15.02.2021

Klüsener: „Der unmittelbare Austausch ist Online nur eingeschränkt möglich“

PUBLICUS-Umfrage zur Lehre in der Pandemie – Folge 10

Klüsener: „Der unmittelbare Austausch ist Online nur eingeschränkt möglich“

PUBLICUS-Umfrage zur Lehre in der Pandemie – Folge 10

Ein Beitrag aus »Publicus – Schwerpunkt Corona« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV
Ein Beitrag aus »Publicus – Schwerpunkt Corona« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV

Die Pandemie verändert die Lehre, das Lernverhalten und das Miteinander von Lehrenden und Studierenden. Im Rahmen dieser PUBLICUS-Umfrage haben wir Lehrende zu ihren konkreten Erfahrungen und Eindrücken mit der veränderten Lehrsituation befragt. Heute: Dr. Robert Klüsener, Thüringer Verwaltungsfachhochschule (VFHS).

 

Was sind die für Sie wesentlichen Erfahrungen, die Sie in den letzten Monaten mit dem Online-Unterricht gemacht haben?

Klüsener: Nach der Entscheidung zu Gunsten eines bestimmten Programms mussten zunächst Lehrende und Studierende geschult werden. Erfreulicherweise ist diese neue Lehrform von allen Beteiligten schnell akzeptiert worden. Festzuhalten ist, dass die Online-Lehre mit einer erhöhten Anstrengung für alle Beteiligten verbunden ist und ein neues Lehr- und Lernverhalten von den Studierenden und den Dozenten verlangt. Mein Eindruck ist, dass sich alle Beteiligten auf die Rückkehr zu den Präsenzveranstaltungen freuen.


Nennen Sie bitte die dabei für Sie wichtigen Unterschiede gegenüber der Präsenzlehre.

Klüsener: Der unmittelbare Austausch zwischen Studierenden und Dozenten ist bei einer Online-Unterrichtung nur eingeschränkt möglich. In der Präsenzlehre erfährt man durch die Körpersprache oder kurze Zwischenbemerkungen, ob der Lehrstoff verständlich vermittelt wird. Diese unmittelbaren Reaktionen auf einen Vortrag sind in der Online-Vermittlung nicht zu erreichen.

Welche technischen Hilfsmittel und Systeme kommen aktuell zum Einsatz, um Online-Veranstaltungen abzuhalten? Mit welchen Tools haben Sie persönlich dabei die besten Erfahrungen gesammelt?

Klüsener: Der Fachbereich Kommunalverwaltung und staatliche allgemeine Verwaltung sowie der Fachbereich Steuern arbeiten an der Thüringer Verwaltungsfachhochschule ausschließlich mit den Systemen ,,ILIAS“ und der „Schul-App“. Da die Verwaltungsfachhochschule an dem Datennetz des Thüringer Innenministeriums unmittelbar angeschlossen ist, ist die Verwendung anderer Programme aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

Gab es Schwierigkeiten bei Klausuren und mündlichen Prüfungen, die unter veränderten Bedingungen abgehalten werden mussten? Wenn ja: Welche?

Klüsener: Klausuren und mündliche Prüfungen wurden ausschließlich in Präsenzveranstaltungen durchgeführt. Unter Beachtung der bekannten Hygienemaßnahmen kam es zu keinen Schwierigkeiten bei der Abnahme dieser Prüfungsleistung.

Wie haben sich die Leistungen und Lernerfolge der Studierenden im Zusammenhang mit der Online-Lehre entwickelt?

Klüsener: Abschließende Erfahrungen zu diesem Thema liegen noch nicht vor, aber es scheint eine Tendenz erkennbar, wonach hauptsächlich die Präsenzveranstaltungen zu einem vertieften Wissen bei den Studierenden führen.

Gibt es praktische Erfahrungen, die sich dauerhaft auf die Präsenz-Lehre nach überstandener Pandemie übertragen lassen?

Klüsener: Im Kollegenkreis wird zurzeit diskutiert, ob die Online-Veranstaltungen beibehalten werden, sofern keine geeigneten Räumlichkeiten in der Verwaltungsfachhochschule zur Verfügung stehen. Folglich würden Lehrveranstaltungen auch künftig online durchgeführt werden, sofern tatsächliche Gründe gegen die Vermittlung des Lehrstoffs in Präsenzveranstaltungen sprechen.

Wie lauten die drei persönlich wichtigsten Schlagworte, die Ihnen im Kontext der Online-Lehre einfallen?

Klüsener: Ein Medium, dessen Schwächen erst in der praktischen Anwendung deutlich geworden sind. Eine unmittelbare Kommunikation zwischen Studierenden und Lehrenden ist bei der Online-Lehre nicht möglich. In besonderen Zeiten hat die Online-Lehre ihre Berechtigung. Im Übrigen möchte ich so schnell wie möglich zu den Präsenzveranstaltungen zurückkehren.

© privat

Zur Person:

Robert Klüsener ist Rektor der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Leiter des Fachbereiches Kommunalverwaltung und staatliche allgemeine Verwaltung in Gotha. Nach seinem Grundwehrdienst studierte er in Köln Jura. 1987 legte er das Referendarexamen ab, 1991 folgte das Assessorexamen, danach war er als Rechtsanwalt tätig. 1994 bis 1996 arbeitete er im Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Gera, zuletzt als Referatsleiter für Grundsatzangelegenheiten. Ende 1996 wechselte er an das Bildungszentrum der Thüringer Steuerverwaltung nach Gotha und wurde 2001 zum stellvertretenden Fachbereichsleiter bestellt. 2005 promovierte er zu einem rechtspolitischen Thema und arbeitete von 2005 bis 2007 als stellvertretender Referatsleiter im Thüringer Innenministerium. Seit Dezember 2007 leitet er den Fachbereich Kommunalverwaltung und staatliche allgemeine Verwaltung der Thüringer Verwaltungsfachhochschule. 2014 wurde er erstmals zum Rektor der Thüringer Verwaltungsfachhochschule ernannt. 2019 erfolgte seine Wiederwahl.

Zur Hochschule:

Die im April 1994 durch Gesetz errichtete Thüringer Verwaltungsfachhochschule (VFHS) ist eine verwaltungsinterne und nichtrechtsfähige Einrichtung des Freistaats Thüringen. Sie untersteht der Aufsicht des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales.
Die Aufsicht über die Fachbereiche wird jeweils von der für die Regelung der Laufbahn zuständigen obersten Dienstbehörde ausgeübt.

Das Studienangebot der VFHS richtet sich ausschließlich an beamtenrechtliche Laufbahnbewerberinnen und -bewerber für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst und an Aufstiegsbeamtinnen und -beamte aus dem mittleren Dienst. Die Ausbildung erfolgt derzeit für folgende spätere Einsatzbereiche:

 

  • Kommunalverwaltung und staatliche allgemeine Verwaltung,
  • Steuerverwaltung und allgemeine Finanzverwaltung,
  • Polizei.

Das Studium wird grundsätzlich in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf durchgeführt. Besonderheiten ergeben sich für Aufstiegsbeamtinnen und -beamte, die auch während ihres Studiums ihren aktuellen Beamtenstatus behalten und für die Ausbildung im Fachbereich Polizei.

Nach bestandener Laufbahnprüfung und bei entsprechender Übernahme kann dieses Beamtenverhältnis auf Probe gegebenenfalls auch auf Lebenszeit fortgesetzt werden. Die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen erhalten von der Fachhochschule – aber unabhängig von der Übernahmeentscheidung – einen akademischen Diplomgrad mit dem Zusatz „FH“.

Außerdem beteiligt sich die Fachhochschule an den Fortbildungsveranstaltungen für die Bediensteten des Freistaats sowie an speziellen Forschungs- und Entwicklungsprojekten.

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Die Serie: PUBLICUS-Umfrage zur Lehre in der Pandemie



















 

Ass. iur. Hanno Thielen

Leitender Lektor, Richard Boorberg Verlag Stuttgart
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