19.07.2021

Corona-Prämie für Pflegekräfte im Krankenhaus kommt

Konzept des GKV-Spitzenverbands und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

Corona-Prämie für Pflegekräfte im Krankenhaus kommt

Konzept des GKV-Spitzenverbands und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

Ein Beitrag aus »RdW Kurzreport« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV
Ein Beitrag aus »RdW Kurzreport« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV

GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben ein Konzept für eine Corona-Prämie für Pflegekräfte im Krankenhaus entwickelt und Minister Spahn vorgelegt. Es sieht die Bereitstellung von 100 Mio. € für die Zahlung von Prämien von bis zu 1 000 € an die durch die Versorgung von COVID- 19-Patienten besonders belastete Pflegekräfte vor.

Grundlegend sollen Pflegekräfte im Sinne der »Pflege am Bett« begünstigt werden. Die Auswahl der anspruchsberechtigten Pflegekräfte und die Definition der individuellen Prämienhöhe für die Pflegekraft – je nach pandemiebedingter Belastung – obliegt dem Krankenhausträger in Abstimmung mit der Mitarbeitenden-Vertretung. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Prämie an weitere Personen, wie z.B. Mitarbeitende von Notaufnahmen, gezahlt werden.

Abgabefreiheit

»Mit diesem Konzept wird der Weg freigemacht, an bis zu 100 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere in der hochbelasteten Pflege eine Anerkennungsprämie zu leisten«, erklärt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.


»Wir sind dankbar für das große Engagement der Pflegerinnen und Pfleger bei der Versorgung von Corona-Patienten. Wir haben nun eine Lösung, die eine schnelle Auszahlung der Corona-Prämie an diese besonders belasteten Pflegekräfte im Krankenhaus ermöglicht. Die Prämie soll als einmalige Sonderleistung steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei erfolgen «, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.

100 Mio. zielgenau zuweisen

Die Mittel aus dem 100-Millionen-Euro-Topf werden den Krankenhäusern zugewiesen, die bis zum 30.09.2020 eine bestimmte Mindestzahl von COVID-19-Fällen vorweisen konnten. Damit ist der Grad der Betroffenheit eines Krankenhauses durch die Pandemie ausschlaggebend für die Einbeziehung in das Konzept.

Die Zuordnung der Mittel für Corona-Prämien auf anspruchsberechtigte Krankenhäuser soll zielgenau zu je 50 % nach pandemiebedingter Belastung und bedarfsgerecht nach vorhandenem Pflegepersonal ausgestaltet werden. Die 100 Mio. € sollen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, der im Wesentlichen aus Beitragsmitteln der GKV-Versicherten finanziert wird, entnommen werden. Eine gesonderte Beteiligung der PKV wird erwartet. Ebenfalls appellieren GKV-Spitzenverband und DKG an die Bundesländer, eine aufstockende Finanzierung zur Erhöhung der Prämie um 500 € zu leisten.

 

Besprochen in RdW 2020, Heft 20, Randnummer 372.

 

Horst Marburger

Oberverwaltungsrat (AT) a. D.
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