02.03.2023

Europäische Gesundheitsunion: der neue EU-Rahmen für Gesundheitssicherheit steht

Regelwerk für grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren

Europäische Gesundheitsunion: der neue EU-Rahmen für Gesundheitssicherheit steht

Regelwerk für grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren

Notwendige Werkzeuge für Vorsorge und Reaktion auf Gefahren für die öffentliche Gesundheit        | © alexkich - stock.adobe.com
Notwendige Werkzeuge für Vorsorge und Reaktion auf Gefahren für die öffentliche Gesundheit | © alexkich - stock.adobe.com

Seit dem 25.12.2022 sind die Bausteine der Europäischen Gesundheitsunion offiziell gesetzt. Dies umfasst nicht nur ein stärkeres Regelwerk betreffend schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren, sondern auch einen umfassenderen Auftrag für das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sowie einen Notfallrahmen für medizinische Gegenmaßnahmen.

Zusammen mit dem erweiterten Mandat der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und der Einrichtung der Europäischen Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) verfügt die EU nunmehr über die notwendigen Werkzeuge für Vorsorge und Reaktion auf Gefahren für die öffentliche Gesundheit.

Durch das Inkrafttreten dieser neuen Vorschriften wird die Europäische Gesundheitsunion vervollständigt und ein leistungsfähiger Rechtsrahmen zur Verbesserung der Kapazitäten der EU in den entscheidenden Bereichen Prävention, Vorsorge, Überwachung, Risikobewertung, Frühwarnung und Reaktion geschaffen.


Mit der Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren verfügt die EU nunmehr über:

  • eine solide Vorsorgeplanung und ein stärker integriertes Überwachungssystem,
  • bessere Kapazitäten für eine genaue Risikobewertung und eine gezielte Reaktion,
  • stabile Mechanismen für die gemeinsame Auftragsvergabe für medizinische Gegenmaßnahmen,
  • die Möglichkeit, auf EU-Ebene gemeinsame Maßnahmen zur Bewältigung künftiger grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren zu ergreifen.

Ein stärkeres ECDC wird nun nicht nur Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur Abwehr von Gesundheitsgefahren aussprechen, sondern auch ein neues Exzellenznetz von EU-Referenzlaboratorien sowie eine EU-Gesundheits-Taskforce für schnelle Eingriffe im Falle eines schweren Ausbruchs einrichten.

Um in Krisenzeiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit wirksam und einsatzfähig zu sein, ermöglicht die Notlagen-Rahmenverordnung die Einrichtung eines Gesundheitskrisenstabs innerhalb der HERA. Dieses Gremium wird die Bereitstellung von und den Zugang zu medizinischen Gegenmaßnahmen auf EU-Ebene rasch koordinieren. Die Verordnung ermöglicht auch die Aktivierung von FAB-Fazilitäten der EU, Notfallplänen für Forschung und Innovation und den Zugang zu Soforthilfe.

 

Quelle: Pressemitteilung Europäische Kommission, zuletzt abgerufen am 01.03.2023.

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