Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben
Symposium in Berlin
Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben
Symposium in Berlin

Am 3. April 2025 wird der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (DSGT) unter Federführung der Kommission SGB V ein hochkarätiges Symposium zum Thema „Sterbehilfe – Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ veranstalten. Die Veranstaltung findet im GKV-Spitzenverband in Berlin statt und verspricht eine ebenso tiefgehende wie praxisrelevante Auseinandersetzung mit einem der brisantesten und juristisch wie ethisch anspruchsvollsten Themen unserer Zeit.
Hintergrund: Ein Grundrecht mit ungelösten Fragen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner bahnbrechenden Entscheidung vom 26. Februar 2020 (2 BvR 2347/15) das Recht auf selbstbestimmtes Sterben manifestiert und dem Gesetzgeber aufgegeben, einen gesetzlichen Rahmen für die assistierte Selbsttötung zu schaffen. Doch trotz intensiver parlamentarischer Debatten konnte bislang keine tragfähige Regelung gefunden werden. Das zeigt die juristische wie gesellschaftliche Komplexität des Themas: Wo endet das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, und wo beginnt die Schutzpflicht des Staates? Welche ethischen und medizinischen Implikationen sind zu berücksichtigen? Und wie können Leistungserbringer im Sozial- und Gesundheitswesen mit der rechtlichen Unsicherheit umgehen?
Eine interdisziplinäre Annäherung an ein kontroverses Thema
Das Symposium des DSGT stellt sich dieser Herausforderung mit einem hochkarätig besetzten Expertenforum. Unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident a.D. Joachim Gauck werden renommierte Juristinnen und Juristen, Medizinerinnen und Mediziner sowie Ethiker und Politiker aus verschiedenen Disziplinen in einen offenen und wissenschaftlich fundierten Dialog treten. Ziel ist es, nicht nur den Status quo zu analysieren, sondern auch praxisnahe Perspektiven für eine rechtssichere und ethisch tragfähige Regulierung der Sterbehilfe in Deutschland zu erörtern.
Hochkarätige Referenten und spannende Diskussionen
Nach der Begrüßung durch den Präsidenten des DSGT, Michael Löher, und Christoph Altmiks, Leiter des Justiziariats beim GKV-Spitzenverband, wird Monika Hermanns, ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts, mit einem wegweisenden Vortrag die juristischen Grundlagen der Karlsruher Entscheidung darlegen. Die anschließende Podiumsdiskussion bringt unter anderem Prof. Dr. Stephan Rixen, Mitglied des Deutschen Ethikrates, die renommierte Palliativmedizinerin Prof. Dr. med. Claudia Bausewein sowie Bundestagsabgeordnete Renate Künast zusammen. Auch die Perspektiven der Kirche und der ärztlichen Praxis werden durch hochrangige Vertreter eingebracht. Moderiert wird die Diskussion von Monika Paulat, Ehrenpräsidentin des DSGT.
Praxisnahe Workshops zur Vertiefung
Am Nachmittag bietet das Symposium vertiefende Workshops zu verschiedenen Aspekten der Sterbehilfe. Ein Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Umsetzung: Welche gesetzgeberischen Lösungen wären mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar, und wie könnte ein tragfähiger Rahmen ausgestaltet werden? Ein weiterer Workshop widmet sich den internationalen und kulturellen Perspektiven: Welche Lehren lassen sich aus anderen Ländern ziehen? Schließlich steht die medizinische Praxis im Fokus: Welche Herausforderungen begegnen Ärztinnen und Ärzten bei der praktischen Umsetzung des assistierten Suizids, und wie kann eine verantwortungsvolle Sterbebegleitung ausgestaltet werden? Hierzu berichten erfahrene Palliativmedizinerinnen aus der Praxis.
Ein Symposium mit konkretem Ergebnis
Das Ziel des DSGT geht über die bloße Diskussion hinaus: Die Veranstaltung soll die Grundlage für ein Positionspapier legen, das den juristischen, medizinischen und gesellschaftspolitischen Diskurs maßgeblich beeinflussen soll. Die Einbindung interdisziplinärer Perspektiven und der offene Austausch zwischen Wissenschaft, Praxis und Politik machen dieses Symposium zu einer einmaligen Gelegenheit, an der künftigen Gestaltung der Sterbehilfe in Deutschland mitzuwirken.
Die Teilnahme lohnt sich für alle Juristinnen und Juristen, die sich mit dem Sozial- und Medizinrecht befassen, für Vertreterinnen und Vertreter aus dem Gesundheitswesen sowie für alle, die sich mit den ethischen und gesellschaftlichen Herausforderungen des selbstbestimmten Sterbens auseinandersetzen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, eine frühe Anmeldung daher empfehlenswert.
Anmeldung und Teilnahmegebühren
Das Symposium findet am Donnerstag, den 3. April 2025, von 10:00 bis 17:00 Uhr im GKV-Spitzenverband, Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin, statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 60 Euro für Mitglieder des DSGT, 95 Euro für Nichtmitglieder und 35 Euro für Studierende sowie Menschen mit Behinderung (GdB 50). Die Anmeldung erfolgt online unter www.sozialgerichtstag.de, Anmeldeschluss ist der 15. März 2025.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, sich zu einem der zentralen rechtlichen Themen unserer Zeit fortzubilden und mit hochrangigen Experten auszutauschen!