15.12.2010

INSPIRE – Geodaten für Europa

Einheitliche Standards für Politik und Umwelt, Bürger und Verwaltung

INSPIRE – Geodaten für Europa

Einheitliche Standards für Politik und Umwelt, Bürger und Verwaltung

Europaweit wird an einer einheitlichen Geodateninfrastruktur gearbeitet. | © Pixelwolf - Fotolia
Europaweit wird an einer einheitlichen Geodateninfrastruktur gearbeitet. | © Pixelwolf - Fotolia

Derzeit existieren in Europa immer noch weitgehend isolierte und heterogene Geodatenbestände, die nur mit erheblichem Aufwand für grenzüberschreitende Anwendungen verfügbar gemacht werden können. Mit INSPIRE soll nun die technische und rechtliche Basis für die gemeinsame (inter-operable) Nutzung im Rahmen einer europäischen Geodateninfrastruktur realisiert werden. Daher auch der Name INSPIRE: INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe.

Was ist INSPIRE?

INSPIRE ist eine europäische Rahmenrichtlinie, die am 15.05.2007 in Kraft getreten ist. Sie wurde entwickelt in Zusammenarbeit mit Entscheidungsträgern und zahlreichen Experten in den Mitgliedsländern der EU. Initiiert wurde sie durch die Europäische Umweltbehörde (EUA). Die Richtlinie zielt daher in erster Linie auf informationstechnologische Unterstützung bei der Formulierung, Umsetzung und Überwachung von umweltpolitischen Maßnahmen in Europa.

In 26 Artikeln definiert die Richtlinie allgemeine Rahmenbedingungen für die Europäische Geodateninfrastruktur. Diese sollen sicherstellen, dass Geodaten von Behörden aller Verwaltungsebenen innerhalb der EU leicht gefunden und genutzt werden können.


Dabei sollen vorhandene geographische Informationen nach einem Stufenkonzept harmonisiert und über Geodienste im Internet verfügbar gemacht werden. In einem ersten Schritt sollen grundlegende Geoinformationen bereitgestellt werden, in erster Linie Daten der Vermessungsverwaltungen, wie Flurstücke, administrative Grenzen und Adressen. Im nächsten Schritt folgen Fachdaten, die den Zustand der Umwelt analysieren und eine effektivere europäische Umweltpolitik ermöglichen sollen. Die Themenvielfalt reicht von Landnutzungsdaten bis zu Risikogebieten, Biotopen und demographischen Informationen. Die fachlichen und technischen Einzelheiten hierzu werden in Durchführungsbestimmungen u. a. zu den Themen Metadaten, Netzdienste, Interoperabilität von Daten und Diensten sowie Zugangsvoraussetzungen festgelegt, die so weit wie möglich auf internationalen Geoinformationsstandards beruhen.

Was regelt INSPIRE?

In einer europäischen Geodateninfrastruktur können die zahlreichen vorhandenen Geodaten – selbst innerhalb einer Fachverwaltung – einen stark unterschiedlichen Harmonisierungsgrad aufweisen. INSPIRE enthält deshalb drei verschiedene Anhänge, die sich auf unterschiedliche Themenbereiche von Geodaten beziehen, die für einen breiten Bereich umweltpolitischer Maßnahmen erforderlich sind. Insgesamt sind von der Richtlinie 34 Arten von in elektronischer Form vorliegenden Geodatenthemen betroffen, die bei Behörden vorhanden sind oder für diese bereitgehalten werden. Betroffen sind dabei die Daten, die von ihnen in der Wahrnehmung ihres öffentlichen Auftrags erfasst und genutzt werden. Ausgenommen davon sind Daten, die aufgrund von bestehenden datenschutz- oder urheberrechtlichen Regelungen nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können.

Die Sammlung neuer Geodaten ist mit der Richtlinie nicht vorgeschrieben, sie verlangt lediglich die Bereitstellung und Harmonisierung vorhandener Daten. Diese Geodaten müssen innerhalb festgelegter Fristen von den Datenanbietern entsprechend den Durchführungsbestimmungen zur Verfügung gestellt werden. Betroffene vorhandene Daten müssen innerhalb von 7 Jahren nach Inkrafttreten der Durchführungsbestimmungen (vermutlich Dezember 2010) INSPIRE-konform bereitgestellt werden, neu erfasste sogar innerhalb von 3 Jahren. Des Weiteren müssen für die Geodaten und Geodienste Metadaten zur Verfügung gestellt werden.

Der Zugang zu den in der Richtlinie definierten Daten und deren Nutzung soll über folgende Dienste (sog. Netzdienste) im Internet möglich sein:

  • Suchdienste: Suche nach Geodaten und Geodatendiensten auf Basis von Metadaten.
  • Darstellungsdienste: Anzeige, Navigation, Größenveränderung und Überlagerung von Geodaten.
  • Download-Dienste: Herunterladen von und direkter Zugriff auf Geodaten.
  • Transformationsdienste: Umwandlung von Geodaten zur Ermöglichung einer interoperablen Nutzung (z. B. durch Schema- und Koordinatentransformationen).
  • Dienste zum Abrufen von Geodatendiensten. Diese Dienste sollen grenzüberschreitend über ein INSPIRE-Geoportal zugänglich sein, das von der Europäischen Kommission geschaffen und betrieben wird.

Durch INSPIRE wird kein umfassendes Programm zur Erfassung neuer Geodaten in den Mitgliedstaaten geschaffen. Stattdessen steht die Dokumentation und Harmonisierung vorhandener Geodaten im Vordergrund, um die Nutzung bereits verfügbarer Daten zu optimieren. Ferner sollen formale Rahmenbedingungen zur besseren Nutzung von Geodaten (einheitliche Zugriffsrechte, Lizensierungen etc.) geschaffen werden.

Zielgruppen

Besondere Nutznießer von INSPIRE sind alle Kreise, die auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene an der Formulierung, Durchführung, Überwachung und Bewertung politischer Maßnahmen beteiligt sind, d. h. Behörden, Gesetzgeber und Bürger sowie deren Organisationen. Allerdings dürften auch andere Benutzergruppen, einschließlich der Privatsektor, Universitäten, Forscher und Medien davon profitieren. Die Richtlinie unterstützt die Formulierung und Durchführung einer Vielzahl umweltpolitischer und sonstiger politischer Maßnahmen.

Umweltphänomene wie die Artenwanderung, Wind oder der Fluss von Gewässern machen nicht an nationalen Grenzen halt. Auch Umweltbelastungen und Umweltauswirkungen wie Überschwemmungen oder die Verschmutzung von Luft und Gewässern sind häufig grenzüberschreitende Erscheinungen. Die Umweltpolitik erfordert deshalb Bewirtschaftungseinheiten, die das Hoheitsgebiet verschiedener Mitgliedstaaten umfassen, wie etwa die durch die europäische Wasserrahmenrichtlinie geschaffenen Flussgebietseinheiten. Eine wirksame Umsetzung und Überwachung solcher Maßnahmen erfordert interoperable Geodaten, die grenzüberschreitend genutzt werden können, sowie effiziente Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten für alle Beteiligten.

Ohne INSPIRE hätten die Mitgliedstaaten größte Schwierigkeiten, ihre Systeme interoperabel, zugänglich und grenzüberschreitend nutzbar zu machen. Dies würde zu Doppelarbeit und einer ineffizienten Datenerfassung führen und die Formulierung, Durchführung, Überwachung und Bewertung nationaler und gemeinschaftlicher politischer Maßnahmen mit direkten oder indirekten Auswirkungen auf die Umwelt erschweren.

Welche Ziele hat INSPIRE?

Für die Umsetzung von INSPIRE wurden folgende Grundsätze festgelegt:

  • Geodaten sollen nur einmal erfasst und nur dort gepflegt werden, wo dies am effektivsten erfolgen kann.
  • Es soll möglich sein, Geodaten aus verschiedenen Quellen über ganz Europa nahtlos zu kombinieren und sie vielen Nutzern und Anwendungen zur Verfügung zu stellen.
  • Es sollen Geodaten, die von einem bestimmten Ressort oder einer bestimmten Verwaltungsebene erfasst worden sind, allen anderen Ressorts und Verwaltungsebenen zur Verfügung gestellt werden.
  • Geodaten, die für ein effektives Verwaltungshandeln erforderlich sind, sollten zu Konditionen verfügbar sein, die eine breite Verfügbarkeit und Anwendung nicht behindern dürfen.
  • Es soll die Suche nach Geodaten einfach möglich sein, um die Brauchbarkeit für bestimmte Anwendungen überprüfen zu können. Außerdem soll für den Anwender erkennbar sein, welche Bedingungen an eine Nutzung geknüpft sind.
  • Ohne es in Euro genau berechnen zu können, wird mit der Einführung von INSPIRE ein erhebliches Einsparpotenzial bei der Erfassung und Nutzung von Geodaten vermutet.

Umsetzung in deutsches Recht

Die Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie wurden bereits in deutsches Recht, dem Geodaten-Zugangsgesetz (GeoZG) unter Federführung des Bundesumweltministeriums umgesetzt. Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland sind neben diesem Bundesgesetz (für die Geodaten des Bundes) auch Landesgesetze (für die Geodaten der Länder und Kommunen) notwendig. Das GeoZG des Bundes hat dabei Modellcharakter. Bayern hat unter Federführung des Staatsministeriums der Finanzen als erstes Bundesland ein eigenes Landesgesetz, das Bayerische Geodateninfrastrukturgesetz (BayGDIG), eingebracht, das zum 01.08.2008 in Kraft getreten ist. Als europäische Richtlinie muss INSPIRE zwei Jahre nach der Inkraftsetzung in nationales Recht, also in allen Bundesländern umgesetzt sein, was derzeit leider jedoch noch nicht in allen Ländern gelang.

Im Gegensatz zur INSPIRE-Richtlinie selbst haben die Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie nach deren Veröffentlichung unmittelbare Rechtskraft in den Mitgliedstaaten. Durchführungsbestimmungen der EU sind für die Verwaltungsorgane in Deutschland von Bund bis hin zur Kommune bindend.

Neben den Durchführungsbestimmungen werden auch sog. „Technical Guidelines“ veröffentlicht, in denen z. B. auf bei der Implementierung der Bestimmungen relevante Standards und Normen verwiesen wird. Diese sind zwar nicht rechtlich bindend für die EU-Mitgliedstaaten, allerdings würde ihre Nichtbeachtung die in der INSPIRE-Richtlinie geforderte Interoperabilität der Daten und Dienste erschweren.

Zeitplan

Der Zeitplan von INSPIRE sieht eine vollständige Verfügbarkeit aller Datenthemen und Web-Dienste bis 2019 vor – die Umsetzung wird die Geodatenhaltenden noch eine Weile beschäftigen. Metadaten zu den ersten betroffenen Geodatensätzen müssen bis Ende 2010 bereitgestellt werden, die Suchdienste dazu ab Mitte 2011. Mit regelmäßigen Berichten zum Stand der Umsetzung und der Koordinierung in den Mitgliedstaaten der EU soll die Einhaltung der Vorgaben überwacht werden.

 

Dr. Markus Seifert

Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Leiter der Geschäftsstelle GDI-Bayern, München
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