PUBLICUS: Interviewreihe zur Inklusion
Kaiser: „Es liegt bei der Inklusion noch viel Arbeit vor uns“ - Teil 2
PUBLICUS: Interviewreihe zur Inklusion
Kaiser: „Es liegt bei der Inklusion noch viel Arbeit vor uns“ - Teil 2

Die Inklusion von Beschäftigten ist rechtlich umfassend geregelt. Doch wie sieht es in der Arbeitswirklichkeit aus? Wir haben mit Personen mit Handicap, die in juristischen Berufen oder der Verwaltung arbeiten, zu ihrem Werdegang sowie ihren Erfahrungen gesprochen. Folge 2 der PUBLICUS-Interviewreihe zur Inklusion.
Welche Ausbildung haben Sie absolviert, und was hat Sie dazu bewogen, einen juristischen oder verwaltungsbezogenen Beruf zu wählen?
Kaiser: Ich habe an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung in Meißen studiert und bin Diplom-Rechtspflegerin (FH). Schon immer hatte ich einen sehr ausgeprägten Gerechtigkeitssinn. Ein Studium im juristischen Bereich erschien mir trotz meiner Sehbehinderung – ich konnte seinerzeit auf dem linken Auge noch 4 Prozent sehen – realistisch und erfolgversprechend, nicht zuletzt wegen der Arbeitsplatzsicherheit.
Zu welchem Zeitpunkt Ihres Lebens trat Ihre Sehbehinderung beziehungsweise Erblindung ein, und welche Bedeutung hatte dieser Einschnitt für Ihre beruflichen Pläne und Ihre berufliche Entwicklung?
Kaiser: Ich konnte schon immer schlecht sehen, zunächst auf dem linken Auge noch 4 Prozent, das rechte Auge war schon immer blind. Auch Farben konnte ich noch sehen. Mit ungefähr 20 Jahren bemerkte ich einen schleichenden Sehverlust. Plötzlich konnte ich z.B. grün und blau nicht mehr unterscheiden. Inzwischen sehe ich nur noch hell und dunkel, habe mich aber über die Jahre gut daran gewöhnt. Meine Sehbehinderung hatte ich schon immer in die Berufsplanung mit einbezogen, so dass die Sehverschlechterung keinen Einfluss hatte. Ich verließ mich zunehmend aufs Hören und Tasten, so dass auch meine berufliche Entwicklung nicht beeinträchtigt wurde – im Gegenteil, ich habe sogar immer mehr Verständnis für andere Kolleginnen und Kollegen mit Behinderung entwickelt.
Vor welchen konkreten Herausforderungen standen Sie bei der Vorbereitung auf Prüfungen, insbesondere bei Klausuren, mündlichen Prüfungen und der Arbeit mit umfangreichen Gesetzes- oder Verwaltungsunterlagen?
Kaiser: Die Gesetzessammlung „Schönfelder“ stand mir auf C zur Verfügung, wobei keine Volltextsuche möglich war; ich musste schon immer wissen, welchen Paragrafen konkret ich aufrufen wollte.
Bis heute lese ich viel weniger in Kommentaren und Fachzeitschriften nach, als es meine sehenden Kollegen tun, und ich kann damit gut arbeiten. Aber es bedeutete durchaus eine Herausforderung, meinen diesbezüglichen Weg zu finden und weiterzugehen.
Bei schriftlichen Klausuren erhielt ich eine 50-prozentige Zeitverlängerung – 7,5 anstatt 5 Stunden Bearbeitungszeit. Das war bei 13 im Block zu schreibenden Klausuren für meine Konzentrations- und Leistungsfähigkeit eine echte Herausforderung.
Die mündlichen Prüfungen durfte ich einzeln anstatt in der Gruppe ablegen; das war sehr hilfreich.
Wie haben die Prüfungsämter der Hochschule oder andere Institutionen auf Ihre Situation reagiert – und wo mussten Sie selbst besonders um Nachteilsausgleiche oder angemessene Bedingungen kämpfen?
Kaiser: Man reagierte extrem aufgeschlossen und war offen für sämtliche Vorschläge von mir – ich war seinerzeit die erste Studentin mit einer starken Sehbehinderung.
Sehr hilfreich war, dass noch vor Beginn meines Studiums ein gemeinsames Treffen zwischen Hochschul- bzw. Wohnheimleitung einerseits und einer Mitarbeiterin des Integrationsamtes Chemnitz als Kostenträger sowie einer Vertreterin des Oberlandesgerichts Dresden und einem Mitarbeitenden der EDV-Stelle bzw. einem Vertreter meiner Hilfsmittelfirma andererseits stattfand, bei dem alle wichtigen Punkte besprochen werden konnten. So war es unmöglich, Probleme auf Verantwortliche „abzuschieben“, die gerade nicht anwesend waren. Eine entsprechende Gesprächsrunde gab es für den Praxisteil am Amtsgericht Zwickau.
Wie gelang Ihnen der Übergang in den juristischen Beruf und bedurfte es dazu externer Unterstützung?
Kaiser: Da ich schon zu Studienbeginn in den Gehobenen Dienst eingestellt worden war – ich war Beamtin auf Widerruf – , konnte ich nach bestandenem Examen nahtlos als Rechtspflegerin am Amtsgericht Zwickau anfangen. Hier standen mir die Hauptschwerbehindertenvertretung der Justiz und die Mitarbeitenden vom Integrationsamt Chemnitz sehr hilfreich zur Seite.
Wie sieht Ihr heutiger Arbeitsalltag konkret aus: Welche Funktion haben Sie inne? Bei welchen Tätigkeiten nutzen Sie welche technischen Hilfsmittel zum Einsatz: Mit welchen Hilfsmitteln und digitalen Anwendungen arbeiten Sie beispielsweise bei der Recherche in Rechtsdatenbanken, beim Lesen von Akten, beim Verfassen von Schriftsätzen oder im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern?
Kaiser: Neben meiner umfassenden Tätigkeit in der Haupt- bzw. örtlichen Schwerbehindertenvertretung und der für digitale Barrierefreiheit in der Justiz bin ich derzeit als Rechtspflegerin für die Vergütungsfestsetzung in Beratungshilfesachen zuständig, dies zu 20 Prozent. Ein echtes Problem ist, dass die in der Justiz genutzten Fachanwendungen nach wie vor nicht vollständig barrierefrei zugänglich sind. So muss ich mir von meiner Assistenz nach wie vor aus den Akten vorlesen lassen. Längere Texte, die ich wortwörtlich lesen muss, scanne ich mir selbst ein.
Gesetzestexte kann ich sehr gut unter www.gesetze-im-internet.de lesen.
Der Umgang mit Handicaps ist in der Gesellschaft nicht an der Tagesordnung: Welche Vorurteile oder Unsicherheiten sind Ihnen bei Arbeitgebern, Kolleginnen und Kollegen oder Bürgerinnen und Bürgern begegnet, und wie sind Sie damit umgegangen?
Kaiser: Ich pflege einen sehr offenen Umgang mit meiner Behinderung. Natürlich kommt es häufig zu Beginn zu kleinen Unsicherheiten, ich werde immer wieder gefragt, ob ich dies und das denn wirklich allein kann, diese kann ich aber durch einen offenen Umgang sehr schnell kompensieren. Ich sage den Leuten ganz gezielt, wo ich Unterstützung brauche, z.B. um bestimmte Wege zurücklegen zu können. Ich habe zusätzlich noch eine Hörbehinderung, ich höre auf dem rechten Ohr fast nichts.
Gerade mit rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern habe ich während meiner Tätigkeit in der Rechtsantragstelle für Zivil- und Familiensachen die Erfahrung gemacht, dass hier meine Behinderung zuweilen sogar eher hilfreich statt störend ist: Mein Gegenüber hat gemerkt, dass nicht nur er/sie selbst ein Problem hat. Ich brachte selbst aggressive Leute zur Ruhe. Ganz wichtig war und ist es mir, dem anderen das Gefühl zu geben, alles mir Mögliche für sie zu tun, sie nicht nur abfertigen zu wollen; das wurde und wird stets mit Geduld und Dankbarkeit belohnt.
Was müsste sich in Institutionen verändern, damit Menschen mit Sehbehinderung oder Erblindung vergleichbare berufliche Chancen erhalten – und welchen Rat geben Sie anderen Betroffenen?
Kaiser: Ganz wichtig ist sowohl physische, als auch digitale Barrierefreiheit am Arbeitsplatz sowie im Arbeitsumfeld und natürlich auch auf dem Arbeitsweg. Da hat sich schon sehr viel getan, aber es muss auch noch viel passieren. Ich empfehle dringend einen offenen Umgang mit der Behinderung: Die anderen können nur auf das eingehen, was sie wissen.
Ist aus Ihrer Sicht die Inklusion im beruflichen und gesellschaftlichen Alltag angekommen und verankert?
Kaiser: Ansatzweise auf jeden Fall, aber es liegt noch viel Arbeit vor uns, potenzielle Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass Menschen mit Behinderung nicht nur Mehraufwand, sondern auch eine Bereicherung darstellen: Wie sollen soziale Kompetenzen entwickelt werden, wenn nicht durch das unmittelbare Miteinander?
Zur Person: Birgit Kaiser
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- geboren 1977
- 1997 Abitur
- Bis 2000 Fachhochschulstudium an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen am Fachbereich „Rechtspflege“
- Seit 2000 Rechtspflegerin am Amtsgericht Zwickau
- Zudem Schwerbehindertenvertretung und verantwortlich für barrierefreie IT in der Justiz.
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DVBS: Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V.
Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS) ist ein Zusammenschluss blinder und sehbehinderter Menschen in Ausbildung, Studium, Beruf und Ruhestand. Die Mitglieder engagieren sich in Fach- und Bezirksgruppen, Arbeitskreisen oder im Rahmen der politischen Interessenvertretung.
Die Fachgruppe Jura wurde 1971 gegründet, zu ihr zählen mittlerweile rund 400 Menschen aus der Justiz, Anwaltschaft, Verwaltung, Unternehmen und Rechtspflege. Die Fachgruppe fördert den fachlichen Austausch, unterstützt Juristinnen und Juristen in Ausbildung und Beruf und beteiligt sich mit Stellungnahmen an aktuellen Gesetzgebungsverfahren.
Der DVBS ist eine Selbsthilfe- und Interessenorganisation, die rechtspolitisch von Beginn an bei zentralen Entwicklungen der Behindertenpolitik mitgewirkt. Dazu zählt beispielsweise
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- die Aufnahme des Benachteiligungsverbots wegen einer Behinderung in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG im Jahr 1994,
- die gesetzliche Verankerung von Arbeitsassistenz,
- das Behindertengleichstellungsrecht (BGG) und
- das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
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Die Wurzeln des DVBS reichen bis 1916 zurück. Der blinde Student Carl Strehl und der Augenarzt Alfred Bielschowsky gründeten gemeinsam mit weiteren Engagierten den Verein, um im Ersten Weltkrieg Erblindeten Bildungs- und Berufsperspektiven zu eröffnen.
Gleichberechtigte Bildungs-, Berufs- und Teilhabechancen für blinde und sehbehinderte Menschen sind bis heute zentrale Ziele des DVBS.
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Die Serie: PUBLICUS: Interviewreihe zur Inklusion


