28.04.2026

Navigationshilfe statt Pflichtaufgabe

Nachhaltigkeitsberichterstattung zwischen Entlastung und Steuerung

Navigationshilfe statt Pflichtaufgabe

Nachhaltigkeitsberichterstattung zwischen Entlastung und Steuerung

Entscheidend ist nicht, ob berichtet wird, sondern wie.  | © ribkhan - Fotolia
Entscheidend ist nicht, ob berichtet wird, sondern wie. | © ribkhan - Fotolia

Nur wenige Jahre nach der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf EU-Ebene und noch bevor ihre Umsetzung in nationales Recht in Deutschland abgeschlossen ist, werden mit dem Inkrafttreten der Omnibus-I-Richtlinie im März 2026 bestehende Vorgaben der Nachhaltigkeitsberichterstattung angepasst. Hintergrund sind politische Bestrebungen auf europäischer Ebene, den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Ziel ist es, Berichtspflichten zu vereinfachen, den Aufwand zu verringern und den Anwendungsbereich stärker zu differenzieren. Diese Entwicklungen und ihre Bedeutung für das Beteiligungsmanagement öffentlicher Unternehmen bildeten einen Diskussionsschwerpunkt im Rahmen der 13. Speyerer Tagung zu Public Corporate Governance unter der Leitung von Prof. Dr. Michèle Morner an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften.

Differenzierung der Berichtspflichten und selektive Entlastung

Es zeichnet sich aber bereits ab: Weniger Pflicht bedeutet nicht weniger Steuerungsbedarf. Ein genauerer Blick auf die Anpassungen zeigt, dass diese nicht zu einer einheitlichen Entlastung führen, sondern zu einer stärkeren Differenzierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Mit dem Omnibus-I-Paket wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich eingegrenzt: Künftig sind im Wesentlichen nur noch große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro zur Berichterstattung nach der CSRD verpflichtet. Für kleine und mittlere Unternehmen entfällt die verpflichtende Anwendung. An ihre Stelle treten mit den VSME-Standards (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) vereinfachte und freiwillige Berichtsformate, die deutlich geringere Anforderungen vorsehen und eine strukturierte, aber handhabbare Berichterstattung ermöglichen.

Auswirkungen auf Unternehmen und Berichtspraxis

Der Blick in die Praxis zeigt, dass viele Unternehmen bereits erhebliche Vorleistungen erbracht haben. In den vergangenen Jahren wurden Kennzahlensysteme aufgebaut, Prozesse etabliert und erste Erfahrungen mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung gesammelt. Zugleich hat sich gezeigt, dass die Umsetzung – insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen – mit einem hohen Aufwand verbunden ist. Umfangreiche Datenanforderungen, komplexe Berichtsstandards und nicht zuletzt die Pflicht zur externen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellten viele Unternehmen vor erhebliche organisatorische und personelle Herausforderungen.


Für kleinere und mittlere Unternehmen kann die Anpassung demnach eine spürbare Erleichterung darstellen. Mit dem Wegfall der Berichtspflicht entfällt zugleich auch die Verpflichtung zur externen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dies reduziert den Umsetzungsdruck und ermöglicht es, sich stärker an praktikablen, etwa an den VSME-Standards orientierten Berichtsansätzen auszurichten und die Berichterstattung auf wesentliche Inhalte zu konzentrieren.

Die Entlastung betrifft damit vor allem kleinere und mittlere Unternehmen, während große Unternehmen weiterhin umfassenden Berichtspflichten unterliegen. Dennoch bedeutet die aktuelle Entlastung nicht, dass Nachhaltigkeitsberichterstattung an Bedeutung verliert. Denn die Anforderungen externer Akteure gehen vielfach über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinaus. Banken und Investoren benötigen weiterhin belastbare und vergleichbare Daten, um Risiken, Transformationspfade und Finanzierungsperspektiven bewerten zu können. Für viele Unternehmen – insbesondere im öffentlichen Sektor – spricht daher vieles dafür, bestehende Berichtssysteme nicht einfach wieder zurückzubauen, sondern auch auf freiwilliger Basis weiterzuentwickeln. Damit verschiebt sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung von einer primär regulatorisch getriebenen Pflichterfüllung hin zu einer stärkeren steuerungs- und entscheidungsorientierten Nutzung – und damit stärker in Richtung einer Navigationshilfe für nachhaltige Unternehmensentscheidungen.

Nachhaltigkeitsberichterstattung zwischen Steuerungsanspruch und Umsetzung

Nachhaltigkeitsberichterstattung kann ihren Mehrwert nur entfalten, wenn sie über reine Pflichterfüllung hinausgeht und nicht zum „Window Dressing“ verkommt. Gerade im Kontext der Steuerung von Transformationsprozessen gewinnt sie an Bedeutung, wenn sie als Instrument der Unternehmenssteuerung verstanden wird. Reporting ist kein Selbstzweck, sondern kann als Navigationshilfe dienen, indem es zentrale Kennzahlen bereitstellt, Fortschritte messbar macht und Entscheidungen unterstützt.  Entscheidend ist dabei nicht die Menge der erhobenen Daten, sondern deren Relevanz für konkrete Steuerungsentscheidungen. Kennzahlen müssen an strategische Zielsysteme angebunden sein und konkrete Steuerungsimpulse liefern. Voraussetzung hierfür ist eine enge Verzahnung von Nachhaltigkeits- und Unternehmensstrategie.

Gerade in der praktischen Umsetzung zeigen sich jedoch die Grenzen dieses Anspruchs. Insbesondere im Konzern- und Beteiligungskontext erschweren unterschiedliche Reifegrade der Unternehmen, heterogene Datenstrukturen und abweichende methodische Ansätze eine konsistente und vergleichbare Berichterstattung. Das Beteiligungsmanagement steht dabei vor der Herausforderung, diese unterschiedlichen Berichtssysteme in einem gemeinsamen Steuerungs- und Berichtszusammenhang zusammenzuführen. Die Herausforderung liegt dabei weniger in der reinen Datenerhebung als in der inhaltlichen Einordnung und Zusammenführung der Informationen.

Dies zeigt sich besonders deutlich bei der CO₂-Bilanzierung. Unterschiedliche Ansätze – etwa verschiedene Bilanzierungslogiken wie Quellen- und Verursacherbilanzen oder abweichende Systemgrenzen – führen zu teils erheblich abweichenden Ergebnissen. Auch die Abgrenzung von Emissionsquellen kann variieren. Die Folgen sind eingeschränkte Vergleichbarkeit und erhöhter Abstimmungsaufwand – sowohl innerhalb von Konzernen als auch in der Kommunikation nach außen.

Hinzu kommen strukturelle Grenzen der Berichterstattung. Unterschiedliche methodische Spielräume – etwa bei der Wahl zwischen markt- und standortbasierten Ansätzen oder bei der Abgrenzung von Emissionsquellen – ermöglichen es, Ergebnisse zu beeinflussen und auch strategisch günstiger darzustellen, was die Vergleichbarkeit und Aussagekraft der Berichterstattung einschränken kann. Gleichzeitig stehen Unternehmen vor dem Problem, dass belastbare Nachhaltigkeitsdaten – etwa zu Emissionen, Energieverbräuchen oder Lieferketten – häufig erst mit zeitlicher Verzögerung vorliegen, da sie aus unterschiedlichen Quellen erhoben, konsolidiert und methodisch aufbereitet werden müssen, und damit nur eingeschränkt für kurzfristige Steuerungsentscheidungen geeignet sind.

Gerade für das Beteiligungsmanagement bedeutet dies, dass Berichterstattung nicht bei der Datensammlung enden kann. Vielmehr müssen Informationen so aufbereitet werden, dass sie konzernweit vergleichbar und steuerungsfähig sind. Ansätze wie konsolidierte Nachhaltigkeitsberichte oder zentrale Datenerfassungssysteme können dazu beitragen, diese Herausforderung zu bewältigen und Nachhaltigkeitsberichterstattung tatsächlich als Steuerungsinstrument nutzbar zu machen.

Unterstützungsstrukturen für die Umsetzung

Vor diesem Hintergrund gewinnen unterstützende Strukturen an Bedeutung. Plattformlösungen wie die Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes (DNK) können Unternehmen dabei unterstützen, Berichtsprozesse zu strukturieren und Nachhaltigkeitsdaten systematisch zu erfassen. Als „One-Stop-Shop“ bieten sie insbesondere kleineren und weniger erfahrenen Unternehmen Orientierung und erleichtern den Einstieg in die Berichterstattung. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, Daten konsistenter und vergleichbarer aufzubereiten und damit eine bessere Grundlage für Steuerungs- und Entscheidungsprozesse zu schaffen.

Fazit

In der Gesamtschau ergibt sich ein klarer doppelter Befund: weniger regulatorische Vorgaben bedeuten nicht zwangsläufig geringere Anforderungen, sondern verschieben den Schwerpunkt von der formalen Pflichterfüllung hin zur klugen steuerungs- und entscheidungsorientierten Nutzung von Nachhaltigkeitsinformationen. Viele Unternehmen haben bereits investiert, externe Anforderungen bleiben bestehen, und die Herausforderung verlagert sich zunehmend auf die Frage, wie vorhandene Daten integriert und für Steuerungszwecke nutzbar gemacht werden können.

Entscheidend ist daher nicht, ob berichtet wird, sondern wie. Wenn Nachhaltigkeitsberichterstattung sich in bloßer Datenfülle und formaler Pflichterfüllung erschöpft, bleibt sie bürokratische Last. Wenn sie sich dagegen auf steuerungsrelevante Kennzahlen, klare Zielsysteme und nachvollziehbare Methoden konzentriert, kann sie als Navigationshilfe dienen – insbesondere auf dem Weg zu klimabezogenen Transformationszielen und einer langfristig nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Gerade im öffentlichen Sektor, in dem unterschiedliche Unternehmensrealitäten unter einem gemeinsamen Steuerungsdach zusammenlaufen, entscheidet sich daran, ob Berichterstattung vor allem Aufwand erzeugt – oder tatsächlich Orientierung schaffen kann. Das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung wird vor diesem Hintergrund auch in den kommenden Jahren Thema der Speyerer Tagung für Public Corporate Governance bleiben.

Die Speyerer Tagung für Public Corporate Governance: Zukunftsfähiges Beteiligungsmanagement für Bund, Länder und Kommunen

Die Speyerer Tagungsreihe für „Public Corporate Governance: Zukunftsfähiges Beteiligungsmanagement für Bund, Länder und Kommunen“ hat sich als eines der zentralen Foren für Public Corporate Governance in Deutschland etabliert. Neben inhaltlich fundierten Beiträgen stehen vor allem der Austausch und die Vernetzung von Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft im Mittelpunkt. Die 14. Speyerer Tagung zu Public Corporate Governance findet am 5. und 6. April 2027 erneut an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer statt.

Prof. Dr. Michèle Morner ist Inhaberin des Lehrstuhls für Personal, Führung und Entscheidung im öffentlichen Sektor an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und leitet das Wissenschaftliche Institut für Unternehmensführung und Corporate Governance (wifucg), Berlin.

Katharina Wachter, M.A., ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Personal, Führung und Entscheidung im öffentlichen Sektor an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer.

 

Univ.-Prof. Dr. Michèle Morner

Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften, Speyer Wissenschaftliches Institut für Unternehmensführung und Corporate Governance (wifucg), Berlin
 

Katharina Wachter

Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Personal, Führung und Entscheidung im öffentlichen Sektor an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer