI= KMI²) erforderlich sind. Dazu zählen die von ihr entwickelten Terminologien:

  • Provenienzprinzip: Die Herkunft und Geschichte der Daten und Modelle wird nachvollziehbar gemacht, um deren Qualität und Vertrauenswürdigkeit zu gewährleisten.
  • Pedigreeprinzip: Die Abstammung und Weiterentwicklung von KI-Systemen wird dokumentiert, um Transparenz und Verantwortlichkeit sicherzustellen.
  • Demarkationsprinzip: Die Abgrenzung und Zusammenarbeit zwischen Künstlicher und Menschlicher Intelligenz wird klar definiert, um die Stärken beider Intelligenzen optimal zu nutzen.
Erfahrungen aus dem Didakti“KI“nkubator

Schmid teilt zudem ihre praktischen Erfahrungen aus dem Didakti“KI“nkubator, einer Vorlesung zum „Europäischen (KI-)Recht“, die sie seit 2020 an der TU Darmstadt hält. In dieser Vorlesung wurden innovative Lehrmethoden und Ansätze erprobt, um Studierende auf die rechtlichen Herausforderungen im Umgang mit KI vorzubereiten. Sie berichtet über die Fortschritte und Erkenntnisse, die in den letzten fünf Jahren gewonnen wurden, und stellt diese zur Diskussion.

Schmid betont, dass die Integration von Künstlicher Intelligenz in rechtliche und ethische Rahmenbedingungen fortlaufend überprüft und angepasst werden muss, um den Anforderungen einer sich schnell entwickelnden Technologie gerecht zu werden. Ihr Vortrag verdeutlicht die Notwendigkeit, traditionelle Rechtsprinzipien weiterzuentwickeln und neue Ansätze zu etablieren, um eine verantwortungsvolle und effiziente Nutzung von KI zu gewährleisten.

 
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