Auch Steuerrechtler befassen sich mit der Resilienz des Rechtsstaats
Bericht vom 22. Deutschen Finanzgerichtstag in Köln
Auch Steuerrechtler befassen sich mit der Resilienz des Rechtsstaats
Bericht vom 22. Deutschen Finanzgerichtstag in Köln

„Resilienz des Rechtsstaats“ war Thema des Impulsvortrags von Prof. Dr. Roman Poseck, Hessischer Minister des Inneren, für Sicherheit und Heimatschutz, auf dem 22. Deutschen Finanzgerichtstag in Köln. Es war neben Fragen der Künstlichen Intelligenz eines der prägnanten Themen des traditionsreichen Finanzrichtertreffens.
Roman Poseck war langjähriger Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main und des Hessischen Staatsgerichtshofs, bevor er 2022 in die Politik wechselte. Die Perspektiven und Probleme der Gerichtsbarkeit sind ihm daher gut vertraut.
Er ordnete das Thema insbesondere vor dem Hintergrund der besorgniserregenden Entwicklungen in den USA und in einigen europäischen Staaten ein. Autokraten und nichtdemokratische Systeme suchten als Erstes die Gerichtsbarkeit und die Presse gleichzuschalten, um Macht zu gewinnen und zu erhalten. Radikale Kräfte am Rand des politischen Spektrums unterstützten eine unabhängige Justiz auch in Deutschland nur, solange deren Entscheidungen ihnen nützten.
Poseck fordert Richter zum Schutz des Rechtsstaats auf
Als eine der drei Staatsgewalten diene eine starke und unabhängige Justiz dem Schutz der Grundrechte, der Durchsetzung des Rechts und der Kontrolle der Staatsgewalt. Sie sorge für Rechtssicherheit und fördere damit Stabilität und Frieden in der Gesellschaft. Ohne sie gäbe es keinen funktionierenden Rechtsstaat. Rechtsstaat und Demokratie bedingten einander.
Hessens Innenminister Poseck forderte die überwiegend aus der Finanzgerichtsbarkeit stammenden Teilnehmer der Tagung auf, diese wichtige Rolle zum Schutz des Rechtsstaats angesichts der genannten Bedrohungen selbstbewusst wahrzunehmen. Dabei betrachte er die Richterschaft als insgesamt solide aufgestellt und den deutschen Rechtsstaat als gut funktionierend. Er mahnte auch zu einem sachorientierten und fairen Umgang zwischen den Staatsgewalten untereinander, um die Resilienz des Rechtsstaats auf allen Ebenen zu stärken.
Podiumsdiskussion „KI im finanzgerichtlichen Rechtsschutz“
Im Rahmen der Podiumsdiskussion zum Thema „KI im finanzgerichtlichen Rechtsschutz“ tauschten sich Dr. Anke Morsch (Präsidentin des Finanzgerichts des Saarlandes), Dr. Nils Trossen (Richter am Bundesfinanzhof), Dr. Christina Hildebrand (Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, Flick/Gocke/Schaumburg) und Rando Tiedge, (Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg) aus.
Moderiert wurde die Diskussion von Bettina Berghoff (Richterin am Finanzgericht Köln) und Michael Krebbers (Richter am Finanzgericht Düsseldorf).
Thema waren zunächst die unterschiedlichen Erfahrungen, welche die Beteiligten in ihren jeweiligen Institutionen mit der Nutzbarkeit von Künstlicher Intelligenz (KI) gemacht hatten. Dabei wurden auch verschiedene eigene Projekte in der KI thematisiert. So erläuterte Nils Trossen, dass der Bundesfinanzhof mit eigenen Servern die KI-Anwendung „BFH-GPT“ realisiert habe, die bei Tests in der Dokumentationsabteilung des BFH guten Anklang fand und künftig sowohl die Dokumentationsabteilung als auch die Geschäftsstellen im BFH bei Routinearbeiten unterstützen solle.
Anke Morsch wies darauf hin, dass auf Anbieter von KI-Lösungen vielfältige Pflichten durch den stufenweise in Kraft tretenden „AI Act“, der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz, zukämen.
Wenig überraschend bestand Einigkeit zwischen den Diskutierenden darüber, dass die KI niemals Entscheidungsträger, sondern immer nur Werkzeug sein könne.
In der letzten Zeit hätten Richter und Anwälte auch schon Erfahrungen mit Schriftsätzen gemacht, die vermutlich von KI erstellt worden seien. Die Bandbreite reiche hier von halluzinierten Inhalten bis hin zu einer Qualität, die immerhin diejenige von Schriftsätzen übersteige, die nur mit Hilfe von Google zusammengestellt worden seien. In der Richterschaft sei daher sowohl grundsätzliche Ablehnung als auch maßvolle Zufriedenheit gegenüber KI-Schriftsätzen zu finden.
Die abschließenden Statements der Teilnehmer zu der möglichen Entwicklung der KI im finanzgerichtlichen Rechtschutz zeigten: Die Ungewissheit ist weiterhin groß, wohin die Entwicklung in wenigen Jahren führen könnte.
Weitere Themen des Finanzgerichtstags
Die Volljuristin ist seit 2017 Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes Baden-Württemberg. Nach Stationen als Staatsanwältin und Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 2000) wechselte Leßner in das baden-württembergische Justizministerium. Seit 2018 gehört sie überdies dem Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg an.
Ziele und Anforderungen der Steuerpolitik und ihre Umsetzung durch die Bundesregierung
Nach einer Einführung von Prof. Dr. Ralf Maiterth (Humboldt-Universität zu Berlin) diskutierten:
Dr. Marcus Optendrenk (Minister der Finanzen Nordrhein-Westfalen)
Dr. Hans-Josef Thesling (Präsident des Bundesfinanzhofs)
Prof. Dr. Hartmut Schwab (Präsident der Bundessteuerberaterkammer)
Dr. Rolf Möhlenbrock (Ministerialdirektor a.D., Steuerberater/Rechtsanwalt, Immunitas Möhlenbrock & Holle Steuerberatungsgesellschaft mbH)
Dr. Monika Wünnemann (Abteilungsleiterin Steuern und Finanzpolitik, Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.)
Moderation:
Dr. Klaus Wagner (Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf)
Dr. Nadya Bozza-Splitt (Vizepräsidentin des Finanzgerichts Düsseldorf)
Umsatzsteuer vor dem BFH und dem EuGH – Quo vadis?
Prof. Dr. Thomas Küffner (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer, KMLZ)
Kryptowährungen und Kryptokunst als aktuelles Steuerthema
Dr. Florian Lindermann (Rechtsanwalt und Steuerberater,
Flick/Gocke/Schaumburg)
Aktuelle Entwicklungen in der Grundsteuer- und Grunderwerbsteuer
Prof. Dr. Matthias Loose (Richter am Bundesfinanzhof)




