15.09.2011

Attraktive Aufstiegsmöglichkeit

Neu: Studiengang Master of Public Administration an der FH Bund

Attraktive Aufstiegsmöglichkeit

Neu: Studiengang Master of Public Administration an der FH Bund

Der neue Masterstudiengang ist ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes. | © mickey hoo - Fotolia
Der neue Masterstudiengang ist ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes. | © mickey hoo - Fotolia

Am 1. April 2011 ist der akkreditierte Masterstudiengang Master of Public Administration an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (FH Bund) mit 22 ausgewählten Beamtinnen und Beamten aus unterschiedlichen Ressorts gestartet.

Der Studiengang ist in seiner Form einmalig: als Aufstiegsmasterstudiengang ermöglicht er den Aufstieg vom gehobenen in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes und vermittelt dabei Lehrinhalte, die speziell auf das Anforderungsprofil des höheren Dienstes in der Bundesverwaltung zugeschnitten sind.

Interner Ausbildungsaufstieg

Den rechtlichen Hintergrund bildet die zum 13. Februar 2009 in Kraft getretene novellierte Bundeslaufbahnverordnung (BLV), die der Modernisierung im Hochschulbereich im Zuge des Bologna-Prozesses Rechnung trägt.


Die BLV sieht für den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes u. a. den erfolgreichen Abschluss eines Masterstudiengangs vor.

Nachdem sich die Ressorts dafür ausgesprochen hatten, auch künftig für herausgehobene Leistungsträger im gehobenen Dienst ein internes Ausbildungsverfahren und damit eine besondere Form der Personalentwicklung anbieten zu wollen, hat im September 2009 das Bundesministerium des Innern entschieden, an der FH Bund den Studiengang Master of Public Administration einzurichten.

Vorteil des internen Ausbildungsaufstiegs ist die Sicherstellung, dass die Studieninhalte unmittelbar am Kenntnisstand des Erststudiums und den praktischen Erfahrungen in der Bundesverwaltung anschließen, dass sie an den spezifischen Bedürfnissen der Bundesbehörden ausgerichtet sind und dass die Anforderungen der Berufspraxis an die Beamtinnen und Beamten im höheren Dienst besondere Berücksichtigung finden.

Durch die fachübergreifende Bearbeitung praxisrelevanter Themen und Probleme werden Kompetenzen der Studierenden zur Bewältigung komplexer und sich wandelnder beruflicher (Führungs-)Aufgaben entwickelt.

Umfangreicher Katalog von Modulen

Neben einem Katalog von Pflichtmodulen, die von jedem Studierenden zu belegen sind und sich in die Bereiche Public Governance, Public Management, Human Resources Management und Public Finance gliedern, wird ein umfangreicher Katalog von Wahlmodulen angeboten, aus dem die Studierenden in enger Abstimmung mit ihren Dienststellen vier Module zu wählen haben.

Die Wahlmodule vermitteln Wissen und Fertigkeiten in besonderen Gebieten wie dem Staats- und Verfassungsrecht, dem Europarecht, dem Personalrecht, dem Haushaltsrecht, dem Abgabenrecht, oder in der englischen oder französischen Sprache. Um speziell auf den aktuellen Bedarf der Behörden eingehen zu können, wird das Angebot der Wahlmodule vor Beginn eines jeden Studiengangs mit den Ressorts abgestimmt. Dies ermöglicht es, in idealer Weise auf die Bedürfnisse der Behörden und die typischen Arbeitsfelder der Aufstiegsbeamtinnen und -beamten eingehen zu können. Neben der Vermittlung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten hat im Studiengang auch die Förderung der sozialen Kompetenzen und der Führungskompetenzen besonderes Gewicht.

Masterthemen auf Forschungsbedarf der Behörden zugeschnitten

Das auf eine Regelstudienzeit von insgesamt 2½ Jahren ausgerichtete Studium ist vollständig modularisiert und endet nach erfolgreichem Bestehen der einzelnen Modulprüfungen (im 1. und 2. Jahr) mit der Erstellung einer Masterarbeit und ihrer Verteidigung (im letzten Halbjahr). Auch hierbei setzt die FH Bund auf Synergieeffekte, weshalb die Themenauswahl in enger Abstimmung zwischen der Dienststelle, den Studierenden und der FH Bund erfolgt. Auf diese Weise können Themen vergeben werden, die auf den Forschungsbedarf der Behörden zugeschnitten sind. Mit erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der akademische Grad „Master of Public Administration“ verliehen.

Fernstudiengang mit geringen Präsenzzeiten

Der Masterstudiengang an der FH Bund ist als berufsbegleitender, weiterbildender Studiengang konzipiert. Die Studierenden gehen während des Studiums weiterhin ihren bisherigen beruflichen Tätigkeiten nach. Um eine hohe Flexibilität des Studierens und eine möglichst hohe Vereinbarkeit von beruflicher Weiterentwicklung und Familienpflichten zu ermöglichen, wird der Studiengang als Fernstudiengang mit nur geringen Präsenzzeiten angeboten, die sich regelmäßig auf zwei Unterrichtstage pro Modul und die Prüfungstage konzentrieren. Im Rahmen der Präsenzveranstaltungen werden bestimmte Studieninhalte wiederholt und vertieft, die im angeleiteten Fernstudium vermittelt werden.

Zentrales Lernelement ist der Studienbrief als Lehrmethode. Für jedes Modul wurden speziell auf die Inhalte des Masterstudiengangs zugeschnittene Studienbriefe erstellt, die sich an einer festgelegten formalen und didaktisch-gestalterischen Struktur orientieren, die im aktuellen Fernstudiendiskurs als State-of-the-art anzusehen ist. Darüber hinaus kommen Elemente des eLearning zum Einsatz. Sie sind auch ein wesentlicher Baustein für die Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden. Aufgrund der relativ kleinen Studienkursgröße kann eine speziell auf die Belange der Studierenden ausgerichtete Betreuung gewährleistet werden. Für die Selbststudienzeiten, die Präsenzphasen einschließlich der Prüfungsphasen sowie für einen Teil der Masterarbeitsphase sind die Studierenden von ihren Behörden in angemessenem Umfang freizustellen. Auf diese Weise wird die Studierbarkeit innerhalb der Regelstudienzeit sichergestellt.

Zulassung zum Studium

Zum Studium können Beamtinnen und Beamte zugelassen werden, die die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes und einen Bachelor- oder gleichwertigen Abschluss besitzen. Weitere Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums, das nach seiner derzeitigen Konzeptionierung unmittelbar den Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst ermöglicht, ist regelmäßig die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren zur Besetzung einer von den Behörden ausgeschriebenen (Aufstiegs-)Planstelle. Zu diesen Auswahlverfahren können Beamtinnen und Beamte des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes zugelassen werden, die sich nach Ablauf der Probezeit in einer Dienstzeit von mindestens vier Jahren bewährt und bei Ablauf der Ausschreibungsfrist das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 36 Abs. 2 BLV).

Der erfolgreiche Abschluss des Aufstiegsverfahrens setzt neben dem mit dem „Master of Public Administration“ abgeschlossenen Studiengang noch eine berufspraktische Einführung von einem Jahr in der Laufbahn des höheren Dienstes voraus (§ 39 Abs. 3 BLV), die auch parallel zur Studienzeit erfolgen kann. Unmittelbar mit Erwerb der Befähigung für die Laufbahn des höheren Dienstes wird den Beamtinnen und Beamten im Rahmen der besetzbaren Planstellen ein Amt der neuen Laufbahn verliehen. Diese sich unmittelbar an den Aufstiegsmaster anschließende Verwendung im höheren Dienst in der Bundesverwaltung ist in dieser Form einzigartig.

Studieninhalte auch als Fort- und Weiterbildungsmodule

Als weiterbildender Studiengang ist der von der FH Bund angebotene Masterstudiengang ein wichtiger Baustein zum Erhalt und zur Verbesserung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes und gleichzeitig ein wichtiges Instrument im Konzept der lebenslangen wissenschaftlichen Qualifizierung. Mit dem Masterstudiengang schafft die FH Bund eine neue attraktive wissenschaftliche Qualifikationsmöglichkeit für besonders leistungsfähige Beamtinnen und Beamte sowie eine flexiblere Verbindung von Lernen und beruflicher Tätigkeit in der Bundesverwaltung. Dies gilt auch für sich nicht im Aufstiegsverfahren befindliche Beamtinnen und Beamte, da sich die einzelnen Module des Masterstudiengangs auch als Fort- und Weiterbildungsmodule anbieten und Beschäftigte des Bundes als sog. Gasthörerinnen und Gasthörer zu den Modulen zugelassen werden können. Weitere Informationen auch unter www.fhbund.de

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