08.09.2026

PUBLICUS: Interviewreihe zur Inklusion

Schoen: „In der Praxis gibt es leider immer wieder Probleme“

PUBLICUS: Interviewreihe zur Inklusion

Schoen: „In der Praxis gibt es leider immer wieder Probleme“

Wir haben noch keine wirkliche Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt erreicht.  | © Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com
Wir haben noch keine wirkliche Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt erreicht. | © Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com

Die Inklusion von Beschäftigten ist rechtlich umfassend geregelt. Doch wie sieht es in der Arbeitswirklichkeit aus? Wir haben mit Personen mit Handicap, die in juristischen Berufen oder der Verwaltung arbeiten, zu ihrem Werdegang sowie ihren Erfahrungen gesprochen. Folge 1 der PUBLICUS-Interviewreihe zur Inklusion.

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Welche Ausbildung beziehungsweise welches Studium haben Sie absolviert, und was hat Sie ursprünglich dazu bewogen, einen juristischen oder verwaltungsbezogenen Beruf zu wählen?

Schoen: Ich habe Rechtswissenschaft studiert. Nach dem Referendariat habe ich noch ein LL.M.-Programm zum IT-Recht absolviert. An der „Juristerei“ hat mich am Anfang der Umgang mit Sprache gereizt. Später ist das spannende Verhältnis von Recht und Politik dazugekommen, außerdem der Spaß am Systematisieren und „Sortieren“ der Fakten und rechtlichen Fragestellungen: Welche Tatsachen und Paragraphen sind für die Entscheidung relevant, ob ein Vertrag zustande gekommen ist, nach welchen Fakten und Regeln richtet sich, ob der Vertrag korrekt erfüllt wurde, usw.


 

Zu welchem Zeitpunkt Ihres Lebens trat Ihre Sehbehinderung beziehungsweise Erblindung ein, und welche Bedeutung hatte dieser Einschnitt für Ihre beruflichen Pläne und Ihre berufliche Entwicklung?

Schoen: Ich habe meine Sehbehinderung schon von Geburt an. Ein naturwissenschaftlicher Studiengang wäre daher für mich wahrscheinlich schwierig zu absolvieren gewesen. Für Jura sprachen der Fokus auf Sprache und der niederschwellige Einstieg: Man konnte das Studium einfach mal ausprobieren, ohne viel in teure Fachbücher, Geräte oder ähnliches investieren zu müssen.

 

Vor welchen konkreten Herausforderungen standen Sie bei der Vorbereitung auf Prüfungen, insbesondere bei Klausuren, mündlichen Prüfungen und der Arbeit mit umfangreichen Gesetzes- oder Verwaltungsunterlagen?

Schoen: Ein Problem war die Masse des Stoffs und damit auch der Texte, die ich lesen musste, außerdem das Heraussuchen von Zeitschriften und Büchern in den Bibliotheken. Das hat mich sicherlich deutlich mehr Zeit und Anstrengungen gekostet als meine Kommilitonen, die keine Sehbehinderung hatten. Ich hatte immerhin den Vorteil, dass ich damals keine speziellen Arbeitsmittel, z. B. vergrößerte Texte, brauchte.

 

Wie haben die Prüfungsämter der Hochschule oder andere Institutionen auf Ihre Situation reagiert – und wo mussten Sie selbst besonders um Nachteilsausgleiche oder angemessene Bedingungen kämpfen?

Schoen: Als Nachteilsausgleich brauchte ich damals nur eine verlängerte Bearbeitungszeit. Bei den Klausuren im Studium habe ich die Zeitverlängerung mit den Lehrstühlen der Professoren abgesprochen. Das ging meistens unbürokratisch, nur manche verlangten ein ärztliches Attest.

Für die Verlängerung der Bearbeitungszeit im Ersten und Zweiten Staatsexamen brauchte ich jeweils Bescheinigungen vom Amtsarzt. Ich habe in beiden Fällen eine für mich angemessene Verlängerung bekommen (25 % bzw. 40 %). Wichtig ist dabei meiner Meinung nach, sich auf die Gespräche mit den Prüfungsämtern und Amtsärzten gut vorzubereiten, damit man plausibel beschreiben kann, warum die Sehbehinderung die Bearbeitung der Aufgaben verlangsamt und daher zusätzliche Zeit nötig ist: weil man den Sachverhalt nur langsam lesen kann, weil man mehr Zeit für das Auffinden der relevanten Gesetze braucht, usw.

Nach Möglichkeit sollten die Prüfungsbedingungen schon mehrere Wochen vor der Prüfung feststehen, damit man sie mit Probeklausuren ausprobieren kann. Daher würde ich empfehlen, mit den Prüfungsämtern frühzeitig Kontakt aufzunehmen, um die gegenseitigen Erwartungen an den Nachteilsausgleich und das weitere Verfahren zu klären.

 

Wie gelang Ihnen der Übergang in den juristischen Beruf und bedurfte es dazu externer Unterstützung?

Schoen: Ich hatte mich nach dem Abschluss meiner Ausbildung zunächst bei verschiedenen Kanzleien und Unternehmen beworben. Von den meisten bekam ich trotz guter Noten meiner Abschlüsse sofort eine Absage. Manche begründeten das offen mit meiner Sehbehinderung, bei anderen lag die Vermutung einer Diskriminierung für mich nahe. Meinen jetzigen Job habe ich dann mit Unterstützung der damaligen Zentralstelle für Arbeitsvermittlung bekommen, die sich speziell um die Vermittlung von Akademikern mit Behinderungen kümmert.

 

Wie sieht Ihr heutiger Arbeitsalltag konkret aus: Welche Funktion haben Sie inne?  Bei welchen Tätigkeiten nutzen Sie welche technischen Hilfsmittel zum Einsatz: Mit welchen Hilfsmitteln und digitalen Anwendungen arbeiten Sie beispielsweise bei der Recherche in Rechtsdatenbanken, beim Lesen von Akten, beim Verfassen von Schriftsätzen oder im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern?

Schoen: Seit knapp zehn Jahren leite ich im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Referat für Transportrecht. In dieser Funktion muss ich z. B. Entwürfe für Rechtsakte der Europäischen Union oder für nationale Gesetze prüfen und kommentieren. Dazu kommen die Prüfung einzelner Rechtsfragen, die Erstellung von Vermerken und Vorlagen für andere Referate und Vorgesetzte, usw.

Zentrales Hilfsmittel ist für mich eine Großschriftsoftware (Dolphin Supernova), die den Inhalt des Bildschirms vergrößert. Diese Software funktioniert grundsätzlich mit allen Anwendungen, die ich für meine Arbeit verwenden muss (MS Office, juristische Datenbanken wie juris und BeckOnline, elektronische Akte usw.), allerdings nicht immer optimal.

 

Der Umgang mit Handicaps ist in der Gesellschaft nicht an der Tagesordnung: Welche Vorurteile oder Unsicherheiten sind Ihnen bei Arbeitgebern, Kolleginnen und Kollegen oder Bürgerinnen und Bürgern begegnet, und wie sind Sie damit umgegangen?

Schoen: Wichtig ist für mich, die Kolleginnen und Kollegen über die Auswirkungen der eigenen Behinderung zu informieren. So kann man Missverständnisse vermeiden, beispielsweise wenn man einen Kollegen nicht wiedererkennt, mit dem man erst am Tag davor gesprochen hat.

In Bezug auf die fachlichen Aufgaben muss man ein Gefühl dafür entwickeln, welche Aufgaben man wegen der Sehbehinderung trotz aller technischen Hilfen vielleicht nur mit sehr viel mehr Zeit und Kraft bewältigen kann als nicht behinderten Kolleginnen und Kollegen. Diese Aufgaben sollte man dann vermeiden. Natürlich haben Kolleginnen und Kollegen Verständnis für die besondere Situation und sind bereit, darauf einzugehen. Aber am Ende wird doch erwartet, dass jeder und jede seine Aufgaben erfüllt.

 

Was müsste sich in Institutionen verändern, damit Menschen mit Sehbehinderung oder Erblindung vergleichbare berufliche Chancen erhalten – und welchen Rat geben Sie anderen Betroffenen?

Schoen: Da die Digitalisierung auch im öffentlichen Dienst immer weiter voranschreitet – ich erledige meine Aufgaben schon heute zum allergrößten Teil digital –, ist zentral, dass die in den Behörden verwendeten IT-Lösungen barrierefrei sind. Trotz klarer gesetzlicher Verpflichtungen gibt es da in der Praxis leider immer wieder Probleme. Hier müssen Betroffene mit Unterstützung der Interessenvertretungen (Personalrat und Schwerbehindertenvertretungen) Druck auf ihre Behörde ausüben, dass sie sich an die Vorgaben hält.

 

Ist aus Ihrer Sicht die Inklusion im beruflichen und gesellschaftlichen Alltag angekommen und verankert?

Schoen: Für mich würde ich das bejahen. Wir haben aber noch keine wirkliche Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt erreicht. Das zeigt uns u. a. die Arbeitslosenquote, die unter Menschen mit Behinderungen deutlich höher ist als in der Gesamtbevölkerung.

Zur Person: Harald Schoen

      • geboren 1972
      • 1992 bis 1998 Studium der Rechtswissenschaft in Erlangen und Freiburg
      • 1998 bis 2001 Rechtsreferendariat in Hamburg
      • 2001 bis 2002 LL.M.-Programm IT-Recht der Leibniz-Universität Hannover mit Auslandssemester an der Strathclyde University Glasgow
      • seit 2002 in verschiedenen Funktionen tätig im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin,
      • seit Januar 2017 als Leiter des Referats für Transportrecht und Recht der Handelsgeschäfte im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

DVBS: Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V.

Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS) ist ein Zusammenschluss blinder und sehbehinderter Menschen in Ausbildung, Studium, Beruf und Ruhestand. Die Mitglieder engagieren sich in Fach- und Bezirksgruppen, Arbeitskreisen oder im Rahmen der politischen Interessenvertretung.

Die Fachgruppe Jura wurde 1971 gegründet, zu ihr zählen mittlerweile rund 400 Menschen aus der Justiz, Anwaltschaft, Verwaltung, Unternehmen und Rechtspflege. Die Fachgruppe fördert den fachlichen Austausch, unterstützt Juristinnen und Juristen in Ausbildung und Beruf und beteiligt sich mit Stellungnahmen an aktuellen Gesetzgebungsverfahren.

Der DVBS ist eine Selbsthilfe- und Interessenorganisation, die rechtspolitisch von Beginn an bei zentralen Entwicklungen der Behindertenpolitik mitgewirkt. Dazu zählt beispielsweise

      • die Aufnahme des Benachteiligungsverbots wegen einer Behinderung in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG im Jahr 1994,
      • die gesetzliche Verankerung von Arbeitsassistenz,
      • das Behindertengleichstellungsrecht (BGG) und
      • das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Die Wurzeln des DVBS reichen bis 1916 zurück. Der blinde Student Carl Strehl und der Augenarzt Alfred Bielschowsky gründeten gemeinsam mit weiteren Engagierten den Verein, um im Ersten Weltkrieg Erblindeten Bildungs- und Berufsperspektiven zu eröffnen.

Gleichberechtigte Bildungs-, Berufs- und Teilhabechancen für blinde und sehbehinderte Menschen sind bis heute zentrale Ziele des DVBS.

Mit einer Spende können Sie diese Arbeit unterstützen:

Konto bei der Sparkasse Marburg-Biedenkopf

IBAN: DE42 5335 0000 0000 0002 80

 

Marcus Preu

Ltg. Lektorat und Redaktion, Rechtsanwalt