13.05.2021

Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit

Neue Fördermöglichkeiten für Städte und Regionen

Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit

Neue Fördermöglichkeiten für Städte und Regionen

Teamwork, unity concept, group of friends put their hands togeth

Die europäische territoriale Zusammenarbeit, besser bekannt als Interreg, unterstützt die territoriale Kohäsion über europäische Grenzen hinweg und wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Interreg B fördert die Kooperation unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure in transnationalen Projekten, die gemeinsam Probleme angehen oder transnationale Strategien erarbeiten. Als europäisches Förderprogramm der Strukturpolitik mit nunmehr 30-jährigem Bestehen bietet Interreg einen Rahmen, um gemeinsame transnationale Lösungen für Städte und Regionen zu finden. Für deutsche Projektakteurinnen und -akteure besteht darüber hinaus die Möglichkeit für ihre transnationalen Vorhaben, die einen klaren Beitrag zur nachhaltigen Raumentwicklung leisten, Unterstützung durch eine nationale Förderung aus dem Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit zu erhalten.

Förderprogramm Interreg 2021–2027

Nach der erfolgreichen Förderperiode 2014–2021 haben sich die europäischen Institutionen frühzeitig für eine Fortführung von Interreg, als kohäsionspolitisches Instrument Europas ausgesprochen. Anschließend an die sich dem Ende neigende Förderperiode beginnt nun die neue Förderperiode 2021–2027. Auch zukünftig soll die transnationale Zusammenarbeit im Rahmen von Interreg B gefördert werden. Angesichts der aktuellen Herausforderungen bilden der europäische „Green Deal“, die „Territoriale Agenda 2030“ und die Bewältigung der Auswirkungen der COVID 19-Pandemie einen wichtigen strategischen Rahmen für die künftige Ausrichtung der Interreg-Programme. Die transnationalen Projekte sollen dazu beitragen, die gemeinsamen Herausforderungen der Raumentwicklung über Grenzen hinweg mit europäischen Partnern zu bearbeiten und innovative Lösungen für die nachhaltige Entwicklung von Städten und Regionen umzusetzen.

318 Millionen Euro für deutsche Interreg-Projekte

Für den Bereich der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit stehen für die Jahre 2021–2027 rund acht Milliarden Euro Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Der deutsche Interreg-Anteil beträgt rund 1,02 Milliarden Euro, wovon Deutschland insgesamt rund 318 Mio. Euro in die sechs transnationalen Kooperationsprogramme mit deutscher Beteiligung einbringen wird – eine Größenordnung, die vergleichbar ist mit der Förderperiode 2014–2020 und die eine Kontinuität der transnationalen Zusammenarbeit ermöglicht.


Geografische Erweiterung der sechs Interreg-Programmräume

Deutschland ist auch zukünftig an sechs von insgesamt 14 transnationalen Interreg B-Kooperationsräumen beteiligt. Die Programmräume erstrecken sich vom Ostseeraum über den Raum Mitteleuropa, über den Donauraum bis hin zum Alpenraum sowie dem Raum Nordwesteuropa und dem Nordseeraum. Mit dem Brexit und der Entscheidung des Vereinigten Königreichs, an den zukünftigen transnationalen Programmen nicht mehr teilzunehmen, sind neue Programmraumzuschnitte verbunden. In Deutschland ergeben sich dadurch in einigen Programmen geografische Erweiterungen und somit neue Fördermöglichkeiten für Städte und Regionen.

Jeder Programmraum erarbeitet ein eigenes Kooperationsprogramm, das den geografischen, ökonomischen und sozialen Gegebenheiten im Programmraum bestmöglich entspricht. Um auf die gemeinsamen europäischen Chancen und Herausforderungen adäquat reagieren zu können, müssen die Programme dabei auf eine Auswahl aus den in den EFRE-Verordnungsentwürfen festgelegten politischen Zielen für die Struktur- und Kohäsionspolitik ab 2021 ausgerichtet werden. In den Programmentwürfen zeichnen sich unterschiedliche Förderschwerpunkte ab. Alle greifen jedoch die politischen Ziele der EU für eine grüneres, CO2-ärmeres Europa und ein intelligentes und stärker digitalisiertes Europa auf – verbunden mit den Kooperationsraum-spezifischen territorialen Herausforderungen.

Förderschwerpunkte transnationaler Zusammenarbeit 2021–2027

In den Programmräumen werden aufbauend auf den jeweiligen Kooperationsprogrammen und den ausgewählten politischen Zielen der Kohäsionspolitik einzelne Interreg-Projekte verwirklicht, in denen verschiedene Projektpartnerinnen und -partner transnational zusammenarbeiten. Zu Projekten können sich beispielsweise regionale Akteurinnen und Akteure wie städtische oder kommunale Verwaltungen, Behörden, Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine oder Unternehmen zusammenschließen.

Bewerbung für Interreg B-Projekte ab Herbst 2021 möglich

Die Programmierungen der aktuellen Förderperiode für die transnationalen Programme laufen derzeit auf Hochtouren. Mit dem formellen Inkrafttreten der Interreg-Verordnung – voraussichtlich im Juni 2021 – können die transnationalen Programme bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht werden. Die meisten Programmräume streben dies bis Mitte 2021 an. Im kommenden Herbst 2021 ist dann mit ersten Aufrufen zur Antragseinreichung für Interreg B-Projektförderungen zu rechnen. Diese widmen sich in der aktuellen Förderperiode 2021–2027 wieder verstärkt territorialen und räumlichen Fragestellungen. Insbesondere sollen hierbei lokale und regionale Akteurinnen und Akteure im Vordergrund stehen.

Zusätzliche Förderung aus dem Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit

Mit nationalen Mitteln aus dem Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit unterstützt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) ergänzend ausgewählte Interreg B-Projekte, die einen thematischen Schwerpunkt von besonderem Bundesinteresse aufweisen. Gefördert werden deutsche Interreg B-Akteurinnen und -Akteure und ihre transnationalen Vorhaben. Im Rahmen der thematischen Schwerpunkte der Interreg B-Programme sollen so Projekte, die einen klaren Beitrag zur nachhaltigen Raumentwicklung in Deutschland leisten und integrierte und raumwirksame Ansätze verfolgen, durch das Bundesprogramm unterstützt werden. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der nachhaltigen Entwicklung von Regionen. Mit der Förderung aus dem Bundesprogramm sollen zudem neue lokale Akteurinnen und Akteure in die transnationale Zusammenarbeit eingebunden, Kooperationsbeziehungen verstetigt oder neue lokale und regionale Folgeaktivitäten vorbereitet werden.

Neue thematische Ausrichtung des Bundesprogramms

In der jetzt anlaufenden Förderperiode wird das Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit Projekte unterstützen, die sich an den Zielen und Prioritäten der neuen Territorialen Agenda 2030 orientieren. Im Fokus stehen hierbei die entsprechenden Ziele für ein „Gerechtes Europa“ und ein „Grünes Europa“. Diese sollen die Reduzierung regionaler Ungleichheiten sowie die Schaffung nachhaltiger Perspektiven für alle Regionen in Deutschland und Europa unterstützen.

Das Ziel „Gerechtes Europa“ fokussiert sich hierbei auf eine ausgeglichene räumliche Entwicklung – insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen – die allen Orten und Menschen ähnliche Zukunftsperspektiven bietet. Folgende Themenschwerpunkte im Ziel „Gerechtes Europa“ werden 2021–2027 durch das Bundesprogramm unterstützt:

  • gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen durch Sicherung der Daseinsvorsorge schaffen (unter anderem vor dem Hintergrund des demografischen Wandels)
  • Zukunftsperspektiven für strukturschwache, periphere, ländliche und intermediäre Regionen schaffen
  • resiliente regionale Wirtschaftsstrukturen und Räume befördern
  • Stadt-Umland Kooperationen in funktionalen Räumen stärken
  • Multi-Level-Governance Kooperationen und agile Verwaltungen befähigen
  • Klein- und Mittelstädte als Ankerpunkte für die regionale Entwicklung stärken

Das Ziel „Grünes Europa“ adressiert eine nachhaltige grüne Entwicklung, den Klimawandel und seine Herausforderungen sowie die daraus resultierende gesellschaftliche Transformation. Folgende Themenschwerpunkte werden 2021–2027 unterstützt:

  • klimaneutrale Städte und Regionen schaffen
  • Klimaanpassungsmaßnahmen in Städten und Regionen nachhaltig umsetzen
  • Kreislaufwirtschaft umsetzen, aufbauend auf lokalen und regionalen Strategien, Plänen und Ansätzen
  • nachhaltige Mobilität sowie digitale und physische Anbindung von Orten schaffen

Arten der Förderung des Bundesprogramms

Drei Förderkategorien im Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit © BBSR

Erster Projektaufruf für lokale und regionale Träger

Vor Kurzem startete das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einen ersten Projektaufruf für die Förderung von Vorhaben zur Antragstellung transnationaler Interreg-Anträge für die Förderperiode 2021–2027 (sogenannte Vorlaufvorhaben). Deutsche potenzielle Lead Partner (federführende Partner) werden damit unterstützt, einen Interreg B-Antrag auszuarbeiten. Angesprochen sind lokale und regionale Träger, wie beispielsweise Kommunen, Landkreise, Stiftungen, Forschungseinrichtungen, regionale Behörden, aber auch Unternehmen. Eine Bewerbung von diesen Akteurinnen und Akteuren wird besonders begrüßt, da europäische Ziele und Leitbilder so vor Ort Verankerung finden und Projektergebnisse für die Zivilgesellschaft erlebbar gemacht werden.
Ebenso begrüßt werden deutsche interessierte Partnerinnen und Partner, die bislang noch nicht in der Funktion des Lead Partners tätig waren und dies künftig tun möchten.

In der Regel gibt es zwei Projektaufrufe jährlich im Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit. Aktuelle Projektaufrufe und Informationen zur Antragstellung werden regelmäßig auf der Webseite www.interreg.de veröffentlicht.

Gute Beispiele der transnationalen Zusammenarbeit

Der Mehrwert transnationaler Zusammenarbeit für Städte und Regionen zeigt sich in vielen erfolgreichen Interreg B-Projekten. Die Projektpartnerinnen und -partner erarbeiten gemeinsam Lösungsansätze, die auf die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Programmräume zugeschnitten sind. Ein gutes Beispiel für diese transnationale Zusammenarbeit ist das Interreg B-Projekt RegEnergy (Renewable Energy Regions). Im Interreg-Programmraum Nordwesteuropa wird die Energie bisher immer noch größtenteils aus endlichen Rohstoffen mit hohem CO2-Ausstoß gewonnen. RegEnergy will den Anteil erneuerbarer Energien in der Region erhöhen. Treibhausgasemissionen sollen reduziert und der Anteil erneuerbarer Energien durch die Schaffung von Angebots- und Nachfrage-Partnerschaften zwischen städtischen und umliegenden ländlichen Gebieten erhöht werden. Das Projekt konzentriert sich dabei auf die Schaffung von institutionellen und administrativen Rahmenbedingungen, strategischer Infrastruktur sowie die Frage nach den benötigten Technologien. Somit bewegt sich das Projekt mit seinem Vorhaben zur Förderung emissionsarmer Energien im Rahmen der Ziele der territorialen Agenda 2030 für ein grüneres und gerechteres Europa.

 

 

Auch im Alpenraum verfolgt das Interreg B-Projekt AlpBioEco eine grüne Strategie. So sollen aus nachwachsenden Rohstoffen wie Walnüssen, Äpfeln und Alpenkräutern aus der Alpenregion neue bzw. alternative Produkte hergestellt und somit das bioökonomische Potenzial dieser pflanzlichen Erzeugnisse voll ausgeschöpft werden. Die regionalen Akteurinnen und Akteure durchgehen mit ihrem Projekt alle Schritte von der Produktion, der Verarbeitung bis hin zur Vermarktung dieser recycelten natürlichen Produkte. Daraus entstandene Geschäftskonzepte, die die Wertschöpfungskette der Alpenerzeugnisse bioökonomisch bereichern, schaffen im Alpenraum zukünftig neue Arbeitsplätze und tragen so zur strukturellen und nachhaltigen Entwicklung der Region bei.

Weitere Informationen

Weitere Informationen rund um die Programmierung, anstehende Termine und Ansprechpartnerinnen und -partner zu Interreg und zum Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit finden Sie unter www.interreg.de. In der Rubrik „Bundesförderung“ finden Sie Aktuelles zum Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit. Aktuelle Informationen erhalten Sie auch mit dem monatlich erscheinenden Interreg-Newsletter und dem viermal jährlich erscheinenden Interreg-Journal. Sie können diese kostenfrei über die Webseite abonnieren

Brigitte Ahlke

Brigitte Ahlke

Bundesinstitut für Bau-, Stadt und Raumforschung, Referat I 3 „Europäische Raum und Stadtentwicklung“, Bonn
 

Nina Kuenzer

Bundesinstitut für Bau-, Stadt und Raumforschung, Referat I 3 „Europäische Raum und Stadtentwicklung“, Bonn
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