13.12.2021

Meier: „Die Leistungsfähigkeit der Justiz ist auch angesichts der aktuellen Herausforderungen zu gewährleisten.“

Interview mit Katja Meier, Sächsische Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Meier: „Die Leistungsfähigkeit der Justiz ist auch angesichts der aktuellen Herausforderungen zu gewährleisten.“

Interview mit Katja Meier, Sächsische Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Ein Beitrag aus »BDVR-Rundschreiben« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV
Ein Beitrag aus »BDVR-Rundschreiben« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV

Im Interview mit Katja Meier, Sächsische Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, geht es u.a. um die Themenschwerpunkte personelle Ausstattung und Verjüngung der Justiz, Richterbesoldung, die Gleichstellung der Geschlechter und die Herausforderungen, die sich aus der Corona-Krise ergeben.

 

 Sie sind seit dem 20.12.2019 sächsische Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Welches sind die Schwerpunkte Ihrer Arbeit in dieser Legislaturperiode?

Meier: Im Vordergrund steht für mich, die Leistungsfähigkeit der Justiz auch angesichts der aktuellen Herausforderungen zu gewährleisten. Dazu zählen neben der Corona-Pandemie, die unsere Arbeit zurzeit auf vielen Ebenen prägt, auch der Digitalisierungsprozess und der Generationenwechsel in der sächsischen Justiz und Verwaltung. Außerdem ist mir wichtig, für die Demokratie zu werben und gegen das vorzugehen, was den demokratischen Zusammenhalt gefährdet. So sind an der TU Dresden sowie an der Universität Leipzig neue Demokratie-Forschungsstellen eingerichtet und ist im Januar 2021 das Portal „Gemeinsam gegen Hass im Netz“ eröffnet worden. Damit im Zusammenhang stehen Vorhaben, die auf eine Steigerung der politischen Partizipation, d. h. auf Bürger:innenbeteiligung, abzielen, und vom Gedanken der Inklusion sowie dem Kampf gegen Diskriminierung geprägt sind. Auch in der Europapolitik setze ich auf Dialog, um ein stärkeres Bewusstsein für die Unionsbürgerschaft zu schaffen, z. B. im Rahmen der Europaminister:innenkonferenz, deren Vorsitz Sachsen in diesem Jahr übernehmen wird.


Einen europapolitischen Schwerpunkt bildet die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Nachbarländern Polen und Tschechien. Im vergangenen Jahr konnten wir die neue Niederlassung des Verbindungsbüros in Breslau/Wrocław eröffnen. Wie gesagt, steht unsere Arbeit momentan sehr im Zeichen der Corona-Pandemie – nicht nur, weil die Arbeit in den Gerichten und im Justizvollzug deutlich anspruchsvoller zu koordinieren ist, sondern auch, weil häufig schnelle und unbürokratische Unterstützung gefragt ist. Ich denke da an die Gewaltschutzeinrichtungen und an Besuchsregelungen im Justizvollzug. Gefragt ist die Expertise des Ministeriums aber natürlich auch bei Themen wie der heiklen Frage der Verwertung der Corona-Kontaktdaten.

Dem Freistaat Sachsen wurde in den letzten Jahren ein erheblicher Aufholbedarf bei der personellen Ausstattung und Verjüngung der Justiz bescheinigt. Zwar hat sich im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit seit 2015 einiges getan. Indes hält die Belastung etwa durch Klagen im Bereich des Asylrechts an und ist der Stellenaufwuchs unserer Kenntnis nach auch im Hinblick darauf erfolgt, dass eine Reihe von Stellen mit kw-Vermerken versehen worden ist. Ist eine weitere Personalaufstockung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit geplant? Ist überdies auch eine bessere Personalausstattung beim nicht richterlichen Personal an den Verwaltungsgerichten zu erwarten?

Meier: Der anstehende Generationenwechsel in der sächsischen Justiz muss in den Doppelhaushalten im Freistaat Sachsen Berücksichtigung finden, u. a. durch Reduktion der Stellenabbauverpflichtungen. Allein für Verwaltungsrichter: innen stehen insgesamt 31 Stellen mehr zur Verfügung als noch im Jahr 2014, und das bei insgesamt derzeit 111 in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Sachsen tätigen Verwaltungsrichter: innen. Zum 01.02.2021 stehen den geringen Altersabgängen 256 neu eingestellte Proberichter:innen und Versetzungsbewerber: innen seit 2015 gegenüber, was natürlich auch den Verwaltungsgerichten zugutekommt. Seit dem enormen Anstieg der Eingangszahlen in Asylverfahren werden Proberichter: innen verstärkt den drei Verwaltungsgerichten in Chemnitz, Dresden und Leipzig zugewiesen.

Darüber hinaus wurden seit Mitte 2015 insgesamt 20 R 1-Stellen und 16 R 2- Stellen bei den Verwaltungsgerichten und beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht für bereits auf Lebenszeit ernannte Beamte sowie Richter:innen anderer Gerichtsbarkeiten ausgeschrieben. Flankierend werden seit 2018 auch Richter:innen auf Zeit zur Deckung des vorübergehenden Bedarfs bei den Verwaltungsgerichten eingesetzt, um die hohen Eingangszahlen bei den Asylkammern und auch die hohen Verfahrensbestände zu reduzieren. Wenn wir PEBB§Y zugrunde legen, womit ja bundeseinheitlich die Personalbedarfsberechnung erfolgt, sind die sächsischen Verwaltungsgerichte im richterlichen Bereich bedarfsgerecht ausgestattet. Natürlich weiß ich, dass die aufgelaufenen Verfahrensbestände immer noch hoch sind. Das wird bei künftigen Personalzuweisungen berücksichtigt, damit die Bestände kontinuierlich abgebaut werden können. Damit die Leistungsfähigkeit der Gerichte gewahrt bleibt, müssen auch die Geschäftsstellen in den Gerichten entsprechend ausgestattet sein. Dort hat es in Sachsen in den letzten Jahren allerdings keine Stellenmehrung gegeben. Um einen Ausgleich zu schaffen, nehmen wir personalausgleichende Maßnahmen zwischen den Geschäftsbereichen, die für die Einstellung dieses Personals selbst zuständig sind, vor.

Was uns darüber hinaus helfen wird, den bevorstehenden Generationenwechsel abzufangen, ist eine breit angelegte Ausbildungsoffensive im Freistaat Sachsen. Die Anzahl der Studierenden und Auszubildenden für die Laufbahnausbildungen des Fachbereichs Justiz hat sich im Vergleich zu 2015 mehr als verdoppelt. Absolvent:innen, die die Laufbahnausbildungen für den ehemals mittleren und gehobenen Justizdienst erfolgreich durchlaufen haben, werden auf Grundlage des Personalbedarfs und der Personalverwendung den einzelnen Geschäftsbereichen zugewiesen. Die erhöhte Anzahl an Auszubildenden und Studierenden in der sächsischen Justiz kommt also auch den Verwaltungsgerichten zugute. Die sind, gemessen an den PEBB§Y-Zahlen, auch im Schreibund Servicebereich bedarfsgerecht ausgestattet.

Grundbedingung für eine funktionierende Justiz ist eine angemessene Richterbesoldung. Sachsen bewegt sich hier im Mittelfeld. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 04.05.2020 die Berliner Richterbesoldung vergangener Jahre für verfassungswidrig erklärt und den Besoldungsgesetzgebern klare Vorgaben gemacht. Planen Sie hier Änderungen? Eine Vorlage des VG Chemnitz an das Bundesverfassungsgericht ist anhängig. Sollte das Bundesverfassungsgericht auch die sächsische Richterbesoldung für teilweise verfassungswidrig erklären, wie würden die Nachzahlungen dann berechnet und würden alle Betroffenen oder nur diejenigen, die Widerspruch oder Klage gegen ihre Besoldung eingelegt haben, einen Ausgleich erhalten?

Meier: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem Beschluss vom 17.11.2015 für das sächsische Besoldungsrecht festgestellt, dass die Besoldung in der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011 verfassungswidrig zu niedrig und somit unvereinbar mit Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz gewesen ist. In Sachsen wurden daraufhin durch das Finanzministerium die entsprechenden gesetzlichen Änderungen und Anpassungen vorgeschlagen. Die Nachzahlungen an Beamt:innen, Richter:innen und Versorgungsempfänger:innen für den Zeitraum 01.01.2011 bis 30.06.2016 betrugen jährlich zwischen rund einem und bis zu gut 2,5 Prozent. Anders als in anderen Bundesländern wurden seinerzeit alle Beamt:innen, Richter:innen und Versorgungsempfänger: innen in die Neuberechnung einbezogen, unabhängig davon, ob sie einen Rechtsbehelf eingelegt hatten oder nicht. Welche Auswirkungen sich nun aus der Vorlage des VG Chemnitz an das BVerfG ergeben können, muss zunächst abgewartet werden. Am Ende wird der Landtag darüber entscheiden. Aber einen besoldungsrechtlichen Automatismus gibt es nicht. Beim letzten bundesweiten Vergleich lag die Besoldung sächsischer Richter:innen und Staatsanwält:innen auf einem vorderen Platz. Die letzte reguläre Anhebung der Besoldung im Freistaat Sachsen um 1,4 Prozent erfolgte in Anlehnung an die Tarifentwicklungen zum 01.01.2021. Bei der Besoldung spielt natürlich auch die Beihilfe eine Rolle. In Sachsen gibt es derzeit einen Selbstbehalt von 40 Euro. Daneben wollen wir aber auch die Möglichkeit eröffnen, dass man sich ohne finanzielle Nachteile gesetzlich versichern kann. Dass das geht, hat bereits Hamburg vorgemacht.

Sie setzen sich für die Gleichstellung der Geschlechter ein. In der Justiz ist insbesondere bei Beförderungsämtern noch keine ausgewogene Struktur erreicht. Was planen Sie in dieser Hinsicht?

Meier: Zunächst mal ist es erfreulich, dass der Frauenanteil bei den sächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften in den Beförderungsämtern kontinuierlich steigt. Dennoch sind Frauen in Führungspositionen insgesamt noch immer unterrepräsentiert. Deshalb sind wir hier natürlich gefragt, unter Wahrung des Vorrangs der verfassungsrechtlich vorgegebenen Kriterien Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung spezifische Nachteile für Frauen abzubauen, um den Frauenanteil weiter zu erhöhen. Ich möchte z. B. eine Arbeitsgruppe „Weibliche Führungskräfte“ etablieren, die diese Themen innerhalb der sächsischen Justiz voranbringt. Wichtig erscheint mir auch, Frauen frühzeitig und besser bei der individuellen Karriereplanung zu unterstützen. So könnte im Rahmen eines Mentor:innenprogramms bei den Kolleginnen Interesse an Verwaltungsaufgaben geweckt werden – eine wichtige Voraussetzung dafür, später selbst Führungsverantwortung zu übernehmen. Dienstvorgesetzte sollten sensibilisiert werden, geeignete Frauen für die Übernahme solcher Tätigkeiten anzusprechen oder sie zu einer Bewerbung zu ermutigen. Damit die Vereinbarkeit von Familie und Karriereentwicklung gerade in der Zeit der Familiengründung ermöglicht wird, wollen wir etwa durch flexiblere Modelle, mit denen man nach der Elternzeit wieder in den Beruf zurückkehren kann – ich denke z. B. an die wohnortnahe Sonderverwendung oder Erprobung, natürlich auch in Teilzeit –, etablieren. Ich bin zuversichtlich, dass wir hier in den kommenden Jahren vorankommen, gerade wenn im Zuge des sogenannten Generationenwechsels einige Führungsämter neu zu besetzen sind.

In Sachsen wurde die Rolle der Verwaltungsgerichte in der Bewältigung der derzeitigen Corona-Krise heiß diskutiert, etwa als das OVG Bautzen durch Beschluss vom November 2020 eine große Demonstration in der Leipziger Innenstadt ermöglichte. Erfüllen Ihrer Ansicht nach die Verwaltungsgerichte Ihren Auftrag, die grundrechtlichen Spannungsverhältnisse in der Krise auszutarieren?

Meier: Entscheidend ist für mich als Justizministerin, dass die Verwaltungsgerichte ihre Entscheidungen in richterlicher Unabhängigkeit treffen. Das OVG Bautzen ist seinem Auftrag nachgekommen, in dieser Situation zu entscheiden, unter welchen Auflagen die besagte Demonstration rechtmäßig hätte stattfinden können. Unabhängig davon, wie man als Privatperson diese konkrete Entscheidung bewertet – und eine andere Bewertung steht mir auch als Justizministerin nicht zu –, darf man auch nicht verschweigen, dass es in der Corona-Krise besonders unseren Verwaltungsgerichten zu verdanken ist, dass alle Beschränkungen einer gerichtlichen Prüfung unterzogen werden können. Das ist ein Wesensprinzip des Rechtsstaats gerade in der Krise. Gerichtsentscheidungen können jederzeit sachlich und natürlich auch kontrovers diskutiert werden, aber die Debatte, die es in der Folge gegen das OVG Bautzen gegeben hat, ging weit über dieses Maß hinaus. Aus den Anfeindungen und Äußerungen, die in diesem Zusammenhang zu lesen waren, spricht leider ein ziemlicher Mangel an Verständnis von Rechtsstaatlichkeit oder aber politisches Kalkül. Deswegen habe ich das getan, was ich als Justizministerin als meine Pflicht ansehe: Respekt vor der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit gerichtlicher Entscheidungen einzufordern.

Die Corona-Krise hat die Schwächen der Digitalisierung der Justiz nochmals deutlich gemacht. Für ein effektives Arbeiten von zu Hause sind die elektronische Akte und ein Zugriff auf das Gerichtssystem erforderlich. Wo sehen Sie hier die größten Hürden?

Meier: Das Thema Digitalisierung beschäftigt uns ja nicht erst seit der Corona-Pandemie. Sachsen war immerhin das erste Bundesland, das einen flächendeckenden elektronischen Zugang zu allen Gerichten hergestellt hat, und auch eines der ersten Länder, in denen die E-Grundakte in sämtlichen Grundbuchämtern umgesetzt werden konnte. Die E-Verwaltungsakte wird schon jetzt in mehreren Dienststellen erfolgreich eingesetzt, und an der E-Verfahrensakte wird im Augenblick gearbeitet. Insgesamt bleibt die Digitalisierung ein gigantisches Unterfangen mit enormen technischen und logistischen Herausforderungen, aber auch ganz konkreten Herausforderungen für jede einzelne Mitarbeiterin und jeden einzelnen Mitarbeiter der Justiz. Die Pandemie hat konkrete Umsetzungsschritte an einigen Stellen erschwert, einfach weil zur Umsetzung eine intensive Betreuung vor Ort nötig ist. Dass die Akte trotzdem schon erfolgreich an drei sächsischen Gerichten pilotiert wird und dass diese Zahl bis Ende 2021 auf zehn steigen soll, sehe ich vor diesem Hintergrund durchaus als Erfolg. Ab 2022 sollen pro Monat bis zu fünf weitere Gerichte oder Abteilungen an den Amtsgerichten hinzukommen. Auch im Hinblick auf mobiles Arbeiten haben wir durch die Corona-Pandemie zu spüren bekommen, wie viel noch zu tun ist – zumal dieses Modell ja direkt an die Umsetzung der E-Akte geknüpft ist. Die Bediensteten brauchen nun mal elektronischen Zugriff auf die Vorgänge. Inzwischen verfügen aber schon fast 3.000 Bedienstete unseres Geschäftsbereichs über den nötigen Fernzugriff, um vollständig oder teilweise von daheim arbeiten zu können. Das bedeutet nicht, dass wir schon am Ziel sind, aber wir sind ein großes Stück vorangekommen und haben auch während der Pandemie effektiv arbeiten können.

Ihr Ministerium plant eine Regelung, wonach Bewerber und Bewerberinnen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpfen, nicht zum Referendariat zugelassen werden sollen. Welche Überlegungen stehen hinter dieser Initiative? Wie häufig stellt sich dieses Problem in der Praxis?

Meier: Der Landtag hat dieses Gesetz, mit dem das Sächsische Juristenausbildungsgesetz neu gefasst wurde, am 3. Februar 2021 bereits beschlossen. Ein wichtiges Anliegen war dabei, die Gründe, aus denen Bewerberinnen und Bewerber nicht zum Referendariat zugelassen werden, in einem formellen Gesetz zu regeln. Gleiches gilt für die Gründe, aus denen Referendar:innen aus dem Vorbereitungsdienst entlassen werden. Bisher waren diese Gründe lediglich in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen, einer Rechtsverordnung, geregelt. Bei der Nichtzulassung zum Referendariat handelt es sich aber um einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit. Deshalb war es mir auch wichtig, die Rechtsgrundlagen für einen solchen Fall mit einem formellen Gesetz zu regeln.

Der von Ihnen genannte Versagungsgrund wurde dabei neu aufgenommen. Es geht mir hier darum, dass Feinde der Demokratie in Sachsen nicht zu Volljuristinnen und -juristen ausgebildet werden sollen. Sie sollen weder Staatsanwält:innen noch Richter:innen oder Rechtsanwält:innen werden können. Wohlgemerkt: Es geht hier um Straftaten als Versagungsgrund, nicht um eine willkürliche Ahndung der Gesinnung. Im Übrigen muss aus demselben Grund auch ein Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft versagt werden. In der Praxis stellt sich dieses Problem glücklicherweise nicht oft. Aber ich möchte, dass wir für solche Fälle gewappnet sind, und das heißt: auf rechtssicherer Grundlage reagieren zu können, falls sich Personen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung durch Straftaten bekämpfen, in Sachsen um die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben.

Besprochen in BDVR – Rundschreiben 2021, Heft 2.

 

Dr. Karoline Bülow

Richterin am Verwaltungsgericht, Berlin
 

Britta Schiebel

Richterin, Berlin
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