08.08.2022

Untersagung von „(Montags-)Spaziergängen“ gegen Corona-Schutzmaßnahmen

BVerfG, Beschluss vom 31.01.2022 2 - 1 BVR 208/22

Untersagung von „(Montags-)Spaziergängen“ gegen Corona-Schutzmaßnahmen

BVerfG, Beschluss vom 31.01.2022 2 - 1 BVR 208/22

Ein Beitrag aus »Die Fundstelle Bayern« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV
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Mit sog. „Corona-Spaziergängen“ musste sich das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes befassen. Es hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung dahingehend, nicht angemeldete „Montagsspaziergänge“ nicht zu untersagen, im Rahmen einer Folgenabwägung abgelehnt.

Es hat im Beschluss vom 31.01.2022 2 (1 BVR 208/22) u.a. ausgeführt:

Ob es mit Bedeutung und Tragweite des Art. 8 GG unter bestimmten Voraussetzungen vereinbar sein kann, präventiv ein Versammlungsverbot durch Allgemeinverfügung für eine prinzipiell unbestimmte Vielzahl von Versammlungen im Stadtgebiet zu erlassen, die mit Aufrufen zu „Montagsspaziergängen“ oder „Spaziergängen“ im Zusammenhang stehen, ist eine verfassungsrechtlich offene Frage, deren Klärung einem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben muss.


Anmerkung

Hintergrund war das Verbot von nicht angemeldeten „Corona-Spaziergängen“ durch eine Stadt in Baden-Württemberg per Allgemeinverfügung mit Sofortvollzug. Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs wurden sowohl vom Verwaltungsgericht als auch vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg abgelehnt.

 

Entnommen aus FStBY, Heft 14/2022, Rn. 176.

Die Fundstelle Bayern

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