15.03.2021

(Keine) Prämienzahlungen zur Honorierung besonderer Belastungen durch die COVID-19-Pandemie

Rundschreiben des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern e.V.

(Keine) Prämienzahlungen zur Honorierung besonderer Belastungen durch die COVID-19-Pandemie

Rundschreiben des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern e.V.

Ein Beitrag aus »Die Gemeindekasse Bayern« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV
Ein Beitrag aus »Die Gemeindekasse Bayern« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV

Hierzu teilt der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) Bayern e. V. in seinem unten vermerkten Rundschreiben vom Oktober 2020 Folgendes mit:

„Der Hauptausschuss des KAV Bayern hat sich in seiner Sitzung am 23.7.2020 mit der Frage einer etwaigen Freigabe der Möglichkeit einer Prämienzahlung an Beschäftigte, die in einem außergewöhnlich hohen Maß im Rahmen ihrer Tätigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie belastet sind, befasst.

In der Sitzung hat eine intensive und umfangreiche Diskussion der Thematik stattgefunden. In der im Nachgang erfolgten Abstimmung durch die Mitglieder des Hauptausschusses wurde mit deutlicher Mehrheit entschieden, dass für die Mitglieder des KAV Bayern eine Freigabe der COVID-19-Prämien-RL der VKA1) nicht stattfindet.


In Bayern besteht somit im Geltungsbereich der Tarifverträge des kommunalen öffentlichen Dienstes derzeit keine Rechtsgrundlage für die Gewährung steuerfreier Covid-19-Prämien von Seiten des Arbeitgebers.“

 

Anmerkung:

Unbeschadet hiervon zulässig sind Honorierungszahlungen auf gesetzlicher Basis sowie Sonderzahlungen für 2020 bis zu 600 j aufgrund des TV Corona-Sonderzahlung 2020 vom 25.10.2020 (vgl. KAV-Rundschreiben vom Oktober 2020 – Nr. A 14/2020).

 

Rundschreiben des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern e.V. vom Oktober 2020 – Nr. A 12/2020 S. 2

GKBay2021/12

Die Gemeindekasse Bayern

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