04.10.2023

Fünf Maßnahmen für ein besseres Jurastudium

Forderungen des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften

Fünf Maßnahmen für ein besseres Jurastudium

Forderungen des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften

Für eine bessere juristische Ausbildung streiten: Die Strukturen bestehen und die Bereitschaft ist groß. | © Tierney - stock.adobe.com
Für eine bessere juristische Ausbildung streiten: Die Strukturen bestehen und die Bereitschaft ist groß. | © Tierney - stock.adobe.com

Die Unzufriedenheit unter den Jurastudierenden ist groß, da – aus ihrer Sicht – notwendige Reformen unterbleiben. Aus dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften, der die über 100.000 Jura-Studierenden repräsentiert, kommen daher Forderungen.

Seit Jahren fordert der BRF als einer seiner zentralen Punkte die bundesweite Einführung des integrierten Bachelors. Dieser senkt den psychischen Druck in der Zeit der staatlichen Pflichtfachprüfung, indem er der ersten juristischen Prüfung den „Alles-oder-Nichts“-Charakter nimmt. Studierende müssten nicht mehr befürchten, nach fünf Jahren Studium „mit Führerschein und Abitur“ dazustehen, wenn sie die staatliche Pflichtfachprüfung endgültig nicht bestehen. Auch wenn mittlerweile viele Länder die Vorteile eines integrierten Bachelors sehen und dessen Einführung planen, gibt es leider auch Gegnerinnen des integrierten Bachelors, die solche Schritte in einigen Ländern weiterhin vehement blockieren.

Praktika auch während der Vorlesungszeiten

Weiter muss die Möglichkeit der Ableistung der praktischen Studienzeit in der Vorlesungszeit ermöglicht werden. Es gibt für uns keine nachvollziehbaren Gründe, warum das Deutsche Richtergesetz dies auf die vorlesungsfreie Zeit beschränkt. Dies gewährleistet ein selbstbestimmteres Studium. Auch Studierende, die in den vorlesungsfreien Zeiten arbeiten müssen, um Ihr Studium zu finanzieren, werden durch einen solchen Schritt deutlich entlastet.


Universitäre Repetitorien stärken

Als weitere Maßnahme müssen die universitären Repetitorien ausgebaut werden. Dies ist unerlässlich, um die Chancengleichheit in der juristischen Ausbildung zu gewährleisten. Als wichtiger Teil der juristischen Ausbildung und Aufgabe der Fakultäten müssen hierfür genügend personelle und finanzielle Kapazitäten geschaffen werden. Dies kommerziellen Repetitorien zu überlassen, verlagert die Ausbildung in die Privatwirtschaft. Hier besteht die Gefahr, Menschen mit bestimmten sozialen Hintergründen vom Studium und den juristischen Berufen fernzuhalten.

Hilfsmittelverordnungen bundesweit harmonisieren

Zudem müssen die Hilfsmittelverordnungen der Länder harmonisiert werden. Diese variieren stark und erzeugen starke Unterschiede bei den Prüfungsbedingungen zwischen den Ländern. So dürfen in Bayern und Baden-Württemberg die Gesetzessammlungen in den staatlichen Prüfungen Markierungen und Normenverweise enthalten, während dies beispielsweise in Nordrhein-Westfalen vollständig verboten ist. Bei einer Harmonisierung sollte jedoch eine praxisorientierte Lösung gefunden werden, welche auch den Druck der Prüflinge während der Schreibzeit nicht weiter erhöht.

Verdeckte Zweitkorrektur im Examen

Weiter sollte die Zweitkorrektur in den staatlichen Prüfungen verdeckt ablaufen, sodass die Zweitkorrektur weder das Votum noch die Note der Erstkorrektur kennt. So kann gewährleistet werden, dass der Zweitkorrektor oder die Zweitkorrektorin sich vertieft mit der Arbeit auseinandersetzt. Weiter kann die offene Zweitkorrektur dem sogenannten Ankereffekt unterliegen. Nach diesem orientiert die Zweitkorrektur sich – meist unbewusst – an der Note der Erstkorrektur. Mit einer verdeckten Zweitkorrektur kann dies verhindert und eine unabhängigere Bewertung gewährleistet werden.

 

Lesen Sie hier das PUBLICUS-Interview mit Frederik Janhsen zu den Anforderungen in juristischen Staatsprüfungen.

 

Frederik Janhsen

Vorsitzender Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF)
n/a