Verwaltungsgerichtshof zieht Jahresbilanz
Effizienter trotz Belastung
Verwaltungsgerichtshof zieht Jahresbilanz
Effizienter trotz Belastung

Trotz eines Zuwachses an Verfahren sank der Gesamtbestand am höchsten baden-württembergischen Verwaltungsgericht Ende 2025 um 7 Prozent.
Die Gesamtbilanz des Mannheimer Gerichts, die sein Präsident Prof. Dr. Malte Graßhof ziehen konnte, fällt positiv aus. Und dies trotz eines hohen Verfahrensaufkommens in Asylsachen, die um 59 Prozent zunahmen.
2025 gingen beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) 1.594 allgemeine Verfahren ein (Vorjahr 1.476, plus 8%). Die Zahl der Erledigungen betrug 1.649 (Vorjahr 1.564, plus 5%). Der Bestand offener allgemeiner Verfahren sank auf 679 (Vorjahr 734, minus 7%).
Begünstigt wurden diese Zahlen durch eine Verringerung der durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten. Die Dauer erledigter Anträge auf Zulassung der Berufung sank von 9,1 auf 7,5 Monate, bei Berufungen auf 14,1 Monate (Vorjahr 15,1). 69% der Berufungsverfahren wurden innerhalb eines Jahres erledigt. Beschwerden dauerten nun im Schnitt 3,5 Monate (Vorjahr 4,1), fast 95% waren binnen eines Jahres abgeschlossen.
In Verfahren zu Windkraftanlagen vervierfachte sich die Zahl der eingegangenen Hauptsachen). Vorrangige Eilverfahren verzögerten die Hauptsachen etwas. Gleichwohl konnten Eilverfahren in durchschnittlich 4,4 Monaten und damit deutlich schneller als im Vorjahr (7,3 Monate) abgeschlossen werden. Eine weitere Verkürzung erscheint angesichts der verfahrensrechtlichen Vorgaben und der Komplexität kaum möglich.
Erfolgsquoten blieben stabil
Die Erfolgsquoten (Stattgabe oder Teilstattgabe) in allgemeinen Verfahren blieben nahezu stabil: Berufungen hatten zu 23,4% Erfolg (Vorjahr 25,5%), erstinstanzliche Hauptsachen einschließlich technischer Großvorhaben zu 21,6% (Vorjahr 19,7%), Beschwerden zu 9,6% (Vorjahr 10,3%) und Anträge auf Zulassung der Berufung zu 12,4% (Vorjahr 12,6%). 15,6% der neu eingegangenen Berufungen waren bereits von den Verwaltungsgerichten zugelassen (Vorjahr 14,8%).
In Asylsachen setzte sich der bereits im Vorjahr verzeichnete Anstieg fort: 2025 gingen 909 Asylverfahren ein (Vorjahr 572, plus 59%). 815 Verfahren wurden erledigt (Vorjahr 516), der Bestand stieg auf 312 (Vorjahr 218). Angesichts stark steigender Asyleingänge in der ersten Instanz ist auch künftig mit mehr Verfahren beim VGH zu rechnen.
Berufungsverfahren in Asylsachen wurden 2025 durchschnittlich in 6,6 Monaten erledigt (Vorjahr 7,4). Anträge auf Zulassung der Berufung dauerten im Schnitt 2,6 Monate (Vorjahr 3,6); 94% dieser Verfahren wurden binnen eines Jahres abgeschlossen (Vorjahr 91%). Die Erfolgsquoten lagen bei 3,2% für Zulassungsanträge (Vorjahr 4,6%) und 12% bei Berufungen (Vorjahr 8%).
Die durchschnittliche Zahl der im Geschäftsjahr 2025 beim VGH beschäftigten Richterinnen und Richter lag in Arbeitskraftanteilen bei 38,45 (Vorjahr 36,8).
Große Sorgen an den Verwaltungsgerichten
Mit Blick auf die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg ziehen jedoch dunkle Wolken auf. An den Verwaltungsgerichten Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart hat sich der Bestand von 17.846 Verfahren Ende 2024 auf nunmehr 30.080 Verfahren zum Jahresende 2025 massiv erhöht. Allein 20.957 Verfahren entfallen dabei auf Asylverfahren. Prof. Dr. Malte Graßhof, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, mahnte daher: „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit benötigt jetzt dringend eine dauerhafte und angemessene Personalverstärkung. Daher ist es unbedingt erforderlich, den ‚Pakt für den Rechtsstaat‘ umzusetzen.“
Pakt für den Rechtsstaat
Welches Ziel verfolgt der Pakt für den Rechtsstaat?
Mit dem neuen Pakt für den Rechtsstaat soll die Justiz gestärkt werden. Ziel ist eine personell als auch materiell und organisatorisch leistungsfähige und effektiv arbeitende Justiz. Daher wird der Pakt für den Rechtsstaat aus drei Säulen bestehen:
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- Förderung der Digitalisierung,
- Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie
- Verbesserung der Personalsituation.
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Welchen Umfang soll der Pakt für den Rechtsstaat haben?
Der Pakt für den Rechtsstaat wird sowohl Mittel für die Digitalisierung als auch für die personelle Stärkung der Justiz bereitstellen. Für die personelle Stärkung der Justiz sind für diese Legislaturperiode Bundesmittel in Höhe von insgesamt 240 Millionen Euro vorgesehen. Sie sollen den Ländern in zwei Tranchen zur Verfügung gestellt werden, voraussichtlich in den Jahren 2026 und 2028. Für die Digitalisierung werden durch den Bund für die Jahre 2027 bis 2029 insgesamt bis zu 210 Millionen Euro (70 Millionen Euro jährlich) zur Verfügung gestellt.
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Zur Person: Malte Graßhof
Der Präsident des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs hat sich auch jenseits der Landesgrenzen Anerkennung erworben. Fast zeitgleich zur Jahrespressekonferenz seines Hauses kursierte die Meldung, dass Graßhof Präsident des Bundesverwaltungsgerichts werden soll. Nach Meldungen soll der Richterwahlausschuss Graßhof, der Mitherausgeber der baden-württembergischen Verwaltungsblätter ist, im Juni als Nachfolger von Andreas Korbmacher vorschlagen.


