04.07.2022

Homeoffice-Pflicht auch nach der Corona-Pandemie?

Bundesarbeitsminister spricht sich für Rechtsanspruch aus

Homeoffice-Pflicht auch nach der Corona-Pandemie?

Bundesarbeitsminister spricht sich für Rechtsanspruch aus

Ein Beitrag aus »RdW – Das Recht der Wirtschaft« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV
Ein Beitrag aus »RdW – Das Recht der Wirtschaft« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant eine Homeoffice-Pflicht auch nach der Corona-Pandemie. In der Begründung des Koalitionsvertrags ist bisher nur ein Erörterungsanspruch mit dem Arbeitgeber auf Homeoffice vorgesehen („Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten erhalten einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice“).

Medienberichten zufolge sagte Heil: „Ich bin dafür, dass wir aus dem coronabedingten, ungeplanten Großversuch zum Homeoffice grundlegende Konsequenzen für die Arbeitswelt ziehen.“ Nach Aussage des Ministers werde die Ampel-Koalition „moderne Regeln für mobiles Arbeiten in Deutschland schaffen“.

Der geplante Homeoffice-Anspruch soll nur für Personen gelten, die nicht zwingend im Betrieb anwesend sein müssen. In einem solchen Fall dürfe der Arbeitgeber seinen Beschäftigten Homeoffice untersagen, wenn der Arbeitgeber dringende betriebliche Gründe nennt, die die Anwesenheit eines Beschäftigten im Betrieb erforderlich machen.


Für viele Menschen würde Homeoffice zu einer neu gewonnenen Freiheit und zu einer Verbesserung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf führen, so der Arbeitsminister. Nach seiner Wahrnehmung würden viele Beschäftigte Homeoffice auch nur gelegentlich in Anspruch nehmen wollen. Dies würde insgesamt zu einer höheren Flexibilität führen.

Minister Heil räumt aber auch negative Gesichtspunkte von Homeoffice ein. „Arbeit darf nicht krank machen. Auch im Homeoffice muss mal Feierabend sein.“

 

Quelle: Tagesschau, Stand: 12.01.2022

Besprochen in RdW Kurzreport 2022, Heft 5.

 
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