13.02.2026

Das Aus für Rasenmähroboter

Jeglicher Betrieb (Tag und Nacht) ist illegal wegen schwerer Verstöße gegen Artenschutzrecht und Tierschutzrecht

Das Aus für Rasenmähroboter

Jeglicher Betrieb (Tag und Nacht) ist illegal wegen schwerer Verstöße gegen Artenschutzrecht und Tierschutzrecht

Ein Beitrag aus »Bayerische Verwaltungsblätter« | © emmi - Fotolia / RBV
Ein Beitrag aus »Bayerische Verwaltungsblätter« | © emmi - Fotolia / RBV

Als praktischer Helfer im Garten erfreut sich der Rasenmähroboter wachsender Beliebtheit. Die kleinen Roboter gelten als autonome und leise Helferlein in Garten. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich allerdings, dass die vermeintlich bequeme Alternative zur händischen Mahd rechtlich erheblichen Bedenken begegnet. Der folgende Beitrag wird gewichtige Gründe dafür aufzeigen, dass der Betrieb von Rasenmährobotern – gänzlich unabhängig von der Tages- oder Nachtzeit – bereits nach geltendem Recht rechtswidrig ist. Insbesondere das Bundesnaturschutzgesetz sowie das Tierschutzgesetz sowie Regelungen zum Immissionsschutzrecht setzen dem automatisierten Mähen eindeutige Grenzen, welche bislang durchweg ignoriert werden.

Der bislang kaum thematisierte, jedoch äußerst zentrale Kritikpunkt liegt in dem permanenten Tötungsdruck auf Kleintiere, insbesondere Igel, Amphibien und Insekten, welcher durch den autonomen Betrieb von Rasenmährobotern besteht. Dieses Problem beschränkt sich nicht auf Einzelfälle. Es ist vielmehr systemimmanent in der Funktionsweise der Geräte angelegt. Durch die permanente Tötung und Verletzung von Tieren werden gravierende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sowie das Bundesnaturschutzgesetz begangen, welche so rechtlich bereits unzulässig und nicht länger hinnehmbar sind.

Dieser Beitrag zeigt auf, dass der Betrieb von Rasenmährobotern bereits unter der aktuell geltenden Rechtslage per se rechtswidrig ist. Die Konsequenz ist klar, wenn auch unbequem: Die betroffenen Geräte dürfen weder tagsüber noch nachts betrieben werden. Es ist Zeit, dass die juristische Bewertung der technischen Realität und den bestehenden Schutzpflichten ins Auge blickt und die von Robotern ausgehenden Rechtsverstöße nicht länger ignoriert.


I. Signifikante Verletzungs- und Todesgefahren für Igel und andere kleine Wirbeltiere mangels ausreichender Sensorik

Igel und andere kleine Wirbeltiere sind durch den Betrieb von Rasenmährobotern – nicht nur nachts – signifikanten Gefahren ausgesetzt.

1. Igel

In der aktuellen Debatte werden hauptsächlich die Auswirkungen – namentlich zahlreiche Tötungen und Verletzungen – auf Igel untersucht. Igel sind keine Fluchttiere, sondern wählen im Angesicht von drohender Gefahr den ihnen körpereigenen Schutzmechanismus des Zusammenrollens. In der Konfrontation mit Rasenmährobotern und ihren scharfen und schnell rotierenden Klingen wird den Tieren dieser Instinkt zum Verhängnis1. Einige Roboter erkennen kleine Tiere, wie Igel, Molche, Amphibien, Eidechsen und Insekten nicht als Hindernisse und kollidieren mit ihnen. Diese Kollisionen können zu Schnittverletzungen an Schnauze, Bauch und Rücken führen, welche mitunter sogar tödlich enden2. Eine in Deutschland durchgeführte Studie3 zur Häufigkeit und Schwere von Schnittverletzungen bei Igeln (Erinaceus europaeus) hat eine erhebliche Mortalitätsrate festgestellt. Dabei wurden 370 dokumentierte Fälle betrachtet, welche im Zeitraum zwischen Juni 2022 und September 2023 aufgefunden wurden. Von den betroffenen Tieren starben mindestens 47 % infolge ihrer Verletzungen (115 wurden eingeschläfert, 60 starben während der weiteren Behandlung)4. Auch nicht tödliche Verletzungen stellen für Igel eine große Gefahr dar, weil sie zu schweren Entzündungen oder zur Ablage von Fliegeneiern in Wunden mit potenziell letalem Ausgang führen können. Die Hauptursache für diese Verletzungen ist im Einsatz von elektrischen Gartengeräten, darunter insbesondere Mährobotern, zu sehen5. Die Autoren der Studie gehen davon aus, dass die Schnittverletzungen auf Mähroboter zurückzuführen sind, da die Verletzungen an allen Wochentagen gleichermaßen auftraten und lediglich Mähroboter sonntags legal benutzt werden dürfen. Die Autoren weisen ausdrücklich auf eine besondere Gefährdung durch Mähroboter hin6.

Bayerische Verwaltungsblätter

Die Tötungen von Igeln sind artenschutzrechtlich höchst bedenklich. Der vorliegende Datenbestand belegt einen rückläufigen Trend des Igelbestandes in Deutschland. In Bayern hat sich der Igelbestand nahezu halbiert7. So ist der Igel seit 2020 auf der Vorwarnliste der Roten Liste Deutschlands gelistet8. Zudem erfolgte im Jahr 2024 seitens der Internationalen Union für Naturschutz (ICUN) eine Einstufung des westeuropäischen Igels als „potenziell gefährdet” in der Roten Liste der Weltnaturschutzorganisation9. Im Jahr 2024 wurde seitens der Deutschen Wildtierstiftung der Igel zum Wildtier des Jahres gewählt, mit dem Ziel Aufmerksamkeit auf das Problem zu lenken10. Weitere Organisationen, wie beispielsweise Pro Igel e.V., informieren zudem über den Schutz von Igeln11. Gemäß der Bundesartenschutzverordnung werden Igel als besonders geschützte Tiere eingestuft, die dem Artenschutz unterliegen. Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13b bzw. c BNatSchG ist das Fangen, Verletzen oder gar Töten von geschützten Tieren verboten. Sollte sich der rückläufige Trend der Igelpopulation in der gleichen Geschwindigkeit – Halbierung der Population in 10 Jahren – ungehindert weiterentwickeln, wird der Igel in 10 bis 20 Jahren ausgestorben sein.

2. Weitere geschützte Arten

Der Einsatz von Mährobotern stellt jedoch nicht allein für Igel eine Gefahr dar. Bisher in der Diskussion hauptsächlich unbeachtet bleiben die Gefahren, die für Amphibien wie Frösche, Kröten, Lurche sowie Eidechsen, Schleichen, Grashüpfer, Spinnen sowie Molche bestehen. Offiziellen Stellen, wie der Bayerische Landesbund für Vogelschutz (LBV)12 sowie der Bund Naturschutz13, warnen vor Gefahren für Blindschleichen, Feuersalamander und Kröten. Aufgrund der leisen und autonomen Arbeitsweise der Rasenmähroboter können diese Tiere insbesondere nachts oder in dichter Vegetation kaum rechtzeitig vor den rotierenden, messerscharfen Klingen fliehen. Auch das Ministerium für Umwelt NRW weist darauf hin, dass aufgrund der Problematik, dass die Sensorik kleinere Tiere meist nicht als Hindernisse erkennt, eine Verletzungsgefahr auch für Kröten, Eidechsen, Vögel sowie Insekten besteht14. Diese Quellen zeigen, dass Mähroboter keine auf Igel beschränkte Gefahr entfalten, sondern aufgrund ihrer kontinuierlichen, automatisierten und nicht-tiererkennenden Funktionsweise eine systematische Gefährdung – ja einen permanenten Tötungsdruck – für eine breite Palette bodennaher Wirbeltiere darstellen. Anders als der Igel verfügen diese Tiere zwar teilweise über einen Fluchtinstinkt und rollen sich bei Gefahr nicht ein. Dennoch darf die Gefahr auch für diese geschützten Arten nicht außer Acht gelassen werden. Für diese Tiere ist ein Nachtfahrverbot nicht ausreichend, da sie teilweise auch tagaktiv sind. Die westliche Smaragdeidechse, die in Teilen von Deutschland verbreitet ist, ist tagaktiv und sonnt sich tagsüber15. Die trächtige Ringelnatter verbringt viel Zeit damit sich zu sonnen, um die Entwicklung der Embryonen zu fördern. In diesem Zustand wird sie zunehmend unbeweglicher16, was sie zu einem leichteren Ziel für Rasenmähroboter macht. Als Reptilien sind Kriechtiere wechselwarme Tiere, deren Körpertemperatur von der Umgebungstemperatur abhängt. Infolgedessen sind die wärmeliebend und hauptsächlich tagaktiv17. Einige dieser Tiere – darunter spezielle Eidechsenarten sowie Lurche – unterfallen jedoch ebenfalls dem Schutzbereich des § 44 BNatSchG, welcher durch den Betrieb von Rasenmährobotern nachhaltig verletzt wird. Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13b beziehungsweise c BNatSchG ist das Fangen, Verletzen oder gar Töten von geschützten Tieren verboten.

3. Negative Auswirkungen auf die Biodiversität

Der Einsatz von Mährobotern hat über die unmittelbare Gefährdung von Kleinsäugern hinaus zudem weitere ökologische Auswirkungen. Das kontinuierliche und flächendeckende Mähen führt dazu, dass blühende Pflanzen entfernt werden. Dies wiederum resultiert in einem Rückgang des Nahrungsangebots für bestäubende und bodenlebende Insekten, wie beispielsweise die vom Aussterben bedrohten Wildbienen, Schmetterlinge und Käfer. Mittelbar beeinträchtigen Rasenmähroboter somit auch die Nahrungsgrundlage für insektenfressende Tiere wie die Igel, indem sie zur Reduktion der Insektenpopulation beitragen. Das wiederum führt dazu, dass die Tiere gezwungen sind auf alternative Nahrungsquellen wie Schnecken auszuweichen. Diese fungieren häufig als Zwischenwirte für Parasiten. Eine parasitäre Belastung wiederum kann bei den betroffenen Kleinsäugern zu schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen bis zum Tod führen18.

4. Mangelhafte Sensorik als Ursache

Wie bereits oben angedeutet resultieren die Tötung und Verletzung von kleinen Wirbeltieren aus der Problematik, dass die Roboter häufig über keine ausreichende Sensorik zur Erkennung der Tiere vor einer Kollision verfügen. Zwei Forschungsarbeiten analysierten die individuellen Reaktionen von Igeln auf sich nähernde Mähroboter. Ziel dieser Arbeiten ist die Entwicklung standardisierter und wissenschaftlich fundierter Igel-Sicherheitstests für Mähroboter19. Untersuchungen belegen, dass Mähroboter über ihre integrierten Sensoren – insbesondere Kameras und Ultraschallsysteme – nicht in der Lage sind, Kleintiere zuverlässig als Hindernisse zu erkennen20. In Versuchsreihen wurde festgestellt, dass sich die getesteten Geräte im Kollisionsbereich befindlichen Tieren in der Regel nicht näherten, um ihnen auszuweichen, sondern diese zunächst touchierten oder überrollten, bevor sie ihre Fahrtrichtung änderten. Es zeigte sich, dass insbesondere Igel geringerer Größe mit einem Körpergewicht von bis zu 200 Gramm von den Sensoren der Mähroboter häufig nicht erfasst wurden. Die Ergebnisse legen nahe, dass die gegenwärtig am Markt verfügbaren technischen Erkennungssysteme keine hinreichende Schutzwirkung für wildlebende Kleinsäuger entfalten21. Im Rahmen eines Experiments wurden 19 handelsübliche Mähroboter getestet. Mit Ausnahme eines einzelnen Vorfalls berührten alle Mähroboter den Igelkadaver – welcher im Versuch anstelle eines lebenden Igels verwendet wurde – physisch, um diesen zu entdecken22. Die Forschungsgruppe schlägt als Lösung des Problems die verpflichtende Einführung eines auf Basis der Tests entwickelten Testprotokolls auf europäischer Ebene durch das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung vor. Dieses Protokoll ermöglicht die Einordnung eines Geräts hinsichtlich seiner Verletzungsgefahr für Igel23.

Letztlich greift diese auf Igel und Kleinsäuger reduzierte Betrachtung ohnehin zu kurz, weil davon auszugehen ist, dass kein Sensor kleinste Amphibien erkennen kann, etwa fingernagelgroße Baby-Frösche oder Baby-Kröten, welche nach dem Abschluss der larvalen Entwicklung dem Wasser entstiegen sind und als kaum sichtbare, maximal 0,5 – 1 cm große braune Punkte die Gärten bevölkern24. Dies lässt sich schon aus der Tatsche herleiten, dass – wie oben beschrieben – die Sensoren bereits bei Igeln unter 200 Gramm an ihre Grenzen stoßen. Es steht daher fest, dass die aktuellen Modelle keinesfalls über eine ausreichende Sensorik verfügen – und auch technisch nicht verfügen können! –, die nicht nur Igel erkennt, sondern auch kleinste, 10-Cent-Münzen-große Amphibien und Mini-Frösche. Dies wiederum resultiert in der zwangsläufigen, vielfachen Verletzung und Verstümmelung von Kleintieren. Die Diskussion über eine Verbesserung der Sensorik führt daher in die Irre, ist ein für die Annahme artenschutzrechtlicher Verstöße belangloser Nebenkriegsschauplatz – ein Rasenmähroboter kann nicht gleichzeitig winzige Amphibien erkennen und dennoch die Mähfunktion aufrechterhalten, das schließt sich technisch schlicht aus.

Den gesamten Beitrag entnehmen Sie den BayVBl. Heft 2/206.

 

Bianka Hiederer

Rechtsreferendarin