Neue Geschäftsordnung für den Landesbetrieb Landesforsten
Modernisierte Strukturen, klare Zuständigkeiten und digitale Verwaltungsprozesse
Neue Geschäftsordnung für den Landesbetrieb Landesforsten
Modernisierte Strukturen, klare Zuständigkeiten und digitale Verwaltungsprozesse

Eine neue Geschäftsordnung für den Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz (GOLF), die mit Rundschreiben des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 03.11.2025 veröffentlicht wurde, ist am 01.11.2025 in Kraft getreten. Sie löst die Geschäftsordnung vom 29.01.2016 ab, die ab 01.01.2016 in Kraft war. Gere-gelt werden insbesondere Organisation und Aufbau des Landesbetriebs sowie Arbeitsabläufe, Schriftverkehr und Dienstbetrieb.
Die neue Geschäftsordnung berücksichtigt Weiterentwicklungen des Landesbetriebs, die Digitalisierung von Verwaltungsabläufen durch Einführung der E-Akte sowie die Verwaltungsmodernisierung und die Umsetzung einer modernen Führungskultur. Das KompetenzzentrumWaldtechnik Landesforsten (KWL) ist mit Wirkung vom 01.11.2025 organisatorisch in die Strukturen des Forstamts Hochwald integriert worden.
Drei Anlagen sind der Geschäftsordnung beigefügt: „Übersicht über die Forstämter mit ausgewiesenen Schwerpunktaufgaben und regionenübergreifenden bzw. landesweiten Zuständigkeiten (§ 12 GOLF)“, „Geschäftsordnung für die Steuerungskonferenz (§ 13 GOLF)“, „Regeln für den Dienstbetrieb und ergänzende Regelungen zum Schriftverkehr für die ZdF und die Forstämter (§§ 15 ff. GOLF)“.
Organisationsaufbau
Landesforsten Rheinland-Pfalz ist keine gesonderte Einrichtung mit eigener Geschäftsführung, sondern in den vorhandenen Verwaltungsaufbau integriert. Die Organisation stellt sich demgemäß dreistufig dar:
– Abt. Forsten im fachlich zuständigen Ministerium
Der Abt. Forsten obliegt die Leitung des Landesbetriebs. Die Leitungsaufgaben um-fassen die Entwicklung landesweiter Strategien, Programme und Richtlinien sowie die gesamtbetriebliche strategische Steuerung und das normative Management. Das Ministerium ist oberste Forst- und Jagdbehörde. Es wird vom Landeswaldausschuss und vom Landesjagdbeirat beraten.
– Zentralstelle der Forstverwaltung (ZdF)
Die Aufgaben der Zentralstelle der Forstverwaltung umfassen die operative Steuerung des Landesbetriebs, die Wahrnehmung regionaler und zentraloperativer Aufgaben sowie die Koordinierung der Forstämter. Aufgaben der forstlichen Forschung werden von der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft als Abt. der Zentralstelle wahrgenommen. Die Zentralstelle der Forstverwaltung ist obere Forst- und Jagdbehörde.
– Forstämter
Die Forstämter erfüllen die Aufgaben von Landesforsten vor Ort. Als Gemeinschaftsforstämter sind sie die bürgernahe Anlaufstelle und Informationsquelle für alle Fragen rd. um das Thema Wald und erfüllen flächendeckend sowohl die Bewirtschaftungsaufgaben im Staatswald als auch die Dienstleistungs- und Hoheitsaufgaben im Körperschafts- und Privatwald.
Zur laufenden Koordination und Steuerung des Landesbetriebs dient eine Steuerungskonferenz, die aus dem Leiter des Landesbetriebs und dessen Stellvertreter, dem Direktor der Zentralstelle der Forstverwaltung, dem Kaufmännischen Referenten des Landesbetriebs sowie den drei Regionalleitern besteht.
Regionalleiter
Die Regionalleiter repräsentieren die ZdF in drei räumlich zugeordneten Bereichen („Nord“, „Mitte“, „Süd“). Sie sind Vorgesetzte der Mitarbeiter der ihnen zugeordneten Forstämter. In § 10 GOLF heißt es weiter mit Blick auf die Regionalleiter:
„Sie moderieren Organisations- und Entwicklungsprozesse auf Forstamtsebene, sorgen für Zielklarheit auf Ebene der Forstämter, schließen mit den Forstamtsleitungen Jahresvereinbarungen über die zu erreichenden operativen Ziele ab, tragen die Budgetverantwortung und begleiten den Haushaltsvollzug der Forstämter. Sie initiieren entscheidungsreife Vorschläge im Bereich der Personalbewirtschaftung und stehen als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für alle im jeweiligen Zuständigkeitsbereich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Sie tragen Sozialverantwortung und vertreten in ihrer Region die ZdF im Kontakt mit den Waldbesitzenden, Behörden, Kunden und Partnern. Als Mitglieder der Steuerungskonferenz sichern sie die Betriebsnähe zu den Forstämtern und bringen Anregungen der örtlichen Ebene in die Steuerungskonferenz ein. Sie vermitteln den Forstämtern die Entscheidungen der vorgesetzten Dienststellen.“
Schwerpunktforstämter
Mit der Geschäftsordnung für den Landesbetrieb Landesforsten, die mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft trat, sind „Forstämter mit Schwerpunktaufgaben“ geschaffen worden. Über die regionale Zuständigkeit hinaus werden diesen Forstämtern forstamtsübergreifende oder landesweite fachliche Zuständigkeiten übertragen.
Als Anlage ist der neuen Geschäftsordnung erstmals eine Übersicht der Forstämter mit ausgewiesenen Schwerpunktaufgaben beigefügt (§ 12 GOLF): Forstamt Adenau für Privatwaldbetreuung, Forstamt Hachenburg für Waldbildungszentrum, Forstamt Kastellaun für Waldbewertung und Windenergie im Wald, Forstamt Soonwald für Waldpädagogik, Jugendbildung und FÖJ, Forstamt Trier für Öffentlichkeitsarbeit und für waldbezogene Kommunikation sowie Forstamt Hochwald für Waldtechnik.
Entnommen aus der GvRP Heft 5/2026.


