14.09.2023

„Der juristische Abschluss muss der digitalen Lebens- und Berufswirklichkeit entsprechen“

Interview mit Sintje Leßner, Präsidentin des Justizprüfungsamtes BW (Teil II)

„Der juristische Abschluss muss der digitalen Lebens- und Berufswirklichkeit entsprechen“

Interview mit Sintje Leßner, Präsidentin des Justizprüfungsamtes BW (Teil II)

Viele Studierende setzen sich mit der Entscheidung auseinander, ob sie ein kommerzielles Repetitorium oder das universitäre Repetitorium besuchen.  | © BillionPhotos.com - stock.adobe.
Viele Studierende setzen sich mit der Entscheidung auseinander, ob sie ein kommerzielles Repetitorium oder das universitäre Repetitorium besuchen.  | © BillionPhotos.com - stock.adobe.

Sintje Leßner, Präsidentin des Justizprüfungsamtes (JPA) Baden-Württemberg, im zweiten Teil des PUBLICUS-Interviews zu den Anforderungen im Jura-Examen, der Arbeit  des JPA sowie Reformen bei juristischen Prüfungen.

Lesen Sie Teil I des Interviews hier

PUBLICUS: Nach welchen Kriterien werden Prüfer:innen und Korrektor:innen im Bereich Ihres Justizprüfungsamtes ausgesucht und wie wird sichergestellt, dass die Prüfende über aktuelles Fachwissen, Kenntnis relevanter Entwicklungen in den verschiedenen Rechtsgebieten sowie über die pädagogische Eignung zur Abnahme von Prüfungen verfügen?


Sintje Leßner: Wer zur Prüferin oder zum Prüfer bestellt werden kann, bestimmt § 3 JAG. In der Ersten juristischen Prüfung sind dies in erster Linie die Hochschullehrer des Rechts an den Universitäten. Daneben werden – wie auch in der Zweiten juristischen Staatsprüfung – besonders qualifizierte Personen mit der Befähigung zum Richteramt als Prüfer berufen.

Diese Prüferinnen und Prüfer, die überwiegend aus der Justiz- und Verwaltungspraxis stammen, halten sich durch unser umfangreiches Fortbildungsangebot „up to date“. Darüber hinaus bietet das Landesjustizprüfungsamt auch regelmäßig Prüferseminare an, in denen neue Prüferinnen und Prüfer mit den Besonderheiten des Prüfungsrechts und der Prüferpraxis vertraut gemacht werden.

PUBLICUS: In welchem Umfang spielen Beschwerden über die Durchführung oder Bewertung der juristischen Staatsexamina im Alltag des JPA eine Rolle – und wie gehen Sie damit um?

Leßner: Machen die Prüflinge Verfahrensfehler geltend, werden diese durch das Landesjustizprüfungsamt überprüft. Wenn sich Prüflinge gegen die Bewertung ihrer Leistungen wenden, leiten wir die Einwände zunächst an die Prüferinnen und Prüfer weiter und fordern diese zur Stellungnahme auf. Im Rahmen dieses sogenannten Überdenkungsverfahrens entscheiden die Prüferinnen und Prüfer dann darüber, ob sie aufgrund der durch den Prüfling vorgetragenen Einwände an ihrer bisherigen Bewertung festhalten oder diese ändern und begründen ihre Entscheidung.

Das Landesjustizprüfungsamt überprüft seinerseits lediglich die Rechtmäßigkeit der Bewertungen, ob also „echte“ Bewertungsfehler vorliegen. Ob eine Lösung überzeugend ist oder wie stark sich etwa das Fehlen einer Anspruchsgrundlage auswirkt, unterfällt dagegen dem Beurteilungsspielraum der Prüfer. Auch in einem gegebenenfalls folgenden gerichtlichen Verfahren werden die Bewertungen lediglich auf Bewertungsfehler überprüft, die erfahrungsgemäß aber nur sehr selten vorliegen. In den allermeisten Fällen werden die Klagen vor den Verwaltungsgerichten deswegen auch abgewiesen.

PUBLICUS: Es droht absehbar ein massiver Juristen:innenmangel in vielen Bereichen: Kann man sich angesichts dessen hohe Durchfallquoten sowie das Prüfungsgeschehen in dieser Form noch leisten, wenn mittelfristig nicht die Nachbesetzung in Justiz und Rechtspflege sowie in Verwaltung gefährden werden soll?

Leßner: Der Fachkräftemangel trifft alle Bereiche. Zwar ist die aktuelle Bewerberlage in der baden-württembergischen Justiz noch gut und wir müssen bei der Einstellung der jungen Kolleginnen und Kollegen keine Abstriche in Bezug auf die Qualifikation machen. Aber natürlich ist der Kampf um die besten Köpfe nicht leichter geworden. Für Arbeitgeber wird es künftig noch stärker als bisher darum gehen, den Absolventinnen und Absolventen ein gutes Angebot zu machen, um interessant zu bleiben. Ich glaube, da hat sich in den vergangenen Jahren durch Homeoffice, individuelle Teilzeitlösungen oder das Angebot behördennaher Kinderbetreuungsangebote schon einiges getan, auf das man aufbauen kann.

„Absenken der Anforderungen ist der falsche Weg“

Das Absenken der Anforderungen im Prüfungsbereich ist dagegen der falsche Weg, um einem Mangel an Nachwuchskräften zu begegnen. Juristinnen und Juristen üben verantwortungsvolle Berufe mit hoher gesellschaftlicher Bedeutung aus. Sie entscheiden über – teils auch langjährige – Freiheitsentziehungen ebenso, wie über schwierige Arzthaftungsfälle, die Zulässigkeit von wichtigen Bauvorhaben oder die Entziehung des Sorgerechts. Das erfordert umfassende Rechtskenntnisse und die Fähigkeit, das Recht auf den konkreten Fall überzeugend anzuwenden. Die Bevölkerung erwartet zurecht, dass diejenigen, denen in derart wichtigen und sensiblen Bereichen die Rechtsberatung und die Entscheidung über das Leben anderer anvertraut ist, bestens ausgebildet sind.

PUBLICUS: Welche Veränderungen oder Reformen werden die Justizprüfungsämter in Zukunft umzusetzen haben, um das Prüfungssystem weiter zu verbessern?

Leßner: Das Ziel aller Justizprüfungsämter ist es, die juristische Ausbildung auf der Höhe der Zeit zu halten. Daran arbeiten wir tagtäglich. Das aktuelle Beispiel dafür ist die Einführung der elektronischen Prüfung. Alle Länder haben erkannt, dass der juristische Abschluss auch der digitalen Lebens- und Berufswirklichkeit entsprechen muss. Seitenweise handschriftliche Ausführungen in den Staatsexamensklausuren bilden diese Wirklichkeit aber nicht mehr richtig ab.

Deswegen ist es wichtig, dass sich die Länder auf den Weg gemacht haben, um hier eine entscheidende Neuerung voranzubringen. Das mag in einem Land schneller gehen als in einem anderen. Die Marschroute ist aber überall die gleiche.

Wir in Baden-Württemberg haben Ende April den Zuschlag für die Bereitstellung der technischen Prüfungsumgebung für das elektronische Examen in der Zweiten juristischen Staatsprüfung erteilt. Mit dem erfolgreichen Abschluss des europaweiten Ausschreibungsverfahrens ist bei uns der Startschuss für den Einsatz einer modernen Prüfungstechnik im juristischen Staatsexamen gefallen.

Referendarinnen und Referendare, die zum 1. April 2023 ihren juristischen Vorbereitungsdienst begonnen haben, sind nicht mehr auf das handschriftliche Prüfungsformat angewiesen, sondern können ihre Klausuren an einem Laptop ablegen. Und wenn uns der Haushaltsgesetzgeber die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung stellt, sind wir fest entschlossen, die elektronische Prüfung ab Herbst 2026 auch in der Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung anzubieten.

© Justizministerium Baden-Württemberg

Zur Person: Sintje Leßner

Die Volljuristin ist seit 2017 Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes Baden-Württemberg. Nach Stationen als Staatsanwältin und Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 2000) wechselte Leßner in das baden-württembergische Justizministerium. Seit 2018 gehört sie überdies dem Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg an.

 

 

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Die Serie: Anforderungen im Jura-Examen

 

 

 

 

Jonathan Franz

Ehemaliger Vorsitzender des Bundesverbandes rechtswissenschaftlicher Fakultäten
 

Marcus Preu

Ltg. Lektorat und Redaktion, Rechtsanwalt
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