04.01.2023

Erfolgreicher Umgang mit dem Scheitern im Ersten Staatsexamen

Ein Wegweiser

Erfolgreicher Umgang mit dem Scheitern im Ersten Staatsexamen

Ein Wegweiser

Learn from your mistakes and used memo sticks. | © Vitalii Vodolazskyi - stock.adob
Learn from your mistakes and used memo sticks. | © Vitalii Vodolazskyi - stock.adob

Im folgenden Beitrag schildern die Autoren ihre Erfahrungen im Umgang mit dem Scheitern im Ersten Staatsexamen sowie ihren Weg zum erfolgreichen Abschluss des Jurastudiums. Sie zeigen Methoden auf, um die Examensvorbereitung und das Erste Staatsexamen zu meistern und legen dar, warum ein Scheitern nicht als Makel, sondern als Chance verstanden werden sollte.

Viele Jurastudierende erleben in den verschiedensten Stadien des Jurastudiums Misserfolge: ob in den Klausuren oder Hausarbeiten der Kleinen oder Großen Übungen, in Seminar- oder Studienarbeiten oder in der schriftlichen oder mündlichen Prüfung der Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung[1]. Welcher Jurastudierende kennt ihn nicht, den – sehr zutreffenden – Leitspruch, das Jurastudium sei kein Sprint, sondern ein Marathon[2]. Wir, die Autoren dieses Beitrags, kennen ihn sehr genau, denn im Jurastudium sind auch wir einige Male gescheitert, sowohl im Studium als auch im Ersten Staatsexamen. Die Bedeutung und Tragweite des eben zitierten Leitspruchs wurde uns in der Examensvorbereitung erst so richtig deutlich und bewusst. Um im Jurastudium und Ersten Staatsexamen erfolgreich zu sein, bedarf es einer guten Ausdauer und eines langen Atems.

Es ist uns wichtig, Euch im Folgenden Methoden aufzuzeigen und Tipps mit an die Hand zu geben, deren Beachtung unserer Erfahrung nach essentiell ist, um erfolgreich mit dem Scheitern im Ersten Staatsexamen umzugehen oder einem Scheitern ganz vorzubeugen und so das Erste Staatsexamen erfolgreich zu absolvieren. Die folgenden Hinweise können nicht nur für Jurastudierende an Universitäten hilfreich sein, sondern auch für Studierende anderer Disziplinen, die sich im Rahmen einer Prüfungsvorbereitung mit einer großen Stoffmenge auseinandersetzen und in der Lage sein müssen, Fachwissen in Prüfungen abzurufen.


Unsere Anmerkungen sind als Empfehlungen zu verstehen, die auf unseren Erfahrungen beruhen, aber keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit haben oder eine Garantie für das Bestehen des Ersten Staatsexamens bieten können. Wir sind aber davon überzeugt, dass sie Euch in Eurer Examensvorbereitung helfen können.

Der erfolgreiche Weg  zum Ersten Staatsexamen

Bausteine der Examensvorbereitung

Was man sich in der Vorbereitung auf das Erste Staatsexamen immer wieder vergegenwärtigen muss: Im Ersten Staatsexamen geht es darum, unter Zeitdruck mit einem soliden Verständnis und der richtigen Schwerpunktsetzung umfangreiche, komplexe Fälle zu lösen und hierfür in kurzer Zeit das erforderliche Wissen abzurufen. Daraus resultiert, dass der Fokus in der Examensvorbereitung auf drei Dinge gerichtet werden sollte:

– Wissensaufbau,

– Falltraining und

– Entwicklung eines Verständnisses für die Zusammenhänge der unterschiedlichen Rechtsprinzipien, Rechtsnormen und Rechtsbereiche.

Zum Aufbau von Wissen, zur Entwicklung von Verständnis sowie zum Trainieren von Fällen sollte auf verschiedene Hilfsmittel[3] zurückgegriffen werden, wie:

– Vorbereitungskurse an der Universität oder bei kommerziellen Repetitorien,

– das richtige Lernmaterial,

– Probeklausuren,

– Lerngruppen und

– flexibel anpassbare Lernpläne.

Lernpläne helfen dabei, die Komplexität der schier unüberwindbar erscheinenden Stoffmenge – die im Ersten Staatsexamen abgefragt werden kann – auf ein erträgliches und sinnvolles Maß zu komprimieren und damit handhabbar zu machen. Diese Funktion, der Reduktion von Komplexität wird im Wesentlichen durch die Bildung einer Struktur erfüllt[4]. Daneben sollten Lernaufwand und -zeit bedacht werden.

Positive Erlebnisse in der Examensvorbereitung

Wann sich in der Examensvorbereitung erste Erfolge einstellen, ist sehr individuell. Gerade zu Beginn der Examensvorbereitung – ggf. aber auch noch lange darüber hinaus – können der Lernalltag und das Klausurenschreiben frustrierend und ermüdend sein. Daher ist es in der Examensvorbereitung unabdingbar, kontinuierlich Wissen aufzubauen, an der Entwicklung von Verständnis zu arbeiten und das Schreiben von Klausuren zu trainieren, aber auch geduldig zu sein und den Glauben an sich nicht zu verlieren. Denn die gute Nachricht ist: Ihr alle werdet mit der Zeit besser.

Wir haben insgesamt ein bzw. drei Jahre damit verbracht, uns auf unseren zweiten Versuch des Ersten Staatsexamens vorzubereiten; eine lange Zeit, aber es hat sich gelohnt: Mit der Zeit nahm unser Wissen deutlich zu, beim Klausurenschreiben wurden wir souveräner, Klausurergebnisse wurden besser, und damit Erfolgserlebnisse häufiger.

Gerade wenn in der Examensvorbereitung der Punkt erreicht wird, an dem Erfolgserlebnisse häufiger auftreten, können das Lernen und Klausurenschreiben sogar Spaß machen. Auch diese positiven Erfahrungen gehörten tatsächlich irgendwann zu unserem Lernalltag. Und das wird Euch auch so gehen, wenn Ihr Euch die Zeit nehmt, die Ihr individuell dafür benötigt.

Fehler in der Examensvorbereitung

Unsere elementaren Fehler in der Vorbereitung auf den ersten Versuch des Ersten Staatsexamens waren:

– Detailverliebtheit in Anbetracht des Examensstoffes,

– die fehlende Wiederholung der Grundlagen und des Basiswissens in ausreichendem Maß,

– das Verfassen zu weniger Klausuren unter realen Klausurbedingungen[5] und

– die fehlende sorgfältige Nachbereitung geschriebener Klausuren.

Anstatt zu versuchen, den gesamten Examensstoff bis ins letzte Detail zu lernen – was unserer Ansicht nach sowieso nicht möglich ist –, sollte man sich früh darauf konzentrieren, die Grundlagen und das Basiswissen[6] sowie den wirklich examensrelevanten Prüfungsstoff[7] eines jeden Rechtsbereichs zu beherrschen. Darunter fallen zwingend die jeweils gängigsten und wichtigsten Fallkonstellationen, Aufbauschemata, Definitionen, Meinungsstreitigkeiten und Grundprinzipien[8].

Daneben sind die Beherrschung des Gutachtenstils sowie der juristischen Auslegungsmethoden[9] enorm wichtig. Diese Grundlagen müssen im Falltraining immer und immer wieder angewandt und trainiert werden. Das Erlernen von Spezialproblemen und sehr speziellen Lehrmeinungen darf nicht im Vordergrund stehen; das Bestehen einer Klausur misslingt nicht deshalb, weil ein Sonderproblem nicht gesehen wird, sondern Grundlagen und Basiswissen nicht beherrscht und nicht richtig angewandt werden. Klausuren sollten, unabhängig vom aktuellen Wissensstand und der bisherigen Klausurerfahrung, in allen Rechtsbereichen geschrieben werden. Scheut Euch daher bitte nicht davor, Klausuren aus Rechtsbereichen zu schreiben, die Ihr vermeintlich noch nicht beherrscht. Der Umgang in der Klausur mit unbekannten Sachverhalten, Rechtsbereichen und Normen und die entsprechende Arbeit mit dem Gesetz, insbesondere unter Zuhilfenahme der Auslegungsmethoden müssen trainiert werden.

Im Ersten Staatsexamen werdet Ihr mit bekannten, aber auch völlig unbekannten Problemstellungen konfrontiert. Darauf muss man sich durch das Schreiben möglichst vieler Klausuren in allen Rechtsbereichen vorbereiten. Ansonsten riskiert man, sich bei der Anmeldung für das Erste Staatsexamen ob der Herausforderungen in den Examensklausuren in falscher Sicherheit zu wiegen.

Die regelmäßige Nachbereitung von Klausuren ist zwingend erforderlich, um sich mit seinen Stärken und Schwächen hinsichtlich Wissenstand, Verständnisgrad und Klausurerfahrung auseinanderzusetzen. Wer im Rahmen der Nachbereitung einer geschriebenen Klausur nicht erörtert, welche (Grundlagen-)Fehler ihm in der Klausur unterlaufen sind, dem werden diese in der nächsten Klausur wieder passieren. Die Nachbereitung von Klausuren sowie der Besuch von Klausurbesprechungen stellen zudem eine wichtige, nicht zu vernachlässigende Wiederholung des Examensstoffes sowie der Grundlagen dar.

Wir empfehlen zudem dringend, sich vor dem Termin der Klausuren des Ersten Staatsexamens einen Zeitraum von mindestens drei Monaten freizuhalten, um in dieser Zeit die Grundlagen zu wiederholen. Zudem müssen, spätestens in dieser Phase, die wichtigsten Aufbauschemata, Definitionen, Meinungsstreitigkeiten und Grundprinzipien auswendig gelernt und beherrscht werden, Neues oder Unbekanntes sollte nicht mehr gelernt werden. Gerade in dieser Zeit, kurz vor den Klausuren des Ersten Staatsexamens, sind Erfolgserlebnisse, die dann durch den hohen Wiedererkennungsgrad während der Wiederholung besonders häufig auftreten, sehr wichtig.

Der Weg zum erfolgreichen Zweitversuch

Als wir unseren Bescheid über das Nichtbestehen des Ersten Staatsexamens erhielten, war das für uns wie ein Schlag in die Magengrube. Die damit einhergehende Verzweiflung, Frustration, Traurigkeit und Leere, aber auch Angst vor der Zukunft waren unbeschreiblich. Für uns ist damals eine Welt zusammengebrochen. Aus diesem Grund haben wir uns dann auch unmittelbar erst einmal eine Auszeit von Jura genommen bevor wir uns dazu entschieden, uns auf den Zweitversuch vorzubereiten.

Gleichzeitig gingen wir allerdings auch von Anfang an offen mit unserer „Niederlage“ um, und kommunizierten das Ergebnis unseres Erstversuchs (auf Nachfrage) offen. Einerseits wollten wir uns vor ständigen Nachfragen der Kommilitonen nach unseren Examensergebnissen nicht verstecken oder verstellen, andererseits lag es uns auch am Herzen, die an juristischen Fakultäten im Zusammenhang mit (scheinbar) schlechten Ergebnissen einhergehende, gängige „Kultur des Schweigens“ aufzubrechen und stattdessen eine positive und offene Fehlerkultur unter Kommilitonen zu etablieren und vorzuleben.

Diese offene Kommunikation unsererseits stieß – zu unserer Überraschung – größtenteils auf sehr freundliches und herzliches Feedback unserer Kommilitonen, die uns motivierten, Hilfe anboten und Mut machten. Sie inspirierte wiederrum andere Kommilitonen mit ähnlichen Erlebnissen und Ergebnissen wie den unsrigen, mit uns vertraulich in Kontakt zu treten.

Auf unserem Weg zum Zweitversuch haben wir schließlich unser Lernverhalten stark verändert und angepasst und uns strikt an die in diesem Beitrag aufgezeigten Methoden und Tipps gehalten. Dadurch konnten wir uns einen respektablen Wissensstand erarbeiten, unser Verständnis schärfen und ausreichend Klausurerfahrung sammeln. Dies war der Garant für unseren Erfolg im Zweitversuch.

Falls Ihr zu den Unglücklichen gehört, die Ähnliches ereilt, möchten wir Euch Mut machen und Euch zeigen, dass ein Scheitern im Erstversuch auch in einen Erfolg im Zweitversuch umgemünzt werden kann. Erholt Euch und sammelt Energie und Selbstvertrauen, sprecht mit Freunden und Mitstreitern, tauscht Euch mit Kommilitonen aus.

Macht nicht den Fehler, Euch direkt wieder in die Vorbereitung auf den Zweitversuch zu stürzen. Vergesst gleichzeitig aber auch nicht, fristgerecht Einsicht in die Korrektur Eurer Klausuren zu nehmen, und hiergegen ggf. Widerspruch einzulegen, sofern dies (ggf. nach anwaltlicher Begutachtung) sinnvoll erscheint.

Sobald Ihr das Ergebnis Eures Erstversuchs verdaut habt, solltet Ihr mit der Analyse Eurer Klausuren aus dem Erstversuch beginnen und Euch selbstkritisch und schonungslos damit auseinandersetzen, was die Ursachen für das Nichtbestehen der Examensklausuren waren. Dafür kann es eine Bandbreite an und Kombination von Ursachen und Gründen geben; mangelhaftes Fachwissen, fehlende Klausurerfahrung oder Prüfungsangst sind nur einige Beispiele.

Versucht, die Schuld nicht bei anderen, etwa den Korrektoren zu suchen, sondern Euch zu verdeutlichen, woran Ihr noch arbeiten müsst. Dieser Prozess kann, insbesondere am Anfang, unglaublich hart und schmerzhaft sein, weil man sich – wenn man ihn richtig angeht – ehrlich und intensiv mit seinen fachlichen Schwächen auseinandersetzt, von denen man möglicherweise vorher noch gar nichts wusste. Dieser Prozess ist jedoch unschätzbar wichtig, um ehrlich herauszuarbeiten, wo einerseits noch Wissen aufgebaut und wo andererseits noch Fehler abgestellt werden müssen.

Neben der fachlichen Vorbereitung auf die Examensklausuren ist die Aufrechterhaltung des geistigen Wohlbefindens und der körperlichen Gesundheit ein entscheidender Faktor, um in der Examensvorbereitung sowie im Ersten Staatsexamen auf voller Höhe zu sein.

Während der Examensvorbereitung sollte Euer soziales Umfeld – also Eure Kontakte innerhalb und außerhalb Eures „juristischen“ Freundeskreises – nach wie vor genauso einen Platz in Eurem Leben haben wie Eure Hobbies, also etwa Sport oder Musik. Ja, in der Examensvorbereitung ist es wichtig und richtig, seine Zeit weit überwiegend dem Lernen und Klausurenschreiben zu widmen. Ausgleich und Abwechslung bleiben jedoch unverzichtbar.

Vortragsreihe und Ausblick

Aus unseren Erfahrungen im erfolgreichen Umgang mit dem Scheitern im Jurastudium sowie im Ersten Staatsexamen haben wir 2020 eine Vortragsreihe entwickelt, die wir seither regelmäßig mit großer Freude und Begeisterung an der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg präsentieren. Wir planen, unsere Vortragsreihe im kommenden Jahr für weitere Universitäten in Deutschland zu öffnen und so unsere Erfahrungen und Erlebnisse im Jurastudium mit einer noch größeren Zahl von Jurastudierenden teilen zu können.

Daneben freut es uns besonders zu beobachten, wie sehr auch innerhalb der juristischen Fachwelt die Rufe nach einer Reform und Anpassung der juristischen Ausbildung, die auch wir sehr begrüßen würden, zunehmen. Nicht zuletzt auch befeuert durch den Beitrag von Prof. Tiziana Chiusi Ende Juni 2022 in der FAZ[10], erschienen in letzter Zeit zahlreiche Stellungnahmen und Beiträge[11], die endlich eine breitere Debatte über mögliche Reformen und Anpassungen der juristischen Ausbildung öffnen, wie bspw. zur Einführung eines Bachelorabschlusses als „Auffangnetz“ für im Ersten Staatsexamen endgültig gescheiterte Studierende.

Beachtenswert ist in diesem Zusammenhang auch die sechsmonatige Umfrage von iurreform, in der das Team von iurreform 44 besonders häufig diskutierte Vorschläge für Reformen der juristischen Ausbildung zusammengetragen und zur Abstimmung gestellt hat und an der sich bis zum Ende der Umfrage Mitte Juli 2022 über 11.800 Juristen aus allen Berufsgruppen und -stadien beteiligten.

Wie Reformen und Anpassungen der juristischen Ausbildung aussehen können, ist eine Frage, die ebenso offen wie spannend bleibt. Auch wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, eine Reform und Anpassung der juristischen Ausbildung anzustoßen und unseren Beitrag hierfür zu leisten. Daneben möchten wir für eine offene, positive und moderne Fehlerkultur plädieren, die sich, nach unserem Wunsch, auch zunehmend an den juristischen Fakultäten und damit in der juristischen Ausbildung etabliert.

Das Thema Scheitern im Jurastudium führt zu Unrecht ein Schattendasein. Dieser Artikel soll auch ein Beitrag dazu sein, dies aufzubrechen und zu ändern.

Dieser Beitrag stammt aus dem „Wirtschaftsführer für junge Juristen“.

[1] Offizielle Bezeichnung der Ersten juristischen Staatsprüfung in Baden-Württemberg, vgl. § 1 Abs. 1 JAG BW, der Begriff divergiert in den einzelnen Bundesländern. Die Erste juristische Staatsprüfung wird gemeinhin auch als Erstes Staatsexamen bezeichnet. Dieser Begriff wird im Folgenden verwendet.

[2] Dieser Leitspruch gilt durchaus nicht nur für das Jurastudium, sondern auch und erst recht für die Phase der Examensvorbereitung.

[3] Hier gehen wir nicht weiter auf die unterschiedlichen Hilfsmittel sowie ihre Vor- und Nachteile ein, da dies den Rahmen dieses Beitrags sprengen würde. Zukünftig werden wir uns mit diesem Thema an anderer Stelle aber ausführlich befassen.

[4] Vgl. Luhmann, Legitimation durch Verfahren, 12. Aufl. 2021, S. 42.

[5] Klausurbedingungen sind insbesondere dann gegeben, wenn die Klausur ausschließlich unter Zuhilfenahme gesetzlich zugelassener Hilfsmittel, ohne größere Unterbrechungen und unter Einhaltung der regulären Schreibzeit von fünf Stunden sowie allein und ohne zwischenzeitliche Besprechungen mit anderen geschrieben wird.

[6] Aus Platzgründen gehen wir hier nicht weiter auf die Bedeutung von Grundlagen und Basiswissen ein.

[7] Dieser ergibt sich aus den Juristenausbildungs- und Prüfungsordnungen/-gesetzen der einzelnen Bundesländer, bspw. aus § 8 JaPrO BW; § 11 JAG NRW; § 14 Sächsische JaPrO; § 12 HmbJAG. Auch wenn sich Justizprüfungsämter einzelner Bundesländer beim Anfertigen der Examensklausuren nicht immer konsequent an den exakten, gesetzlich geregelten Prüfmaßstab halten, sondern teilweise darüber hinausgehen, sollte man den Kern-Examensstoff, wie er sich aus den einschlägigen Rechtsgrundlagen ergibt, beherrschen.

[8] Bspw. im Zivilrecht das Grundprinzip der Privatautonomie als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG oder im Öffentlichen Recht das Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG.

[9] Diese richten sich nach einem Auslegungskanon, für den Friedrich Carl von Savigny die Grundlagen schuf. Heute unterscheidet man faktisch zwischen der grammatikalischen, systematischen, teleologischen, historischen und verfassungs- bzw. europarechtskonformen Auslegung, die auch in der Examensklausur Anwendung finden können. Dazu detailliert Möllers, Juristische Methodenlehre, S. 119 ff., 4. Aufl. 2021.

[10] Chuisi, „Der Bachelor ist ein Loser-Abschluss“, F. A. Z. Staat und Recht, 29. Juni 2022.

[11] So etwa Ogorek, „Fürchtet euch nicht!“, F. A. Z. Staat und Recht, 14. Juli 2022; König, „Den Bachelor nicht verdient“, F. A. Z. Staat und Recht, 16. Juli 2022.

 
 

Philipp Gläß

Referendar im Richard Boorberg Verlag
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