26.07.2021

Massentests und Krankenhauspersonal

Massentests für heimkehrende Urlauber muss der Staat finanzieren

Massentests und Krankenhauspersonal

Massentests für heimkehrende Urlauber muss der Staat finanzieren

Ein Beitrag aus »RdW Kurzreport« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV
Ein Beitrag aus »RdW Kurzreport« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV

Gegenüber der Deutschen Presseagentur erinnerte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, daran, dass der Staat für den Bevölkerungsschutz zuständig ist. Damit müssten auch die Corona-Tests für heimkehrende Urlauber ohne Symptome durch Steuermittel finanziert und nicht den GKV-Beitragszahlenden auferlegt werden.

»In den letzten Wochen der Corona-Pandemie hat die gesetzliche Krankenversicherung engagiert und verantwortungsvoll gehandelt – egal, ob es um die Finanzierung von Schutzausrüstungen oder von zusätzlichen Intensivbetten im Krankenhaus ging. Wenn jetzt jedoch alle Urlaubsrückkehrer ohne Symptome getestet werden sollen, ist eine staatliche Finanzierung gefragt. Die Politik auf Bundes- wie auf Landesebene war sich einig, die Grenzen offen zu halten und der Bevölkerung so weit wie möglich Bewegungsfreiheit zu ermöglichen. Sollte die Politik jetzt als Folge dieser Reisefreiheit eine flächendeckende Testung aller heimkommenden Menschen für notwendig erachten, darf sie die Finanzierung nicht den GKV-Beitragszahlenden auferlegen.«

Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhaus sollen bald wieder greifen

Wegen der Corona-Pandemie hatte das Bundesgesundheitsministerium die Pflegepersonaluntergrenzen ausgesetzt. Jetzt sollen sie reaktiviert werden, wie aus einem Verordnungsentwurf zu entnehmen ist. Dazu erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband:


»Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, die Pflegepersonaluntergrenzen zu reaktivieren, sind richtig und sogar überfällig. Denn diese Vorgaben garantieren, dass es eine pflegerische Mindestversorgung direkt am Krankenhausbett gibt und das rund um die Uhr – so sieht aktiver Patientenschutz aus. Hinzu kommt: Die Untergrenzen helfen insbesondere auch den Pflegekräften in Krankenhäusern, in denen es regelhaft zu personellen Engpässen kommt. Deshalb brauchen wir nicht nur das Wiederaufleben von zwei Pflegepersonaluntergrenzen, sondern von allen acht derzeit definierten Bereichen eines Krankenhauses.

Das lässt die aktuelle Pandemie-Situation zu. Das Aussetzen der Pflegepersonaluntergrenzen haben wir nie verstanden. Auch und gerade in der Pandemie brauchte es den Schutz für Patientinnen und Patienten, die Hilfe für das Personal und den Nachweis über die Versorgungssituation. Außerdem sind die Regelungen zu den Untergrenzen so konstruiert, dass sie auf eine Epidemie reagieren: Sanktionen für Krankenhäuser sind in einer solchen Sondersituation ausgeschlossen.«

Vieles geht auch digital

Über Telemedizin, Videosprechstunde und digitale Versorgungsstrukturen sprach das Fachmagazin eHealth.com in Kurzinterviews mit verschiedenen ExpertInnen im Gesundheitswesen. Nach digitalen Versorgungsansätzen gefragt, sagte Vorstand Stefanie Stoff-Ahnis:

»Aus den letzten Wochen lässt sich diese positive Erfahrung ziehen: Vieles geht auch digital, vielleicht sogar mehr und besser als Skeptiker vor der Corona-Pandemie dachten. Das virtuelle Sprechzimmer ist eine sinnvolle Ergänzung – auch wenn der Goldstandard der direkte Arzt-Patienten-Kontakt in einem Raum bleiben sollte.« Und mit Blick auf künftige Chancen ergänzte sie: »Wir wollen technische Lösungen, die die medizinische Patientenversorgung verbessern und echte Effekte haben.«

Besprochen in RdW 2020, Heft 21, Randnummer 387.

 

Horst Marburger

Oberverwaltungsrat (AT) a. D.
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