23.09.2024

Funktion „Förster im Forstamtsmanagement“

Neuorganisation im Bereich der Ressourcensteuerung

Funktion „Förster im Forstamtsmanagement“

Neuorganisation im Bereich der Ressourcensteuerung

Ein Beitrag aus »Die Gemeindeverwaltung Rheinland-Pfalz« | © emmi - Fotolia / RBV
Ein Beitrag aus »Die Gemeindeverwaltung Rheinland-Pfalz« | © emmi - Fotolia / RBV

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hat mit Schreiben vom 19.10.2023 eine Neuorganisation im Bereich der Ressourcensteuerung vorgenommen und die Funktion „Förster im Forstamtsmanagement“ geschaffen.

Im Einführungsschreiben wird ausgeführt:

„Die allgemein bekannte Situation am Arbeitsmarkt insbesondere für Fachkräfte betrifft auch den forstlichen Bereich. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, werden bereits seit einigen Jahren Potenzialgruppen eingerichtet, die den Zugang zur Funktion der Büroleitung für Absolventinnen und Absolventen der Potenzialgruppen Büroleitung und für Forstwirtschaftsmeisterinnen und Forstwirtschaftsmeister in Sonderfunktion den Zugang zur Betriebsdisposition ermöglicht. Im Zuge der fortschreitenden Umsetzung der Qualifizierungskonzepte kommt es in verschiedenen Forstamtsbüros zur Situation, dass neben der Forstamtsleitung keine weiteren Bediensteten mit einer Laufbahnbefähigung mehr tätig sind.


Zudem ergibt sich durch das Ausscheiden einzelner Betriebe aus der staatlichen Beförsterung in einzelnen Forstämtern immer wieder die Notwendigkeit einer Reorganisation auf Revierebene.

Um für die dargestellten Konstellationen Lösungen zu ermöglichen, wird in den Forstämtern künftig neben der Büroleitung die Funktion einer ,Försterin bzw. eines Försters im Forstamtsmanagement‘ eingerichtet. Dabei liegt es im Interesse von Landesforsten und unserer Kunden, klare, zukunftsfähige und stabile Strukturen zu schaffen.

Das Aufgabenprofil einer Försterin bzw. eines Försters im Forstamtsmanagement ergibt sich individuell nach der konkreten Aufgabenstellung des jeweiligen Forstamts. Die Aufgaben können im Einzelfall auch zeitanteilig zur Tätigkeit im Revierdienst wahrgenommen werden, bspw. falls sich ein Revier durch Ausscheiden eines Betriebs verkleinern würde. Im Einzelfall lassen sich so flächenhafte Revierorganisationen vermeiden.

Die Försterin bzw. der Förster für Forstamtsmanagement unterliegt der Weisung der Forstamtsleitung. Eine Vorgesetztenfunktion gegenüber den Revierleitungen wird dadurch nicht begründet. Für die Übernahme dieser Funktion ist der Nachweis der Laufbahnbefähigung für das 3. Einstiegsamt im Forstdienst erforderlich. Bestehende und funktionierende Organisationsformen sollen nicht geändert werden. Durch die o. g. Maßnahme wird eine landesweite Flexibilität gewährleistet; gleichzeitig können forstamtsspezifische Schwerpunkte besser abgebildet werden.

Mit der Implementierung dieser Funktion werden die ordnungsgemäße Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben, die Qualitätssicherung und Arbeitssicherheit sowie die Revierleitungsaufgaben unterstützt. Zudem entsteht eine weitere attraktive, vielfältige und verantwortungsvolle Verwendungsmöglichkeit im 3. forstlichen Einstiegsamt. ImZuge der Implementierung der neuen Funktion geht die Änderung der bisherigen Funktionsbezeichnung ,Technische Produktionsleitung‘ einher. Künftig werden auch diese Funktionen als Försterin oder Förster im Forstamtsmanagement ausgewiesen. Da die Försterin bzw. der Förster im Forstamtsmanagement Aufgaben auf der Ebene des Forstamts wahrnehmen, ist ihre Tätigkeit nicht betriebskostenbeitragspflichtig. Die Funktion der Försterin und des Försters im Forstamtsmanagement wird in die ,Geschäftsordnung für den Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz‘ (GOLF) aufgenommen.

Soweit die Umsetzung zur Einrichtung einer zusätzlichen Funktion an einem Forstamt führt, erfolgt dies nach Einbezug des Beraterteams unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten.“

Auswirkungen auf die Revierdienstkosten im Gemeindewald

Die Neueinrichtung der Funktion „Förster im Forstamtsmanagement“ wird ab dem Jahr 2024 Auswirkungen auf die Revierdienstkosten haben. Der Gemeinde- und Städtebund hat darauf hingewiesen, dass in der Konsequenz künftig weitere Personalausgaben über den kommunalen Finanzausgleich abgedeckt werden. Finanzielle Entlastungseffekte für die einzelne waldbesitzende Gemeinde ergeben sich ausschließlich in den Forstämtern, die das Konzept der zentralen Steuerung der Technischen Produktion (TPL-Konzept) anwenden, und nur beim Revierdienst durch staatliche Bedienstete.

Die Leistungen des staatlichen Gemeinschaftsforstamts für den Gemeindewald werden seit dem Haushaltsjahr 2013 über den kommunalen Finanzausgleich finanziert und sind damit für die einzelne Gemeinde individuell kostenfrei. Förster im Forstamtsmanagement sollen im Grundsatz Aufgaben auf der Ebene des Forstamts wahrnehmen. Insoweit fließt dieser Personenkreis nicht in die Ermittlung der durchschnittlichen Personalausgaben nach § 8 und § 9 LWaldGDVO ein. Einer Änderung der Durchführungsverordnung bedarf es diesbezüglich nicht, da hier allgemein von „im Revierdienst eingesetzten Spezialistinnen und Spezialisten“ die Rede ist und keine nähere Konkretisierung erfolgt. Die Personalkosten der bisherigen Technischen Produktionsleiter (TPL) werden demgemäß ab dem Jahr 2024 über Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich finanziert.

Das Abrechnungsverfahren für die Revierdienstkosten ist in den waldrechtlichen Vorschriften als forstamtsbezogenes Umlagemodell angelegt. In Abhängigkeit von der Personalausstattung ergeben sich für die waldbesitzenden Gemeinden unterschiedliche Revierdienstkosten von Forstamt zu Forstamt. In den Forstämtern, in denen heute das TPL-Konzept Anwendung findet, fließen die Personalkosten des TPL künftig nicht mehr in die von den Gemeinden zu zahlenden Revierdienstkosten ein. Ressourcensteuerung und Holzflussmanagement werden nicht mehr dem Bereich der Revierleitung, sondern dem Aufgabenspektrum im Bereich der Forstamtsleitung (und damit kostenmäßig dem kommunalen Finanzausgleich) zugeordnet. Der Technische Produktionsleiter-Assistent (TPA) ist hingegen unverändert betriebskostenbeitragspflichtig. In Forstämtern ohne TPL-Konzept tritt bei den Revierdienstkosten zunächst keine Veränderung ein.

In der landesweiten Betrachtung reduzieren sich durch die Nichtberücksichtigung der TPL-Personenjahre die beim Revierdienst durch staatliche Bedienstete an das Land zu zahlenden 60 % der Personalausgaben um ca. 600 000 j. Beim Revierdienst durch körperschaftliche Bedienstete erstattet das Land anteilige Personalausgaben i. H. v. 40 %. Auf diese Erstattung hat die Nichtberücksichtigung der TPL-Personalausgaben keine nennenswerten Auswirkungen, da sich der dort verwendete Personensatz für das 3. Einstiegsamt und der Vertretungssatz kaum verändern.

Entnommen aus Gemeindeverwaltung Rheinland-Pfalz 8/2024, Rn. 63.

Die Gemeindeverwaltung Rheinland-Pfalz

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