26.05.2020

Serie Pandemierecht: Beipackzettel für Corona

Folge 4: Beipackzettel Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht

Serie Pandemierecht: Beipackzettel für Corona

Folge 4: Beipackzettel Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht

Auch im Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht bringt die Corona-Krise Änderungen mit sich. | © BillionPhotos.com - stock.adobe.
Auch im Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht bringt die Corona-Krise Änderungen mit sich. | © BillionPhotos.com - stock.adobe.

Nach dem Beipackzettel Sozialrecht  liefert der aktuelle Folgebeitrag den Beipackzettel Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht.

Pandemierecht – Beipackzettel 2: Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht

Die amtlichen Hinweise zu den Regelungszwecken des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 569) zeigen auf, dass in diesen Rechtsgebieten der Gesetzgeber die Stammgesetze formal unangetastet lassen wollte, obwohl er – zeitlich begrenzt – ganz erheblich in deren Substanz eingreift. Die neu erlassenen oder neu benannten Gesetze heißen ein wenig sperrig: Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz) und Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.

Durch die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und Begrenzung der Organhaftung bei einer COVID-19-bedingten Insolvenz wurde beispielsweise § 15a InsO betroffen, aber nicht unmittelbar geändert, also eine Zentralnorm im Konkursrecht. die Regulierung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung von Kapitalgesellschaften ist ebenfalls eine Grundsatzentscheidung. Hierdurch betroffen, aber nicht unmittelbar geändert sind: AktG, EG-Verordnung Nr. 2157/2001, VAG, § 48 GmbHG, § 43 GenG, § 17 UmwG und aus dem BGB das Vereins- und Stiftungsrecht (insbesondere § 32). Eine Pandemie-bedingte Amtsverlängerung für Vereins- und Stiftungsvorstände nach bürgerlichem Recht und nach Wohnungseigentumsgesetz für den WEG-Verwalter stört die Kreise der §§ 26 ff. BGB und 26 ff. WEG. Das Strafprozessrecht betrifft die verlängerte Unterbrechung einer Hauptverhandlung nach § 229 StPO, der unmittelbar geändert wurde. Im Bereich Bürgerliches Recht / Verbraucherschutz trat ein Moratorium für Dauerschuldverhältnisse, Miet- und Pachtverträge sowie für Darlehen nach Artikel 240 EGBGB (neu) zugunsten von Verbrauchern und Kleinstunternehmern in Kraft. Dies brachte inhaltlich tiefgreifende Verschiebungen im Vertragsrecht mit sich, insbesondere neue Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte nach §§ 273 ff., 320 ff. BGB und nach den parallelen Spezialvorschriften im Leistungsstörungsrecht der Dauerschuldverhältnisse, namentlich bei Darlehen und Miete. Hinzu traten überdies weitreichende Verordnungsermächtigungen zur Änderung der Geltungsdauer der genannten Erleichterungen für zahlungspflichtige Vertragspartner aus dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie. Im Gegenzug sind solche Erleichterungen allerdings auch immer Erschwernisse für die Gegenseite, also Lieferanten und Unternehmer.


Die Änderungen und die neuen Gesetze sind unter anderem leges speciales zu den nachfolgend aufgelisteten Vorschriften:

  • Insolvenzordnung (§ 15a),
  • Aktiengesetz (Versammlungen, Beschlussfassung),
  • EG-VO 2157/2001 über die SE (Versammlungen, Beschlussfassung),
  • Versicherungsaufsichtsgesetz (Beschlussaufsicht),
  • GmbH-Gesetz (§ 48),
  • Genossenschaftsgesetz (§ 43),
  • Umwandlungsgesetz (§ 13),
  • BGB – Vereinsrecht (§§ 26 ff.),
  • BGB – Verjährungsrecht (§§ 203 ff.),
  • BGB – Allgemeines Schuldrecht (§§ 273 ff., 320 ff.),
  • BGB – Verbraucherschutz, Miet- und Darlehensrecht,
  • Wohnungseigentumsgesetz (§§ 26 ff.),
  • Strafprozessordnung (§ 229).

 

 

 

Die Serie „Pandemierecht: Beipackzettel für Corona“ im Überblick:

Folge 1: Vorschriften und Rechtsgrundlagen

Folge 2: Verwerfungen der föderalistischen Ordnung

Folge 3: Beipackzettel Sozialrecht

Folge 4: Beipackzettel Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht

Folge 5: Beipackzettel „Recht der Gefahrenabwehr“

Folge 6: Das „Zweite epidemische Tragweiten-Bevölkerungsschutzgesetz“

Folge 7: Beipackzettel „Sozialschutz-Paket II“

 

Dr. Alexander Konzelmann

Leiter der Boorberg Rechtsdatenbanken RDB, Stuttgart
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