Bundesverwaltungsgericht legt Jahresbilanz 2025 vor
Weniger Verfahren, kürzere Laufzeiten
Bundesverwaltungsgericht legt Jahresbilanz 2025 vor
Weniger Verfahren, kürzere Laufzeiten

Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Woche Rückblick auf das Jahr 2025 gehalten. Für das Jahr 2025 verzeichnete das höchste deutsche Verwaltungsgericht einen Rückgang bei den Verfahrensneueingängen: Insgesamt wurden 935 Verfahren anhängig gemacht, nach 987 im Vorjahr.
Auch die Zahl der erledigten Verfahren ging leicht zurück: 955 Verfahren wurden abgeschlossen, 2024 waren es noch 979. Zu den erfassten Verfahren zählen neben Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden auch erstinstanzliche Klagen – etwa zu bedeutenden Verkehrsprojekten oder Vereinsverboten –, zudem Wehrdienst- und Geheimschutzsachen, Eilverfahren sowie Anträge auf Prozesskostenhilfe.
Positiv entwickelt hat sich der Bestand anhängiger Verfahren: Zum Jahresende waren noch 527 Verfahren offen, gegenüber 547 im Jahr 2024. Damit konnte der Rückstau abgebaut werden – wenn auch nur um 20 Verfahren.
Deutlich kürzere Revisionsverfahren
Spürbar verkürzt hat sich die Dauer der Revisionsverfahren. Einschließlich unstreitiger Erledigungen betrug sie im Durchschnitt 12 Monate und 9 Tage – rund einen Monat weniger als im Vorjahr (13 Monate und 9 Tage). Auch die durch Urteil entschiedenen Revisionen wurden schneller abgeschlossen: Ihre durchschnittliche Dauer sank auf 13 Monate und 2 Tage.
Die Bearbeitungszeit bei Beschwerdeverfahren blieb dagegen nahezu konstant. Sie wurden im Schnitt nach 5 Monaten und 10 Tagen beendet (2024: 5 Monate und 2 Tage). Ein Drittel dieser Verfahren konnte innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden, 60 Prozent innerhalb eines halben Jahres.
Erstinstanzliche Verfahren: Infrastruktur im Fokus
In bestimmten Fällen entscheidet das Gericht im ersten und zugleich letzten Rechtszug. 2025 gingen 101 entsprechende Klagen ein (Vorjahr: 105) sowie 60 Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz (Vorjahr: 44). Inhaltlich betreffen diese Verfahren vor allem große Infrastrukturvorhaben und Vereinsverbote, die regelmäßig mit besonderem Prüfaufwand verbunden sind.
Bei Infrastrukturprojekten blieb die Zahl der Neueingänge stabil. 65 Klagen wurden erhoben (2024: 66), hinzu kamen – wie im Vorjahr – 30 Eilanträge. Die Verfahren verteilen sich auf verschiedene Rechtsbereiche:
- 20 Klagen entfielen auf das Fernstraßenrecht (2024: 19),
- 10 auf das Schienenwegerecht (2024: 11) und
- 26 auf das Energieleitungsausbaurecht (2024: 32).
- Deutlich gestiegen ist die Zahl der Klagen nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz auf 9 (2024: 3).
- Im Bereich des Wasserstraßenbaus ging – anders als im Vorjahr – keine Klage ein.
Die durchschnittliche Dauer erstinstanzlicher Klageverfahren zu Infrastrukturprojekten lag bei 8 Monaten und 13 Tagen und blieb damit nahezu unverändert. In den vergangenen zwei Jahren hatte sich die Verfahrensdauer bereits deutlich reduziert.
Vereinsverbote: Lange Verfahrensdauer
In Vereinsverbotsverfahren wurden 2025 vier Klagen eingereicht, nach sechs im Vorjahr. Die durchschnittliche Dauer dieser Verfahren lag bei 2 Jahren und 10 Tagen und bleibt damit vergleichsweise hoch.
Insgesamt zeigt die Jahresbilanz 2025: Leipzig meldet rückläufige Eingangszahlen und effizientere Bearbeitung, insbesondere bei Revisionen und erstinstanzlichen Infrastrukturverfahren.


