Was ist eigentlich das Jura-Referendariat?
Der Weg zum Volljuristen zwischen Praxis, Prüfung und Perspektiven
Was ist eigentlich das Jura-Referendariat?
Der Weg zum Volljuristen zwischen Praxis, Prüfung und Perspektiven

Nach dem Jura-Studium und dem ersten Staatsexamen ist die juristische Ausbildung noch nicht zu Ende. Wer einen der klassischen juristischen Berufe ausüben möchte, muss das Referendariat absolvieren und das zweite Staatsexamen erfolgreich abschließen. Doch was ist das Referendariat eigentlich?
1. Praxis statt Theorie
Das Ziel des Referendariats besteht darin, Juristen die Praxis zu zeigen. Während das Studium darauf ausgelegt ist, die Theorie zu beherrschen, die an Universitäten gelehrt wird, ändert sich dies im Referendariat. Das Referendariat absolvieren Referendare an einem Gericht. Bei Gericht erfolgt die praktische Ausbildung (z.B. wie wird ein Urteil geschrieben?) direkt durch Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte. In zeitlicher Hinsicht liegt der Schwerpunkt auf der praktischen Ausbildung, Referendare arbeiten mehrere Tage in der Woche direkt mit ihrem Ausbilder zusammen. So lernen Referendare die praktischen Herausforderungen aus erster Hand kennen.
2. Ablauf
Das Referendariat läuft in jedem Bundesland leicht unterschiedlich ab, die wesentlichen Eckpunkte sind allerdings in allen Bundesländern gleich. Das Referendariat dauert zwei Jahre und nach ca. 20 Monaten werden die Klausuren geschrieben. Das Referendariat endet mit der mündlichen Prüfung. Das Referendariat ist in fünf Stationen unterteilt:
» In der Zivilstation lernen Referendare die Arbeitsweise von Zivilrichtern kennen.
» In der Strafstation werden Referendare entweder von Staatsanwälten oder von Strafrichtern ausgebildet. Entsprechend hängt die konkrete Ausbildung davon ab, ob die Station bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft erfolgt.
» Anschließend findet die Verwaltungsstation statt, in der Referendare die Arbeit der Verwaltung kennenlernen. Referendare können sich die Verwaltungsstation selbst aussuchen, sodass sie etwa auch an einer Botschaft oder einem Bundesministerium absolviert werden kann.
» In der Anwaltsstation lernen Referendare die Arbeit als Rechtsanwalt kennen, von der Großkanzlei bis zum lokalen Anwalt stehen Referendaren auch hier alle Türen offen. Am Ende der Anwaltsstation werden die Examensklausuren geschrieben.
» In der Wahlstation haben Referendare – wie der Name schon verrät – die freie Auswahl. In der Wahlstation ist die einzige Voraussetzung, durch einen Volljuristen ausgebildet zu werden. Es besteht etwa die Möglichkeit, die Wahlstation beispielsweise bei PETA (der Nichtregierungsorganisation), dem Bundesverfassungsgericht, bei einer Großkanzlei im Ausland oder auch in der Rechtsabteilung eines Bundesliga-Vereins abzuleisten.
3. Finanzen
Ein großer Unterschied zwischen dem Studium und Referendariat besteht darin, dass Referendare eine Unterhaltsbeihilfe erhalten. Diese beträgt – abhängig vom Bundesland zwischen 1.400 und 1.800 Euro brutto im Monat. Während der Anwalts- und Wahlstation haben Referendare außerdem die Möglichkeit, eine zusätzliche Vergütung zu erhalten.
Großkanzleien zahlen Referendaren bis zu 7.500 Euro im Monat zusätzlich. Außerdem haben viele Referendare einen Nebenjob, häufig in einer Anwaltskanzlei, um die Unterhaltsbeihilfe etwas aufzubessern. Wer das Referendariat in Hessen, Thüringen, Sachsen oder Brandenburg verbringt, kann außerdem verbeamtet werden, wodurch die Abzüge für die Sozialversicherungen stark sinken.
4. Examensvorbereitung
Auch im Referendariat kommen Referendare nicht um die Examensvorbereitung herum. Das zweite Staatsexamen ist ähnlich anspruchsvoll wie das erste Staatsexamen. Im Unterschied zum ersten Staatsexamen haben Referendare allerdings keine gesonderte Examensvorbereitung, sodass Referendare sich während der Station auf das zweite Staatsexamen vorbereiten müssen. Viele Referendare nutzen die letzten Monate der Anwaltsstation, um sich gezielt für die Klausuren vorzubereiten. Während dieser Zeit arbeiten sie nicht, sondern lernen ausschließlich für die Klausuren (sog. Tauchen). Offiziell ist das Tauchen nicht erlaubt, allerdings taucht jeder Referendar. Wer nicht taucht, hat somit einen starken Nachteil gegenüber den übrigen Referendaren.
5. Die Zeit nach dem Referendariat
Nach dem Referendariat sind Juristen endlich Volljuristen. Für die meisten Juristen steht nun der Berufseinstieg an. Ob Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder eine Tätigkeit in der Verwaltung, Volljuristen haben sehr viele Möglichkeiten für den Berufseinstieg, neben den klassischen Jobs können Volljuristen auch in Unternehmen, Beratungen oder Banken arbeiten. Es gibt auch interessante atypische juristische Berufe, wie etwa als Lektor in einem juristischen Fachverlag. Wer noch nicht direkt anfangen möchte, zu arbeiten, hat außerdem die Möglichkeit, nach dem Referendariat einen Masterabschluss (sog. LL.M.) zu machen oder zu promovieren.
6. Tipp
Wenn ihr mehr über das Referendariat herausfinden wollt, kann ich die Plattform JurInsight sehr empfehlen. Neben ausführlichen Berichten über alle relevanten Themen des Referendariats gibt es dort hunderte Erfahrungsberichte aus erster Hand.
Entnommen aus Recht_reloaded 2/2025.


