19.03.2021

Einigung zur Entgelterhöhung in der TVöD-Tarifrunde 2020

Gehälter steigen um 3,2 Prozent

Einigung zur Entgelterhöhung in der TVöD-Tarifrunde 2020

Gehälter steigen um 3,2 Prozent

Alle Entgeltgruppen erhalten während der Corona-Pandemie eine gestaffelte Sonderzahlung. | © Eigens - stock.adobe.com
Alle Entgeltgruppen erhalten während der Corona-Pandemie eine gestaffelte Sonderzahlung. | © Eigens - stock.adobe.com

Am 11. März 2021 haben sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion in den TVöD-Tarifverhandlungen auf eine Anhebung des Gehalts um 3,2 Prozent geeinigt. Darüber hinaus gibt es eine Entgeltumwandlung beim Fahrradleasing sowie eine Corona-Sonderprämie für den ÖGD.

Entgelterhöhung und Zulagen

Die Entgelte werden jeweils zum 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens jedoch um 50 Euro, erhöht, und ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent. Die Jahressonderzahlung (EG 1 – EG 8) erhöht sich um 5 Prozent.

Außerdem erhalten Beschäftige in Krankenhäusern und Pflege- und Betreuungseinrichtungen bis zu drei Zulagen. Ab dem 1. März 2021 beträgt die neu geschaffene Pflegezulage 70 Euro, ein Jahr später wird sie auf 120 Euro angehoben. Auch wird ab dem 1. März 2021 die monatliche Intensivzulage von 46,02 Euro auf 100 Euro erhöht. Ab dem 1. März 2021 wird die Wechselschichtzulage von monatlich 105 Euro auf 155 Euro aufgestockt.


Ab dem 1. April 2021 erhalten Praktikanten eine Entgelterhöhung von 25 Euro und ab dem 1. April 2022 erneut eine Erhöhung um 25 Euro.

Corona-Zulagen

Alle Entgeltgruppen enthalten zur Abmilderung der besonderen Belastungen während der Corona-Pandemie eine gestaffelte Sonderzahlung von durchschnittlich 400 Euro. Ab dem 1. März 2021 erhalten Fachärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst eine Zulage in Höhe von monatlich 300 Euro.

Arbeitszeiten

Die Arbeitszeit im Tarifgebiet West umfasst 39 Stunden. Die Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost soll in den Jahren 2022 und 2023 in zwei Schritten an die Arbeitszeit im Westen angeglichen werden. Ab 2023 greift diese Regelung auch für die Beschäftigten in den Krankenhäusern und im Pflegebereich. Im Jahr 2025 ist eine allgemeine Angleichung auf 38,5 Stunden vorgesehen.

 

Thomas Höhl

Lektor im Fachbereich Dienst- und Tarifrecht, Richard Boorberg Verlag
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