31.05.2021

Covid-19-Pandemie wird zum Belastungstest für kommende Haushaltsjahre

Kommunalbericht der Präsidentin des Landesrechnungshofs 2020 (Niedersachsen)

Covid-19-Pandemie wird zum Belastungstest für kommende Haushaltsjahre

Kommunalbericht der Präsidentin des Landesrechnungshofs 2020 (Niedersachsen)

Ein Beitrag aus »Die Gemeindekasse« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV
Ein Beitrag aus »Die Gemeindekasse« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofes hat in ihrer Funktion als Behörde der überörtlichen Prüfung nach § 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes (NKPG) den Kommunalbericht 2020 vorgelegt. In der Pressemitteilung hat sie unter anderem ausgeführt:

„Die finanziellen Folgen der Covid-19-Pandemie werden die kommunalen Haushalte auch noch in den kommenden Jahren stark belasten. Selbst bei strikter Auszahlungsdisziplin werden die Folgen der Pandemie zu einem Belastungstest für die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen“, erklärte Dr. Sandra von Klaeden, Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs, anlässlich der Vorstellung des Kommunalberichts 2020 im Niedersächsischen Landtag.

Der Kommunalbericht 2020 steht mit Blick auf die Covid-19-Pandemie unter besonderen Vorzeichen. Der Bericht betrachtet nicht – wie bislang üblich – nur die Entwicklung des zurückliegenden Jahres, sondern auch die statistischen Daten des ersten Halbjahres 2020. In der Gesamtbetrachtung aller kommunalen Haushalte setzte sich 2019 die positive Entwicklung der letzten Jahre noch einmal fort. Die Rekordeinzahlungen aus 2018 konnten nochmals um 1,15 Mrd. € gesteigert werden. Jedoch wurden die Mehreinzahlungen durch einen erneuten signifikanten Anstieg der Auszahlungen um 980 Mio. € beinahe aufgezehrt. Zusätzlich war auch für 2019 eine wiederholte Zunahme der Gesamtverschuldung zu verzeichnen. Betrachtet man das vergangene Jahr, so gelang es den niedersächsischen Kommunen auch 2019 nicht, die gute konjunkturelle Entwicklung zur Konsolidierung ihrer Haushalte zu nutzen.


Durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie haben sich die Rahmenbedingungen für kommunales Handeln zu Beginn des Jahres 2020 unvorhersehbar und massiv verändert. „Die unmittelbar geforderten Kommunen mussten oftmals schnell und unbürokratisch auf die Krise reagieren. Ihr Einsatz verdient an dieser Stelle große Anerkennung“, so die Präsidentin.

Die statistischen Daten für das erste Halbjahr 2020 belegen bereits einen signifikanten Einzahlungsrückgang – unter anderem im Bereich der Gewerbesteuereinzahlungen – und überdurchschnittlich gestiegene Auszahlungen. Es ist noch offen, wie die umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Land wirken. Insofern werden erst die kommenden Haushaltsjahre zeigen, ob und in welchem Ausmaß die kommunalen Haushalte wegen der Covid-19-Pandemie in eine Schieflage geraten. Schon heute ist aber absehbar, dass die finanziellen Gestaltungsspielräume der Kommunen langfristig eingeschränkt sein werden.

„Der Kommunalbericht 2020 gibt erneut Empfehlungen und Anregungen zur Konsolidierung der Haushalte. Die dort genannten Optimierungsmöglichkeiten können – auch in Krisenzeiten – dazu beitragen, notwendige Handlungsspielräume vor Ort zu erhalten und eine generationengerechte Haushalts- und Wirtschaftsführung in den Kommunen zu unterstützen“, erläuterte die Präsidentin.

Die in diesem Kommunalbericht vorgestellten Prüfungsergebnisse umfassen Fragen von Informationssicherheit und Datenschutz, den Ausbau von Ganztagsschulen, Fuhrparkbewirtschaftung, Integration von Flüchtlingen und der Wirtschaftlichkeit kommunaler Flugplätze bis hin zur Verbesserung des Rückgriffs beim Unterhaltsvorschuss.“ Ein Kapitel des Kommunalberichts beschäftigt sich mit der Ermittlung und Festsetzung der Kreisumlage. Hierzu ist ausgeführt:

Bestandsaufnahme zur Ermittlung und Festsetzung der Kreisumlage – Mehr Transparenz gewünscht

„Die überörtliche Kommunalprüfung führte bei der Region Hannover und 14 weiteren Landkreisen eine Bestandsaufnahme zur Ermittlung und Festsetzung der Kreisumlage durch. Die Kreisumlage ist die Hauptfinanzierungsquelle der Landkreise, die sie von den kreisangehörigen Kommunen erheben.

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG) sind die Landkreise verpflichtet, die Kommunen rechtzeitig vor der Festsetzung der Umlage zu hören. Die Landkreise führen die Anhörungsverfahren zur Ermittlung und Festsetzung der Kreisumlage unterschiedlich durch. Die im Wege der Bestandsaufnahme vorgefundenen Verfahrensweisen entsprachen ganz überwiegend den rechtlichen Anforderungen. Dennoch wünschten sich die befragten kreisangehörigen Kommunen mehr Transparenz. Einig waren sich die Kommunen bei ihrem Wunsch nach einem möglichst frühen Zeitpunkt der Anhörung, um belastbare Aussagen zur Kreisumlage für die eigenen Haushaltsberatungen zu bekommen. Die überörtliche Kommunalprüfung empfiehlt, die Entscheidung über die Form der Anhörung im Einzelfall und einvernehmlich anhand der örtlichen Gegebenheiten zu treffen. Die kommunalen Spitzenverbände und das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport haben aufgrund der Ergebnisse der Bestandsaufnahme Gespräche aufgenommen mit dem Ziel, gegebenenfalls weitere verfahrensleitende Maßgaben zu entwickeln.“

Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofes – Überörtliche Kommunalprüfung, Pressemitteilung vom 19.11.2020.

Gemeindekasse 2021/3

 

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