Forstliche Förderung aus dem Klima- und Transformationsfonds
Fortsetzung der Waldförderung ab 2024
Forstliche Förderung aus dem Klima- und Transformationsfonds
Fortsetzung der Waldförderung ab 2024
Bekanntermaßen liefen die GAK-Sondermittel für die Waldförderung Ende 2023 im Bundeshaushalt planmäßig aus. Gemeinsam haben das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), das Bundesumweltministerium und das Bundesfinanzministerium einen Vorschlag entwickelt, wie die GAK-Maßnahmen „Waldumbau“ und „Wiederbewaldung“ ab dem Jahr 2024 aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) auf dem bisherigen durch Sondermittel erreichten Niveau weiterfinanziert werden können.
Der Vorschlag sieht vor, das 900-Millionen-Wald-Klimapaket des BMEL in das „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) umzuschichten und KTF-Haushaltsmittel und Aufgaben im Bereich Wald im ANK zusammenzuführen. Damit könnten die für Waldumbau, Wiederbewaldung und das klimaangepasstes Waldmanagement insgesamt im KTF eingeplanten Mittel optimal eingesetzt werden.
Für die GAK bedeutet dies konkret, dass die beiden Maßnahmen „Waldumbau“ (GAK-Maßnahmengruppe 5A, Maßnahme 2.0) und „Wiederbewaldung“ (GAK-Maßnahmengruppe 5F,Maßnahme 3.0) künftig aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden können. Nach dem Vorschlag der Ressorts sollen für das Jahr 2024 hierfür insgesamt 120 Mio. j an Bundesmitteln bereitgestellt und vom BMEL bewirtschaftet werden. Die Ausreichung dieser KTF-Mittel erfolgt nach den bestehenden Regelungen des GAK-Gesetzes und auf Basis der Bestimmungen im GAK-Rahmenplan.
Die Länder können diese GAK-Bundesmittel über ihre bestehenden Förderrichtlinien umsetzen. Wie üblich ist ein Kofinanzierungsanteil von 40 % durch die Länder zu erbringen. Die Verteilung der Mittel auf die Länder soll auf Basis des GAK-Waldschlüssels erfolgen.
Das laufende Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“, das im November 2022 vom BMEL gestartet wurde und für das seitdem Förderanträge für rd. 1,6 Mio. Hektar bzw. 21 % des Privat- und Kommunalwaldes gestellt wurden, wird fortgeführt. Die Finanzierung hierfür erfolgt künftig aus dem KTF-Titel „Natürlicher Klimaschutz“. Das BMEL plant zudem weitere flankierende Maßnahmen, um die notwendige Anpassung der Wälder an den Klimawandel weiter voranzubringen.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Bundestag konnte eine Lösung gefunden werden, mit der neben den Mitteln für die Honorierung eines klimaangepassten Waldmanagements eine Anschlussfinanzierung der GAK-Waldförderung aus dem Klima- und Transformationsfonds sichergestellt wird.
Entnommen aus Gemeindeverwaltung Rheinland-Pfalz 7/2024, Rn. 62.