31.03.2026

Münchner Steuerfachtagung

Experten fordern Kurswechsel im Steuerrecht und klare Leitplanken für KI

Münchner Steuerfachtagung

Experten fordern Kurswechsel im Steuerrecht und klare Leitplanken für KI

Am 18. und 19. März 2026 fand die 65. Münchner Steuerfachtagung im Sofitel Munich Bayerpost statt. ©Marco2811 - stock.adobe.com
Am 18. und 19. März 2026 fand die 65. Münchner Steuerfachtagung im Sofitel Munich Bayerpost statt. ©Marco2811 - stock.adobe.com

Auf der 65. Münchner Steuerfachtagung diskutierten Vertreter aus Finanzgerichtsbarkeit, Wissenschaft, Beratung und Verwaltung über Reformen im Steuerrecht, die Lage des Mittelstands und den tiefgreifenden Wandel durch Künstliche Intelligenz. Im Fokus standen verfassungsrechtliche Leitplanken, Bürokratieabbau, digitale Betriebsprüfung und organisatorische Voraussetzungen für den erfolgreichen Einsatz von KI in der Steuerpraxis.

Mit rund 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist am 18. und 19. März 2026 die 65. Münchner Steuerfachtagung im Sofitel Munich Bayerpost über die Bühne gegangen. Tagungsleiter und LSWB‑Präsident WP Stefan Dreßler würdigte zum Auftakt die Bedeutung der traditionsreichen Fachtagung als Forum für den Austausch zwischen Finanzgerichtsbarkeit, Wissenschaft, Beratung und Finanzverwaltung.

Den Eröffnungsvortrag hielt der Präsident des Bundesfinanzhofs, Dr. Hans‑Josef Thesling, unter dem Titel „Vertrauen in das Recht – Die Zukunft der Finanzgerichtsbarkeit“. Er verwies darauf, dass sich die Zahl der Verfahren vor den Finanzgerichten in den vergangenen 20 Jahren etwa halbiert habe. Dies führe er auf eine „Ökonomisierung des Rechts“ im Zuge der Digitalisierung zurück: Der verbesserte Einsatz von Datenbanken erleichtere es, in aussichtsschwachen Fällen auf Klagen zu verzichten – Thesling sprach von einer „rationalen Apathie“.


Anschließend beleuchtete Prof. Dr. Christian Waldhoff (Humboldt‑Universität zu Berlin) die Rolle des Bundesverfassungsgerichts im Steuerrecht. In seinem Vortrag zu „Konjunkturen von Prüfungsmaßstäben und Prüfungsdichte im Steuerverfassungsrecht“ zeichnete er nach, wie sich Phasen gerichtlicher Zurückhaltung und aktivistischer Rechtsprechung abwechselten. Dem Steuerrecht komme für die verfassungsrechtliche Rechtsfortbildung hohe Bedeutung zu, einzelne Dogmen wie das strukturelle Vollzugsdefizit fänden aber keine Entsprechung in anderen Rechtsgebieten. Offen bleibe die Debatte um die Reichweite der Eigentumsgarantie im Steuerrecht.

Mayr (Datev): „Wirtschaft befindet sich in dramatischem Abwärtstrend“

Ein deutliches wirtschaftspolitisches Signal setzte Prof. Dr. Robert Mayr, CEO der DATEV eG. Unter der Überschrift „Mittelstandsindex und politische Verantwortung: Jetzt handeln für die Zukunft“ zeichnete er ein alarmierendes Bild der Lage des Mittelstands. Das Rückgrat der deutschen Wirtschaft befinde sich in einem „dramatischen Abwärtstrend“, der wegen der kleinteiligen Struktur der Betriebe zu wenig öffentliche Aufmerksamkeit erhalte. Viele Unternehmen seien gezwungen, aufzugeben. Mayr forderte spürbare Entlastungen bei Verwaltungsaufwand, Dokumentationspflichten und Steuern. In der anschließenden Podiumsdiskussion stießen seine Thesen überwiegend auf Zustimmung. Zwar gebe es Chancen durch zahlreiche Start‑ups, diese müssten jedoch durch attraktive Rahmenbedingungen vor der Abwanderung ins Ausland bewahrt werden.

Um Mandatsgewinnung und Sichtbarkeit ging es beim Thema Social Media. Rechtsanwalt Maximilian Krämer und Christoph Amon, Geschäftsführer der Atikon GmbH, zeigten, welche Rolle professionelles Social‑Media‑Marketing für Steuerkanzleien spielt. Ein gut gepflegter Auftritt sei heute ein zentraler Erfolgsfaktor bei der Gewinnung neuer Mandanten, betonten sie. Gleichzeitig warnten sie vor halbherzigen Aktivitäten: Ein „ganz schlechter“ Social‑Media‑Auftritt richte mehr Schaden an als gar keiner.

Breiten Raum nahm die fortschreitende Digitalisierung der steuerlichen Betriebsprüfung ein. Dr. Martin Planek (Bayerisches Landesamt für Steuern), StB Jens Schäperclaus (Institut für Digitalisierung im Steuerrecht) und Florian Wiebecke, Head of Group Tax bei der Brückner Group SE, schilderten technische und praktische Entwicklungen. Anhand eines bayerischen Pilotprojekts zu Tax‑Compliance‑Management‑Systemen (Tax CMS) wurden Erfahrungen aus der Außenprüfung vorgestellt.

Aktuelle Brennpunkte der Umsatzsteuer beleuchtete Robert Hammerl (LL.M., Dipl.‑Fw. (FH), StB, TLI VAT Services PartG mbB). Er ging auf Problemfelder im One‑Stop‑Shop‑Verfahren (OSS) ein, die bis hin zur Ablehnung von Erklärungen führen können, und stellte aktuelle Rechtsprechung vor. Parallel dazu thematisierte ein Fachstrang „Internationales und Europäisches Steuerrecht“ ausgewählte Entwicklungen im internationalen Steuerrecht (PD Dr. Daniel Dürrschmidt, LMU München) sowie aktuelle Fälle aus der internationalen Betriebsprüfung. Diskutiert wurden unter anderem Entstrickungsbesteuerung und Betriebsstättenfragen, präsentiert von Franz Hruschka (Finanzamt München), Dr. Natalia Ishyna (The Makery) und BFH‑Richter Dr. Friedrich Loschelder.

Generalthema Künstliche Intelligenz

Am zweiten Tag stand das Generalthema „Künstliche Intelligenz“ im Mittelpunkt und stieß auf besonders großes Interesse. Stefan Groß (StB, CISA, Taxpunk, TaxTech) skizzierte eindrucksvoll die technologische Leistungsfähigkeit moderner KI‑Systeme: Vollständig KI‑generierte Filmtrailer, Werbespots, Musikstücke, Modepräsentationen und synthetische Videos mit prominenten Personen seien bereits Realität.

Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage nach der Verlässlichkeit visueller Inhalte neu. Groß betonte, KI werde vom Werkzeug zum integrierten „Mitarbeiter“ in Teams. Neue Anwendungen entwickelten sich von einfachen Chatbots zu Co‑Working‑Systemen, die Daten analysieren, strukturieren und Entscheidungsgrundlagen liefern. Dies führe zu einer Demokratisierung von Fachwissen, etwa bei der Analyse großer Kassendatenbestände – bis hin zu virtuellen „Expertengremien“ aus verschiedenen KI‑Agenten.

Einen praxisnahen Blick in die Organisation mittelständischer Kanzleien gab Eugen Müller (LL.M., StB, neo Steuerberatungsgesellschaft mbH). Er schilderte den Weg seiner Kanzlei von einer experimentellen KI‑Phase ohne klare Zielsetzung hin zu einer strategischen Implementierung. Entscheidend sei gewesen, Rollen, Entscheidungswege, Datenstrukturen und Governance zu verändern und KI‑Kompetenz nicht an Einzelpersonen zu binden. KI‑Einsatz sei eine Führungsaufgabe, die klare Zielbilder, Qualitätsstandards und ein gemeinsames Verständnis von „Arbeit mit KI“ verlange, so Müller.

Wie KI die steuerliche Betriebsprüfung und Steuerfahndung konkret verändert, zeigte Matthias Eilenbrock (Dipl.‑Fw., Semitax GmbH, LBF NRW) anhand von Agentensystemen. Diese Systeme können Dateien autonom analysieren, strukturieren, benennen, filtern, visualisieren und auf Auffälligkeiten hinweisen. Gesteuert durch sogenannte Agentplaybooks liefern sie reproduzierbare Ergebnisse, ohne dass Anwender über tiefgehende IT‑ oder Spezialkenntnisse verfügen müssen. Auch hier wurde der Trend zur Demokratisierung von Fachkompetenz und zu erheblichen Effizienzgewinnen deutlich.

Parallel widmete sich ein weiterer Tagungsstrang den Herausforderungen des Massendaten‑Reportings und Fragen der Grunderwerbsteuer. Am Nachmittag berichteten Richterinnen und Richter des Bundesfinanzhofs über aktuelle, richtungsweisende Urteile unter anderem zur Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Besteuerung von Kapitaleinkünften.

Im Fazit betonten die Veranstalter, die Münchner Steuerfachtagung habe auch bei der  65. Veranstaltung ihre Rolle als Plattform des persönlichen Austauschs in einer zunehmend digitalen Fachwelt bestätigt. Viele Teilnehmende nutzten die Möglichkeit zum Gespräch und zum Besuch der begleitenden Fachausstellung. BOORBERG war mit einem Stand vertreten und präsentierte sein steuerrechtliches Programm.

 

Andreas Gantner

Lektor beim Richard Boorberg Verlag
 

Anke Humphrey

Lektorin