Forstorganisation im Jahr 2025
Strukturwandel und Kostenentwicklung
Forstorganisation im Jahr 2025
Strukturwandel und Kostenentwicklung

In Rheinland-Pfalz bestehen 408 Forstreviere (Stand: 31.12.2024). In 288 Forstrevieren üben staatliche Bedienstete die Revierleitung aus, davon sind 21 Forstreviere reine Privatwaldbetreuungsreviere. 120 Forstreviere (Vorjahr: 112 Forstreviere) werden von körperschaftlichen Bediensteten geleitet.
Die Zahl der Forstreviere mit staatlicher Revierleitung (ohne Privatwaldbetreuungsreviere) hat sich von 555 im Jahr 2000 auf nunmehr 267 besonders deutlich reduziert. Die durchschnittliche Größe der Forstreviere mit staatlicher Revierleitung liegt bei 1 688 Hektar reduzierte Holzbodenfläche (Vorjahr: 1 684 Hektar). In den Forstämtern, in denen Technische Produktionsleiter-Assistenten (TPA) im Revierdienst zum Einsatz kommen, beträgt die durchschnittliche Reviergröße bei staatlicher Revierleitung 1 732 Hektar reduzierte Holzbodenfläche (Vorjahr: 1 720 Hektar).
Die Revierleitung durch körperschaftliche Bedienstete hat deutlich an Bedeutung gewonnen. Die betreute Waldfläche stieg von 53 840 Hektar im Jahr 2000 auf nunmehr 118 241 Hektar reduzierte Holzbodenfläche. Die durchschnittliche Größe der Forstreviere mit körperschaftlicher Revierleitung beträgt 985 Hektar reduzierte Holzbodenfläche (Vorjahr: 1 025 Hektar).
Revierdienstkosten im Gemeindewald (Landesdaten 2024/2025)
Die obere Forstbehörde führte im September 2025 hinsichtlich der Revierdienstkosten im Gemeindewald die Endabrechnung für das Jahr 2024 und die Abschlagsberechnung für das Jahr 2025 durch.
Die durchschnittlichen Personalausgaben für staatliche Bedienstete im Revierdienst werden landesweit ermittelt (Stand: 31.12.2024). Danach ist der „Personensatz im drit-ten Einstiegsamt/gehobener Forstdienst“ auf 100 175 € (Vorjahr: 95 823 €) gestiegen; der „Personensatz Forstwirtschaftsmeister“ liegt bei 73 546 € (Vorjahr: 68 974 €). Diese Landesdaten dienen beim Revierdienst durch staatliche Bedienstete als Grundlage für die weiteren Berechnungen auf Forstamtsebene, auf Forstrevierebene und schließlich auf Forstbetriebsebene.
Der auf Landesebene ermittelte durchschnittliche „Vertretungssatz im dritten Einstiegsamt“ wird mit 811 € pro Forstrevier (Vorjahr: 1 085 €) beziffert. Dieser ist unabhängig von den Gegebenheiten vor Ort, unter Anwendung der 60 % zu 40 % – Regelung beim staatlichen Revierdienst zusätzlich zu zahlen, beim körperschaftlichen Revierdienst wird er den Anstellungskörperschaften zusätzlich erstattet.
Beim Revierdienst durch körperschaftliche Bedienstete erstattet das Land 40 % des Personensatzes im dritten Einstiegsamt und des durchschnittlichen Vertretungssatzes. Dies entspricht 40 394 € (Vorjahr: 38 763 €). Als Bezugsbasis für die anteiligen Kürzun-gen des 40 %-tigen Personalausgabenerstattungsbetrags bei unterdurchschnittlich großen Forstrevieren dient der Reduktionsgrenzwert. Er liegt im Jahr 2025 bei 1 450 Hektar reduzierte Holzbodenfläche.
Entnommen aus unserer GvRP Heft 3/2026.


