11.07.2022

BGH zur Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Ladenschließung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.01.2022 – XII ZR 8/21

BGH zur Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Ladenschließung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.01.2022 – XII ZR 8/21

Ein Beitrag aus »RdW – Das Recht der Wirtschaft« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV
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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Mieter von Gewerberäumen für die Zeit einer angeordneten behördlichen Betriebsschließung im Corona-Lockdown grundsätzlich nicht die volle Miete bezahlen müssen. Für die Höhe der zu zahlenden Miete sei aber eine umfangreiche Interessenabwägung der Parteien erforderlich.

Ausgangsfall

Die Beklagte ist eine Filiale des Textileinzelhandelsgeschäfts Kik. Nachdem die sächsische Landesregierung im Frühjahr 2020 wegen der Corona-Pandemie behördliche Schließungen von Einzelhandelsfilialen angeordnet hatte, wurde die Filiale vom 19. März bis zum 19. April 2020 geschlossen. Für den Monat April entrichtete die Ladeninhaberin daraufhin keine Miete mehr.

Die Vermieterin hatte Kik auf Mietzahlung verklagt. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben und Kik auf Zahlung der gesamten Miete verurteilt. Das Berufungsgericht, das OLG Dresden, hat das Urteil des Landgerichts teilweise aufgehoben und die Höhe der Mietzahlung auf die Hälfte reduziert.


Der BGH hat die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das OLG zurückverwiesen.

Zum Urteil

In seiner Urteilsbegründung führte der BGH aus, dass Kik einen Anspruch auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage geltend machen könne. Insoweit habe das OLG richtig entschieden. Die Entscheidung des OLG war jedoch dahingehend rechtsfehlerhaft, dass es die Miete einfach pauschal für den Zeitraum der Betriebsschließung um die Hälfte reduziert hatte. In welcher Höhe die Mietanpassung erfolge, richte sich nach einer umfassenden, einzelfallbezogenen Abwägung der Interessen der beiden Vertragsparteien, so die BGH-Richter. Das OLG müsse nun bewerten, welche wirtschaftlichen Auswirkungen die Betriebsschließung für die Filiale hatte. Hierzu sind die wirtschaftlichen Auswirkungen zu beachten. Das sei zum einen die Frage des konkreten Umsatzrückgangs der Filiale, zum anderen, ob Kik staatliche Leistungen zum Ausgleich in Anspruch genommen habe.

 

BGH, Urteil vom 12.01.2022 – XII ZR 8/21

Besprochen in RdW Kurzreport 2022, Heft 5.

 
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