BAG ändert Rechtsprechung zur sachgrundlosen Befristung
In einem heftigen Streit unter den Fachgerichten, darunter auch Kammern des LAG Baden-Württemberg, hat jetzt das Bundesarbeitsgerichts (BAG) einen Schlusspunkt gesetzt und seine bisherige Rechtsprechung zur erneuten Befristung von Arbeitsverhältnissen aufgegeben (Az. 7 AZR 733/16).