13.12.2021

Wie die Corona-Krise Aufgaben und Rollen der Sicherheitsakteure in unserer Gesellschaft verändert (6)

Der Megatrend „Digitalisierung“ und seine Auswirkung auf die Arbeit in den Sicherheitsberufen – Teil 6

Wie die Corona-Krise Aufgaben und Rollen der Sicherheitsakteure in unserer Gesellschaft verändert (6)

Der Megatrend „Digitalisierung“ und seine Auswirkung auf die Arbeit in den Sicherheitsberufen – Teil 6

Ein Beitrag aus »apf Baden-Württemberg« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV
Ein Beitrag aus »apf Baden-Württemberg« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV

Mehr als ein Jahr nach Ausbruch der Pandemie in Deutschland ist im Umgang mit der Krankheit und den entstandenen Veränderungen in Beruf und Freizeit längst ein Gewöhnungseffekt eingetreten. Nachrichten zu der regionalen 7-Tage-Inzidenz, die viele Lebensbereiche bestimmt, und zu den Impfmöglichkeiten bzw. der Wirksamkeit der verschiedenen Impfstoffe gehören für die breite Masse der Gesellschaft zu den wichtigsten Tagesinformationen. Auch für die Mitarbeitenden in den Sicherheitsberufen ist die Pandemie und die mit ihr einhergehenden Veränderungen Alltag geworden.

In dieser Beitragsreihe wurden verschiedene Aspekte aus dem Blickwinkel der Mitarbeitenden erläutert. Sich verändernde Zuständigkeiten und Aufgaben,1 die mit der Durchsetzung von Maßnahmen verbundenen Herausforderungen,2 Arbeiten im Homeoffice3 und die Effekte auf das Attraktivitätsempfinden in Sicherheitsberufen4 sind abgebildet. Dieser letzte Teil der Reihe setzt sich mit den Auswirkungen der Pandemie auf digitalisiertes Arbeiten in Sicherheitsberufen auseinander. Die Corona-Krise ist zwar nicht Auslöser des weltweiten Trends Digitalisierung ist, hat jedoch den Prozess seit Beginn der Pandemie 2020 beschleunigt, und wirkt weiterhin antreibend. Um die Effekte der Pandemie auf die Digitalisierung in der Arbeit von Sicherheitsberufen greifen zu können, ist eine kurze Auseinandersetzung mit der Unterbrechung gesellschaftlicher Abläufe erforderlich. Die Unmöglichkeit eines „Handelns wie zuvor“ bei gleichzeitiger Handlungspflicht in der Rolle als Akteur in der Sicherheitsstruktur der BRD bringt gewisse Schwierigkeiten mit sich.

1. Megatrend „Digitalisierung“

Ein gesellschaftlicher Trend, wird als „Megatrend“ bezeichnet, wenn er nicht nur ein einzelnes Segment oder einen einzelnen Bereich des sozialen Lebens oder der Wirtschaft verändert, sondern die ganze Gesellschaft umformt. Megatrends beschreiben extrem komplexe Veränderungsdynamiken und sind ein Modell für den Wandel der Welt.5 Die Digitalisierung ist zweifelsfrei ein Trend, der unsere Gesellschaft maßgeblich verändert. Sie hängt zusammen mit verschiedenen anderen Megatrends wie der „Globalisierung“ als weltweites Zusammenwachsen der Weltbevölkerung und Verbesserung des weltweiten Austauschs von Gütern und Informationen, der „Konnektivität“ als Prinzip der Vernetzung auf der Basis digitaler Infrastrukturen und dem „New Work“, das von dem Verschwimmen der Grenzen zwischen Leben und Arbeiten im Alltag ausgeht.6 In der ursprünglichen Bedeutung ist mit dem Wort Digitalisierung die Umwandelung physischer Daten in digitale Daten gemeint, wie es z. B. beim Scannen eines Berichts geschieht. Inzwischen wird der Begriff immer weniger in dieser eher neutralen Bedeutung verwendet.


Heute wird Digitalisierung als Sammelbezeichnung für die Nutzung digitaler Informationen in der Wirtschaft, der Politik und der Gesellschaft verstanden. Durch sie lassen sich Prozesse in all diese Bereichen modernisieren und verbessern. Digitalisierung ist überwiegend positiv konnotiert, was sich bspw. in der Bildung und Publikation von Indexwerten wie dem „IMD World Digital Competitiveness Ranking“ oder dem „Digital Quality of Life Index“ spiegelt. Während der IMD-Index die Fähigkeit und Bereitschaft von 63 Volkswirtschaften misst, digitale Technologien als Hauptantrieb für den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel einzuführen, wird im Digital Quality of Life Index die allgemeine digitale Lebensqualität von 85 Ländern abgebildet. Hier fließen Aspekte wie die digitale Infrastruktur, Qualität und Bezahlbarkeit des Intranets und Internetsicherheit ein.7 Ein weiterer Bereich, in dem Vergleiche zur Digitalisierung regelmäßig gezogen werden, ist der Schulsektor. Insbesondere ist hier die jährlich fortgeschriebene und führende „Pisa-Studie“ zu nennen.

Was das Ergebnis der Studien im Hinblick auf die Digitalisierung des Unterrichts angeht, liegt Deutschland im europäischen und weltweiten Vergleich im Mittelfeld bzw. hinteren Mittelfeld. Damit einher geht eine Fülle kritischer Berichterstattungen. In Bezug auf den öffentlichen Dienst führt Achim Berg, Präsident des Branchenverbands Bitcom, aus: „Besonders schlecht sieht es demgegenüber bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung aus.“8 Hier stehe – so Berg – Deutschland nur auf Rang 21, und dies sei ein Armutszeugnis für den digitalen Staat. Er fordert, dass Konjunkturpakete der Regierungsparteien einen Schwerpunkt in die Digitalisierung der Verwaltung setzen. Das im Jahr 2013 beschlossene E-Government-Gesetz des Bundes (EGovG) und die ergänzenden gesetzlichen Regelungen der Bundesländer verpflichten Verwaltungen, ihre Dienstleistungen mittelfristig vollständig elektronisch anzubieten. Als Qualitätskriterien eines E-Governments werden die Auffindbarkeit und die Attraktivität der Angebote aus der Perspektive der Bürgerinnen und Bürger, die Qualität der Angebote, die Beschleunigung der Prozesse, der mit der Veränderung einhergehende Nutzen und nicht zuletzt auch die langfristige Kostenersparnis definiert. Mit dem Inkrafttreten des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Jahr 2017 ist festgeschrieben, dass die Verwaltungsleistungen auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten sind. Dabei können eine umfassende Digitalisierung und Vereinheitlichung der deutschen Verwaltung nur im Zusammenspiel von Bund, den 16 Bundesländern und allen 11 000 Kommunen gelingen, so das Bundesinnenministerium des Innern.9 Ungeachtet des Vergleichs der Digitalisierungsstadien in den Gesellschaften ist klar, dass in unserer hochvernetzten und auf Interaktion ausgerichteten Arbeitsweise kein Weg an der Digitalisierung vorbeigeht, digitale Prozesse längst zum Alltag gehören und eine generelle Kritik gegen die Nutzung digitaler Lösungsstrategien nur noch vereinzelt wahrzunehmen ist.

2. Digitalisierung in Sicherheitsberufen

Digitalisierung und E-Government sind Themen für alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung, ungeachtet der Einordnung in das Feld der Sicherheitsberufe. Zurzeit ist jedoch insbesondere die Arbeitswelt der Sicherheitsbehörden permanenten Änderungen unterworfen, die eine Anpassung und Weiterentwicklung erforderlich machen. Seit Beginn der Pandemie ändern sich für die tägliche Arbeit wichtige gesetzliche Grundlagen in sehr kurzen Abständen. Wesentlich für den Berufsalltag der Sicherheitsakteure sind vor allen Dingen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die Coronaschutzverordnungen der Länder; in Teil 2 dieser Reihe wurde hierzu ausführlich berichtet. Gerade bei den Coronaschutzverordnungen ergeben sich fortlaufend Änderungen, was die geltenden Infektionsschutzbestimmungen angeht. Verschiedene Bereiche des Lebens wie die Betreuung von Personen, die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland und die Gestaltung von Arbeitsplätzen sind in der Pandemie durch weitere Gesetze und Verordnungen (Coronavirus-Einreiseverordnung, Coronabetreuungsverordnung, Corona-Arbeitsschutzverordnung, Arbeitsschutzgesetz) geregelt.

An dieser Stelle wird klar, dass die Mitarbeitenden in den Sicherheitsberufen einer Fülle von Regelungen gegenüberstehen, deren Kenntnis eine wesentliche Grundvoraussetzung in Bezug auf die Handlungssicherheit darstellt. Dies passt zu den Eindrücken aus der Berufspraxis. Mitarbeitende der Polizei und Stadt Aachen spiegeln ein gewisses Unverständnis über die sich fortlaufend ändernden Bestimmungen. Hierbei werden weniger der Sinn der Regelungen und die Notwendigkeit von teilweise erheblichen Grundrechtseingriffen infrage gestellt. Die Aneignung der Änderungen in den Normen und die nur kurze Beständigkeit der Regeln ist mit einem Aufwand verbunden, der aufgrund der Pandemielage auf nur geringe zeitliche Ressourcen trifft. Nicht geklärt werden kann, wie bzw. ob der Transport der vielfältigen Informationen an die Mitarbeitenden auf nicht digitale Weise gelingen könnte und ob nicht gerade die als Belastung empfundene Flut von Informationen per E-Mail oder andere technische Informationssysteme die einzige Möglichkeit darstellt, dieser Situation gerecht zu werden. Klar ist hingegen, dass die leicht zu steuernden Informationen adressatengerecht vermittelt werden sollten und die bloße Weiterleitung komplexer Informationen nicht zielführend ist. Der CoronaSchVO NRW wird mittlerweile eine Lesefassung zur Seite gestellt, in der Änderungen markiert sind. Weite Teile der Bevölkerung wurden von Beginn der Pandemie an zeitgleich mit den zuständigen Exekutivbehörden über eintretende Änderungen informiert. Die Landesregierung veröffentlicht die rechtlichen Bestimmungen durchgehend über die Bekanntmachung im Internet und kommuniziert das Inkrafttreten umgehend über soziale Medien. Damit hängt zusammen, dass mit einer Normänderung nicht nur eine neue Regelung in Kraft tritt, sondern regelmäßig eine gesellschaftliche Reaktion einhergeht. Die Dynamik der Informationsvermittlung führt zu einem Arbeitstempo im Alltag der umsetzenden Behörden, welches mit dem aus vergangenen Zeiten nicht zu vergleichen ist.

Bei der Betrachtung der öffentlichen Verwaltung wirken im Zusammenhang mit den Effekten der Pandemie nicht nur externe Faktoren auf Digitalisierungstendenzen. Auch innerhalb der Behörden hat sich die Arbeitswelt mit den Bestrebungen in Richtung digitalisierter Prozesse in vielerlei Hinsicht verändert. In Teil 4 dieser Beitragsreihe wurden bereits die unterschiedlichen Möglichkeiten von Homeoffice in Sicherheitsberufen betrachtet.10 Auch hinsichtlich der Rahmenbedingungen für Veränderungsprozesse befinden sich die vorliegend thematisierten Sicherheitsberufe der Polizei und der kommunalen Ordnungsdienste in unterschiedlichen Ausgangssituationen. Während kommunale Ordnungsdienste als Teil der Kommunalverwaltungen von den individuellen Bestrebungen und finanziellen Möglichkeiten vor Ort abhängig sind, verlaufen die Änderungsprozesse bei den Kreispolizeibehörden in Nordrhein- Westfalen weitestgehend zentral und einheitlich gesteuert. Im öffentlichen Sektor werden auf verschiedenen Ebenen Arbeitsvorgänge in Sicherheitsberufen digitalisiert und optimiert, indem etwa IT-basierte Lösungen für die Einsatzkoordination und Dokumentation eingeführt werden. So können z. B. die Anzeigenaufnahme und Beweismittelsicherung per Smartphones und App- Anwendungen erfolgen.

Das Innenministerium NRW informiert auf der Internetseite fortlaufend über digitale Neuerungen wie die elektronische Verkehrsunfallaufnahme oder das Einbruchsradar per App.11 In der Studie des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation ist von verschiedenen Anwendungsfeldern und Zukunftsperspektiven zu lesen, wie künstliche Intelligenz Einzug in den öffentlichen Sektor erhält.12 Dargestellt sind hier z. B. die Entscheidungsunterstützung durch intelligente Einsatzplanung auf der Basis von Erfahrungswerten und Falldaten (Predictive Policing) sowie Chatbots13 oder persönliche Sprachassistenten. Derartige Systeme spielen auch bei der persönlichen Schutzausrüstung eine Rolle, wenn z. B. eine GPS-Ortung, automatisierte stille Alarme oder Bodycams zum Schutz der Beschäftigten eingesetzt werden. Neben der internen Kommunikation haben sich auch die Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit in Zeiten der Corona- Pandemie weiterentwickelt. Durch die zunehmende Bedeutung des Internets, die Schnelllebigkeit der Informationsverbreitung und der zunehmenden Plattformnutzung der sozialen Medien stehen Sicherheitsbehörden vor der Herausforderung, über ihre Arbeit zu berichten und vor Gefahren zu warnen, dabei jedoch den notwendigen Datenschutz zu wahren.

Im Hinblick auf die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung kommt hinzu, dass in der Corona-Pandemie ein signifikanter Anstieg von Straftaten im digitalen Raum zu verzeichnen ist.14 Um der steigenden Bedeutung von Cyberkriminalität zu begegnen, wird spezifisches Fachwissen in Behörden aufgebaut und gebündelt wie z. B. in der Zentral- und Ansprechstelle für Cybercrime des Justizministeriums Justiz NRW, die u. a. im engen Austausch mit den Polizeibehörden von Ländern und Bund steht.15 Neben den Chancen und positiven Effekten weist die Digitalisierung auch Risiken auf. Überall dort, wo Daten digital verarbeitet und gespeichert werden oder Arbeitsprozesse auf technischen Verfahren basieren, besteht die Gefahr einer Abhängigkeit. Aufgrund von Angriffs- oder Ausfallszenarien erfordern die Systeme daher zweifelsohne eine entsprechende IT-Sicherheit. Ein Begriff, der in diesem Zusammenhang auch in der öffentlichen Verwaltung diskutiert wird, ist „Cyber Security Awareness“. Er steht für eine Abwehrstrategie gegen digitale Angriffe auf eine IT-Infrastruktur, bei der es insbesondere auf das Nutzerverhalten der Bediensteten ankommt. Die behördlichen Digitalisierungsprozesse in NRW werden jedoch alles andere als unkritisch gesehen. So wird neben dem Tempo der Umsetzung auch der Mangel an qualifiziertem IT-Personal, das Kosten-Nutzen-Verhältnis und die Verfolgung von Einzellösungen öffentlich kritisiert.16 Was die situativen Bedingungen in Einsatzszenarien angeht, ist nicht erst seit der Corona-Pandemie eine gesellschaftliche Veränderung zu beobachten. Durch omnipräsente Smartphones besteht beispielweise jederzeit und überall die Möglichkeit für Betroffene, Einsätze zu filmen und zu veröffentlichen. Zweifelsohne resultiert aus dieser Entwicklung ein erhöhter Druck für Einsatzkräfte in Sicherheitsberufen.

3. Ausblick

Das Streben nach digitaler Vernetzung von Sicherheitsbehörden der Kommunen, der Länder und des Bundes ist ein laufender Prozess, der durch die Corona-Pandemie wesentlich beschleunigt wurde. Klar ist, dass eine fachliche Qualifikation und Digitalkompetenz der Mitarbeitenden zur zielführenden Implementierung in den Behörden unabdingbar sind. Im Zuge der Digitalisierung sind verschiedene positive Effekte festzustellen. Gleichwohl müssen Sicherheitsakteure technisch und inhaltlich immer komplexere Datenmengen analysieren und verarbeiten, sodass sich auch im Abschlussbericht der NRW-Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“ eine Vielzahl von Forderungen auf die Notwendigkeit des digitalen Fortschritts im Sicherheitssektor bezieht.17 Zudem bringen die Megatrends „Digitalisierung“ und „Globalisierung“ für Sicherheitsbehörden neue Herausforderungen mit sich, was den Informationsaustausch in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit angeht. Mit Blick auf das gesellschaftliche Umfeld scheint der öffentliche Sektor den Digitalisierungstendenzen jedoch nicht im gleichen Tempo zu folgen.  Klar ist, das technische Systeme und digitale Anwendungsfelder in Sicherheitsberufen einer anhaltenden Entwicklung unterliegen. Auch wenn in diesem Zusammenhang verschiedene Zukunftsszenarien für die Unterstützung der Arbeit in der Gefahrenabwehr denkbar sind, bleibt festzuhalten, dass sich die operative Arbeit der Einsatzkräfte vor Ort und auf der Straße niemals gänzlich digitalisieren lässt.

 

Erschienen in apf Heft 9 2021

 

1 Aumann/Opielka: Originäre und subsidiäre Zuständigkeit in Pandemielagen, in: apf 2/2021, 37 ff.; Aumann/Opielka: Aufgabenverschiebung bei den Polizeibehörden durch ein verändertes Kriminalitätsbild, in: apf 4/2021, 102 ff.

2 Aumann/Opielka: Herausforderungen für kommunale Ordnungsdienste bei der Durchsetzung von Coronaschutzverordnungen, in: apf 3/2021, 65 ff.

3 Aumann/Opielka: Möglichkeiten und Grenzen von Homeoffice in Sicherheitsberufen, in: apf 5/2021, 142 ff.

4 Aumann/Opielka: Effekte von Krisen auf das Attraktivitätsempfinden eines Sicherheitsberufs, in: apf 7·8/2021, 204 ff.

5 Vgl. Zukunftsinstitut (2021): Die Megatrends. Online unter: https://www.zukunftsinstitut.de/dossier/megatrends/ (letzter Zugriff am 04.06.2021).

6 Vgl. z. B. Neugebauer, R. (Hrsg.) (2018): Digitalisierung. Schlüsseltechnologien für Wirtschaft und Gesellschaft. Springer Vieweg, Berlin, Heidelberg und Wittpahl, V. (2017): Digitalisierung. Bildung, Technik, Innovation. Springer Vieweg, Berlin, Heidelberg.

7 Vgl. Bocksch, R. (2020): Digital quality of life index. Digitalisierung ist eine offene Baustelle in Deutschland. Online unter: https://de.statista.com/infografik/22435/digital-quality-of-life-index-ranking/ (letzter Zugriff am 05.06.2021).

8 Bitcom e. V. (Hrsg.) (2020): Bitkom zu Deutschlands Position im Digitalindex der EU. Online unter: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Bitkom-zu-Deutschlands-Position-im-Digitalindex-der-EU (letzter Zugriff am 05.06.2021).

9 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (2020): Was ist das Online-Zugangsgesetz (OZG)? Online unter: https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/grundlagen/info-ozg/info-ozg-node.

html (letzter Zugriff am 13.06.2021).

10 Vgl. Fn. 3.

11 Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (2021): Polizei NRW – Digitalisierung. Online unter: https://polizei.nrw/digitalisierung-0 (letzter Zugriff am 13.06.2021).

12 Bauer, W.; Riedel, O.; Braun, S. (Hrsg.); Etscheid, J.; v. Lucke, J.; Stroh, F. (2020): Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung – Anwendungsfelder und Szenarien, Stuttgart: Fraunhofer IAO. Online unter: http://publica.fraunhofer.de/documents/N-577708.html (letzter Zugriff am 13.06.2021).

13 Als Chatbot wird ein textbasiertes Dialogsystem bezeichnet, welches das Chatten mit einem technischen System erlaubt. Der Bot hat je einen Bereich zur Texteingabe und Textausgabe, über die sich in natürlicher Sprache mit dem System kommunizieren lässt.

14 Vgl. Opielka, S.; Aumann, S. (2021a): Aufgabenverschiebung bei den Polizeibehörden durch ein verändertes Kriminalitätsbild. In: a p f – Ausbildung, Prüfung, Fachpraxis. 47 (4) S. 102-105.

15 Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen (2021): Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW). Online unter: https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/zac/index.php (letzter Zugriff am 14.06.2021).

16 Vgl. z. B. Rheinische Post (2021): Weitere Kritik an Digitalminister Pinkwart. Artikel vom 17.06.2021.

17 Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2020): Abschlussbericht der Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen.” Online unter: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/abschlussbericht.pdf (letzter Zugriff am 05.06.2021).

 

– ANZEIGE –

Die Serie: Wie die Corona-Krise Aufgaben und Rollen der Sicherheitsakteure in unserer Gesellschaft verändert

 

 

 

Susanne Aumann

Fachpraktikerin in der Kommunalverwaltung, Lehrbeauftragte am Studieninstitut für kommunale Verwaltung Aachen
 

Dr. Sascha Opielka

Leiter der Fortbildungsstelle im Polizeipräsidium Aachen
n/a