07.02.2025

Jagdjahr 2024/2025

Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände

Jagdjahr 2024/2025

Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände

Ein Beitrag aus »Die Gemeindeverwaltung Rheinland-Pfalz« | © emmi - Fotolia / RBV
Ein Beitrag aus »Die Gemeindeverwaltung Rheinland-Pfalz« | © emmi - Fotolia / RBV

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit dem fachlich zuständigen Ministerium sowie berührten Verbänden ein Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände und zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen für das Jagdjahr 2024/2025 erarbeitet.

Seit Anfang der 1980er Jahre stiegen die Schwarzwildpopulation sowie die Jagdstrecke dieser Wildart enorm an. Damit einhergehend waren und sind z. T. sehr hohe Wildschäden in der Landwirtschaft und im Weinbau zu beklagen. Hinzu kommen die Wildseuchenproblematik und die gestiegenen Verkehrsunfallzahlen.

Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist in Europa weiter auf dem Vormarsch und wurde im September 2020 erstmals in Deutschland im Schwarzwildbestand in Brandenburg und kurz darauf auch in Sachsen nachgewiesen. Mit der Feststellung des ASP-Virus kam es in den betroffenen Gebieten zu sofortigen Jagd-, Ernte- und Betretungsverboten sowie in ganz Deutschland zu einem Einbruch des Schweinemarkts, verbunden mit Handelsrestriktionen und zahlreichen Sperren wichtiger Drittländer beim Handel mit Schweinen und deren Produkten. Dies macht die verheerenden Folgen für alle Beteiligten beim Ausbruch dieser Seuche deutlich.


Mit dem erstmalig in Hessen positiv auf ASP getesteten Stück Schwarzwild am 15.06.2024 ist auch das angrenzende Rheinland-Pfalz im Kreis Mainz-Bingen und schließlich auch Alzey-Worms unmittelbar vom Seuchengeschehen betroffen. Nachdem offenbar wurde, dass sich das Seuchengeschehen entlang der Rheinauen im Bereich des Kühkopfes bewegt, wurde kurze Zeit später am 09.07.2024 dann auch das erste Stück in Rheinland-Pfalz im Kreis Alzey-Worms positiv getestet.

Neben den von der Seuche unmittelbar betroffenen Gebieten, in denen die Eindämmung und Tilgung der Seuche mit veterinärrechtlichen Mitteln im Vordergrund stehen, gilt es nun dringender denn je eine Ausbreitung in freie Gebiete und eine weitere Verschleppung in Hausschweinebestände zu verhindern bzw. das Auftreten so früh wie nur möglich zu erkennen, um sofortige Gegenmaßnahmen ergreifen zu können und einen noch schlimmeren Schaden abzuwenden.

Die Wildschweinpopulation ist in Rheinland-Pfalz überwiegend sehr hoch. Eine Impfung von Haus- und/oder Wildschweinen gegen ASP wird es in naher Zukunft nicht geben. Daher sollten sich alle Beteiligten die Bedeutung der ASP-Früherkennung bewusstmachen.

Je früher die ASP erkannt wird, desto besser stehen die Chancen einer Tilgung, was die in Tschechien und Belgien angewandten Maßnahmen zeigen. Je weniger Wildschweine in einer Region leben, desto kleiner die Zahl der Tiere, die erkranken können und desto besser die Bekämpfungsaussichten.

Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände

Die Schwarzwildbestände sind daher auf eine den landeskulturellen Verhältnissen angepasste Bestandsdichte zu bringen, um insbesondere

– Schwarzwildschäden in der Landwirtschaft und im Weinbau zu verringern,
– das Risiko einer Ausbreitung von infektiösen Tierseuchen, insbesondere der Afrikanischen Schweinepest, abzusenken,
– Gefahren durch Verkehrsunfälle mit Schwarzwildbeteiligung zu mindern sowie
– dem zunehmenden Vorkommen von Schwarzwild in städtischen Bereichen entgegenzuwirken.

Der Landesgesetzgeber von Rheinland-Pfalz hat hierzu im Jahr 2010 bei der umfassenden Novellierung des Landesjagdgesetzes (LJG) das Schwarzwild erstmals mit in die gesetzliche Abschussregelung einbezogen. Seither sollen gem. § 31 Abs. 2 Satz 2 LJG Abschussvereinbarung und Abschusszielsetzung auch Regelungen über den Abschuss von Schwarzwild enthalten.

Darüber hinaus wurden im Jahr 2013 durch die Landesjagdverordnung (LJVO) die Jagdzeiten neu bestimmt und festgelegt, sodass Schwarzwild grundsätzlich ganzjährig bejagt werden darf. Davon ausgenommen sind lediglich die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere bis zum Selbstständig werden der Jungtiere, mithin Bachen, soweit sie abhängige (gestreifte) Frischlinge führen.

Gesetz- und Verordnungsgeber haben somit für die Jägerschaft weitest gehende Möglichkeiten geschaffen, den notwendigen Verminderungsabschuss durchführen zu können, ohne die dabei erforderlichen tierschutzrechtlichen Aspekte zu vernachlässigen.
Obwohl die zuständigen Behörden die jagd- sowie die tierseuchenrechtlichen Vorschriften konsequent anwenden und deren Einhaltung kontrollieren, belegen die Jagdstrecken zwar einerseits das große Engagement der Jägerinnen und Jäger, zeigen aber andererseits auch, dass bislang keine nachhaltige Trendwende der Entwicklung herbeigeführt werden konnte. Dies legt den Schluss nahe, dass die seit dem Ausbruch der Klassischen Schweinepest (KSP) bei freilebendem Schwarzwild im Jahr 1999 herausgegebenen und jährlich gemeinsam überarbeiteten Empfehlungen zur Reduktion überhöhter Schwarzwildbestände bislang in der Fläche noch nicht ausreichend umgesetzt worden sind.
Die Unterzeichnenden dieses Handlungsprogramms sind jedoch einvernehmlich der Überzeugung, dass ein wesentlicher Schlüssel zur Lösung der Schwarzwildproblematik im gemeinsamen Engagement der Akteure vor Ort unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Verhältnisse liegt.
Aus diesem Grund sollen auf örtlicher Ebene unter Beteiligung der wichtigsten Interessenvertreter (insbes. Jägerschaft, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagdrechtsinhaber, Behörden, LBM, Polizei), „Runde Tische Schwarzwild“ etabliert werden.
Ziel ist die situationsbedingte Bildung von „Aktionsgemeinschaften Schwarzwild“. Dabei sind alle Verantwortlichen vor Ort unter Initiative der Kreisjagdmeisterin oder des Kreisjagdmeisters aufgefordert, Lösungen zu erarbeiten. Auf die besondere Verantwortung der Hegeringe für den Erfolg des Handlungsprogramms vor Ort wird ausdrücklich hingewiesen.

Den gesamten Beitrag lesen Sie in der Gemeindeverwaltung Rheinland-Pfalz Heft 21/2024.

 

Dr. Stefan Schäfer

Forst- und Pressereferent des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz
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