31.03.2022

Bundesverwaltungsgericht ist weniger gefragt

Im Jahr 2021 sind die Verfahrenseingänge weiter gesunken

Bundesverwaltungsgericht ist weniger gefragt

Im Jahr 2021 sind die Verfahrenseingänge weiter gesunken

Die Zahl der Verfahrenseingänge und Erledigungen ist im Jahr 2021 gesunken. © j-mel – stock.adobe.com
Die Zahl der Verfahrenseingänge und Erledigungen ist im Jahr 2021 gesunken. © j-mel – stock.adobe.com

Die Zahl der Verfahrenseingänge und Erledigungen des Bundesverwaltungsgerichts ist im Jahr 2021 deutlich gesunken. Damit bestätigen sie den sinkenden Trend der letzten Jahre. Nur die Zahl der am Jahresende anhängigen Verfahren ist in Leipzig leicht angestiegen.

In den Jahren 2017 bis 2020 ist die Zahl der Verfahrenseingänge bereits von 1459 auf 1160 gesunken. Dieser Trend setzt sich im Jahr 2021 fort, die Anzahl der eingehenden Verfahren sank um 6,6% auf 1083. Zu diesen Zahlen gehören ebenfalls Revisionen und Beschwerden gegen die Nichtzulassung von Revisionen. Darüber hinaus gab es jedoch auch erstinstanzliche Verfahren, die sich neben geplanten Ausbauten wichtiger Verkehrswege mit Vereinsverboten befassten, ebenso Verfahren zum Wehrdienst, Geheim- und Rechtsschutz sowie der Bewilligung von Prozesskostenhilfen.

Rückgang bei den Erledigungen

Bei der Anzahl der Erledigungen lässt sich ebenfalls ein kontinuierlicher Rückgang beobachten: Bereits in den Jahren 2017 bis 2020 sank die Zahl von 1407 auf 1237. Im Jahr 2021 setzte sich auch dieser Trend fort, die Erledigungszahlen verringerten sich um 14,3 % auf 1060 Fälle.


Die am Jahresende noch anhängigen Verfahren waren zwar in den Jahren 2017 bis 2020 ebenfalls von 782 zu 559 Verfahren zurückgegangen, 2021 nahm die Zahl jedoch trotz geringerer Eingänge wieder leicht auf 582 Verfahren zu.

Verfahrensdauer in Revisions- und Beschwerdeverfahren

Rechnet man unstreitige Erledigungen mit ein, ist die Dauer der Revisionsverfahren von zwölf Monaten und 19 Tagen (2020) auf elf Monate und 29 Tage (2021) gesunken. Dieser Trend gilt auch für die durch Urteil entschiedenen Revisionsverfahren, deren Dauer von 15 Monaten und drei Tagen (2020) auf 13 Monate elf Tage (2021) gesunken ist.

Die Dauer der Beschwerdeverfahren weist hingegen nur minimale Veränderungen auf und liegt mir einer Dauer von vier Monate und 25 Tage nur ein Tag unter der Zahl des Vorjahres. Vom Eingang beim Gericht an gerechnet ließen sich zudem fast die Hälfte der Verfahren (47,52 %) innerhalb von drei Monaten beenden, fast alle anderen Verfahren (61,94 %) innerhalb von 6 Monaten.

Infrastrukturvorhaben als erstinstanzliche Verfahren

Die Zahl der besonders aufwendigen Infrastrukturvorhaben, die als erstinstanzliche Verfahren vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden müssen, ist von 47 (2020) auf 37 (2021) zurückgegangen. Davon betreffen 17 Klagen das Fernstraßenrecht, sechs das Schienenwegerecht, elf das Energieleitungsausbaurecht und drei das Wasserstraßenrecht. Außerdem wurden drei Anträge auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beim Gericht eingereicht. Die Verfahrensdauer ist zudem von neun Monaten und 16 Tagen (2020) angestiegen auf zwölf Monate 18 Tage (2021).

 

Quelle: Pressemitteilung 16/2022 des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.03.2022

 

Marcus Preu

Ltg. Lektorat und Redaktion, Rechtsanwalt
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