14.12.2023

Führerscheinentzug wegen E-Scooter-Fahrt nach Cannabiskonsum

Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin

Führerscheinentzug wegen E-Scooter-Fahrt nach Cannabiskonsum

Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin

Auch beim Fahren eines E-Scooters ist das Trennungsgebot zu beachten: Der einmaligen oder zukünftigen Nichtbeachtung der Fahruntauglichkeit bei Cannabiskonsum.  | © Robert Kneschke - stock.adobe.co
Auch beim Fahren eines E-Scooters ist das Trennungsgebot zu beachten: Der einmaligen oder zukünftigen Nichtbeachtung der Fahruntauglichkeit bei Cannabiskonsum. | © Robert Kneschke - stock.adobe.co

Das Verwaltungsgericht Berlin (VG) hatte in einem Beschluss über den Führerscheinentzug eines Mannes zu entscheiden, der unter Drogeneinfluss auf einem E-Scooter unterwegs war.

Ein schlangenlinienfahrender Verkehrsteilnehmer auf einem E-Scooter wurde durch die Polizei angehalten. Diese entnahm ihm eine Blutprobe, womit ein THC-Wert von 4,4 ng/ml nachgewiesen wurde.

Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Fahrer daraufhin zu einem medizinisch-psychologischen Gutachten auf, um seine Fahreignung unter Beweis zu stellen. Hierauf reagierte dieser jedoch nicht. Daraufhin wurde ihm mit sofortiger Wirkung der Führerschein entzogen.


Fahrer erhebt Einspruch

Das VG lehnte den dagegen gerichteten Eilantrag ab mit der Begründung, die Fahrerlaubnisbehörde müsse demjenigen die Fahrerlaubnis entziehen, der sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweise.

Diese Ungeeignetheit sei bei dem Antragsteller durchaus anzunehmen, da er das angeforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht eingereicht habe. Eines solchen Gutachtens bedürfe es, um zu klären, ob der regelmäßig Cannabis konsumierende Antragsteller nur einmalig nicht zwischen dem Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs getrennt habe oder dies auch in Zukunft nicht tun werde. Denn auch beim Fahren eines E-Scooters ist dieses Trennungsgebot zu beachten.

Entzug der Fahrerlaubnis gerechtfertigt?

Beim Fahren eines Autos bestehe laut Rechtsprechung bereits ab einem THC-Wert von 1,0 ng/ml die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit.

Vorliegend sei neben dem deutlich überschrittenen THC-Wert erschwerend zu berücksichtigen, dass der Betroffene durch seine Fahrweise den Straßenverkehr gefährdet hatte und laut eigener Aussage jeden Tag Cannabis konsumiere und auch jeden Tag Auto fahre.

Diese Aussage hatte er im Vorfeld bereits als „Scherz“ abgetan. Das öffentliche Interesse, schwere Personen- und Sachschäden zu vermeiden, die mit Verkehrsunfällen aufgrund einer Drogeneinnahme verbunden sein könnten, rechtfertige schließlich den sofortigen Entzug des Führerscheins.

VG Berlin, Beschl. v. 17.07.2023 – VG 11 L 184/23

 

Entnommen aus dem RdW-Kurzreport 18/2023, Rn. 290.

 

Carola Moser

B.A. Boorberg Verlag
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