23.01.2023

Werte begründen

Versuch einer systematischen Standortbestimmung innerhalb eines ethischen Diskurses

Werte begründen

Versuch einer systematischen Standortbestimmung innerhalb eines ethischen Diskurses

Ein Beitrag aus »Deutsches Polizeiblatt« | © emmi - Fotolia / RBV
Ein Beitrag aus »Deutsches Polizeiblatt« | © emmi - Fotolia / RBV

Seit Jahrzehnten dauert die gesellschaftliche Diskussion über moralische bzw. ethische Wertvorstellungen an. In diesem Beitrag geht es unter Einbeziehung humanwissenschaftlicher Erkenntnisse um die Frage, was ein Wert ist, was Werte begründet und welches der höchste Wert ist.

Hinführung

Seit alters her verteidigen Menschen das, was ihnen als wertvoll erscheint. Die Palette dessen, was als Wert erfasst werden kann, ist schier unendlich: Partnerschaft und Familie, Haus und Hof, der Arbeitsplatz, der gute Ruf oder Vermögenswerte, die Demokratie oder der Rechtsstaat. Wir sprechen von materiellen und immateriellen Werten, von Wertschöpfung, Werterhalt und Werteverfall. Mit dem Begriff des Wertes verbinden wir auch gemeinhin Ethik und Moral[1], so sprechen wir auch von moralischen oder ethischen Werten.

Interessanterweise war der Begriff des Wertes ursprünglich ökonomisch geprägt und ist in der Ethik erst im 19. Jahrhundert anzutreffen. In der antiken Philosophie und im Anschluss daran in der mittelalterlichen Scholastik, die unser Denken bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts nachhaltig geprägt hat, ist ausschließlich von Gütern (damit verbunden sind auch die Kategorien von Gut und Böse) die Rede; von daher ergibt sich auch der Begriff der Güterabwägung, wenn es um konkurrierende Güter oder konkurrierende ethische Werte geht. Die Scholastik spricht lateinisch vom bonum physicum als einem materiellen Gut, wie einem Haus, das Gegenteil davon wäre das lateinische malum physicum, der sprichwörtliche Dachziegel, der uns auf den Kopf fallen kann.


Unterschieden davon wird das moralische Gut, auf Latein das bonum morale, das Gegenteil davon wäre das moralische Übel, lateinisch malum morale. Moralische Güter wären bspw. Familie oder Freundschaft. Als moralische Übel sind grundsätzlich alle Kapitalverbrechen zu bewerten.

Metaphysische Voraussetzungen

Die antike Ethik und dann die scholastische Moralphilosophie haben ihren Ursprung in ihrer komplexen philosophischen Ontologie, also in der Lehre vom Sein. Dabei wird postuliert, dass alles, was existiert, gut ist und eine erkennbare Natur hat, aus der ihr natürlicher Zweck und ihr natürliches Ziel abgeleitet werden kann. Dieses Ziel ist ein Gut, das immer an und in sich gut ist, weil es zur Vervollkommnung seiner Natur beiträgt.

Dies ist dann auch der Ausgangspunkt dessen, was man unter einer natürlichen Natur-, Seins- oder Sittenordnung oder als natürliches Recht versteht. So war sich dementsprechend die Philosophie durch das ganze Mittelalter hindurch darin einig, dass alles Seiende gut sei, dass dementsprechend das Böse kein Sein habe, sondern lediglich das Nichtvorhandensein des Guten darstelle; lateinisch nennt man dies die privatio boni.

War die Lehre von den moralischen Gütern durch Aristoteles geprägt, knüpfte die Wertethik im 19. und 20. Jahrhundert sowohl an die Ideenlehre Platons, als auch an die moderne Phänomenologie an. Im Ergebnis aber machen beide Ansätze deutlich, dass es sich bei ethischen Werten oder moralischen Gütern um objektive Größen und nicht einfach um subjektive Befindlichkeiten oder Gefühle handelt. Beide Ansätze versuchen dabei ein logisches Gefüge zu entwickeln, aus der eine Hierarchie, also eine logisch begründete Rangfolge von Gütern bzw. Werten, abgeleitet werden kann.

Evolutiver, sozialer und psychologischer Kontext

In einem eher sozial und psychologisch geprägten Kontext werden Werte grundsätzlich als wichtige Bestandteile unserer persönlichen Identität und Persönlichkeit betrachtet, die dem Menschen durch Erziehung und die jeweiligen kulturellen und gesellschaftlichen Systeme eingeprägt wurden, und die letztlich bestimmen, was der Mensch mit hoher Wahrscheinlichkeit tun wird. Dies deckt sich auch mit den Erkenntnissen einer neurowissenschaftlich reflektierten Evolutionsbiologie, die auch von großer Wichtigkeit für die Begründung ethischer Werte geworden ist.[2]

Diese Erkenntnisse stehen im Einklang mit den Axiomen einer philosophisch begründeten Güter- oder Werte-Ethik. Vier Grundtriebe, nämlich Nahrung, Sexualität, Bindung und Neugier – gekoppelt mit dem Trieb nach Sicherheit – motivieren und bestimmen das menschliche Handeln. Lange wurde davon ausgegangen, dass auch die Aggression ein eigener Trieb sei. Es hat sich mittlerweile jedoch gezeigt, dass der Mensch aus sich keinen Aggressionstrieb hat. Aggression ist vielmehr eine evolutive Reaktion auf jeglichen Schmerz, physisch und psychisch. Psychischer Schmerz entsteht vor allem dort, wo der Mensch von Bindungen ausgeschlossen wird. Diese vier Triebmomente wiederum sind an drei sogenannte evolutive Lernprogramme gekoppelt, nämlich an das Denken, Lernen und Kooperieren. Das Denken ist ein Prozess, der grundsätzlich durch sinnliche Erfahrungen entsteht. Im Nach-Denken lernt der Mensch aus und mit seinen sinnlichen Erfahrungen, dass er nur mit Hilfe anderer, indem er innerhalb einer Gruppe oder eines Systems kooperiert, überleben kann. Letztlich sind alle Triebe des Menschen auf Bindung und Kooperation hin fokussiert.

Hierarchie der Werte – Menschenwürde als fundamentalster Wert

Damit entwickelt sich eine aus der Evolution ableitbare natürliche Hierarchie von Werten und Gütern, die sich grundsätzlich in allen Gruppen mit gewissen unterschiedlichen kulturellen Prägungen herausbilden, und die wir auch in den Zehn Geboten der Bibel wiederfinden (vgl. Die Bibel, Exodus/2. Mose 20, 1–17; Deuteronomium/5. Mose 5, 6–21). Auch hier geht es um Sexualität, Bindung und Sicherheit oder Kooperation innerhalb einer Gemeinschaft. Eine Hierarchie der Werte finden wir auch im Grundgesetz wieder. Der fundamentalste Wert bzw. das fundamentalste Gut, die unantastbare Würde des Menschen, wird logischerweise im Artikel 1 an den Anfang unserer Verfassung gesetzt. Der Gesetzgeber formuliert in den dann folgenden Grundrechten klar, worin diese Würde subsistiert, also wie sie sich konkret ausdrückt und verwirklicht, und wie sie zu schützen ist. Was aber die Würde des Menschen an sich ist, wird im Grundgesetz nicht erklärt, sondern einfach als ethisches Axiom vorausgesetzt. Ernst-Wolfgang Böckenförde hat dies in dem vielzitierten Satz zum Ausdruck gebracht: „Der freiheitlich säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“[3]

Menschenbild als Begründung von Werten

Woher aber kommt es, dass der Staat die Menschenwürde voraussetzen kann? Dies erklärt sich aus zwei Fragen, die seit alters her den Menschen umtreiben. Sie lauten, erstens: Was ist der Mensch? Und zweitens: Was soll der Mensch tun? Es geht also um das Sein und das Sollen des Menschen. Aus der ersten Frage ergibt sich die Frage nach dem Menschen und seinen Haltungen an sich, also danach, was wir auch Tugend nennen. Die zweite Frage zielt darauf ab, welche Pflichten der Mensch hat. Diese Frage wird schließlich abstrakt im Kantischen Imperativ beantwortet, wonach alle pflichtgemäß so zu handeln haben, dass das je besondere Handeln des Einzelnen immer zur Maxime der allgemeinen Gesetzgebung werden soll. Wir finden dies bereits in der sogenannten Goldenen Regel wieder, die auch von Jesus aufgegriffen wird: „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch!“ (Die Bibel, Matthäus 7, 12).

In jeder Diskussion über Werte ist es unabdingbar, immer zuerst danach zu fragen, was eigentlich der Mensch ist. Hier geht es um die anthropologische Frage nach dem Menschenbild schlechthin. Das Menschenbild des Grundgesetzes wird nicht ausschließlich, aber grundsätzlich vom jüdisch-christlichen Menschenbild geprägt, was zuvor in der Präambel des Grundgesetzes anklingt, wenn es dort heißt, dass sich das deutsche Volk „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und dem Menschen“ sein Grundgesetz gegeben hat. Worin aber besteht dieses Menschenbild, was ist sein Charakteristikum? Das jüdisch-christliche Menschenbild geht grundsätzlich davon aus, dass sich Gott als der Schöpfer erkennen lässt, der den Menschen nach seinem Bild geschaffen hat (Die Bibel, Genesis/ 1. Mose 1, 27). Wenn Gott den Menschen als sein Bild geschaffen hat, dann hat Gott in jedem Menschen seine Spur hinterlassen, dann hat sich Gott in jeden Menschen eingeprägt, dann hat jeder Mensch etwas Göttliches an und in sich, welches aus sich selbst heraus unantastbar ist.

Zurecht können hier diejenigen, die nicht an Gott glauben, Einwände erheben. Aber neben dem jüdisch-christlichen Menschenbild gibt es weitere Voraussetzungen, aus denen der säkulare Rechtsstaat und mit ihm das Grundgesetz lebt, wie die Rückbindung an Aufklärung und Wissenschaft. Allein aus der Entdeckung der Einzigartigkeit eines jeden menschlichen Fingerabdrucks können wir schließen, dass jeder Mensch einzigartig und damit unwiederbringlich und nicht austauschbar oder reproduzierbar ist. Das größte Kapitalverbrechen gegen die Würde des Menschen schlechthin ist daher logischerweise jeglicher Mord, jegliche willkürliche Auslöschung des Lebens.

Gewissen aus neurowissenschaftlicher Sicht

Reflektieren wir den anthropologischen Begriff der Würde noch einmal in Hinblick auf die neurowissenschaftlich und psychologisch reflektierten Erkenntnisse. Der Mensch ist dann glücklich, wenn er im harmonischen Einklang mit seinem ihn motivierenden Triebsystem (Nahrung, Sexualität, Bindung und Neugier – gekoppelt mit dem Trieb nach Sicherheit) lebt. Diese Balance kann er nur durch Bindung und Kooperation mit anderen finden.

Vor diesem Hintergrund macht auch das Diktum der mittelalterlichen Scholastik, dass das Böse die Privation des Guten ist, Sinn: Überall dort, wo ein Individuum sich durch seine freie Willensentscheidung im Hinblick auf das ihn motivierende Triebsystem aus seinem inneren und äußeren Kontext herauslöst, dieses also missbraucht, indem es sich von sich selbst und seiner Gruppe entfremdet (sich sozusagen privatisiert), werden Werte verletzt. Bindung und Kooperation funktionieren nicht nur utilitaristisch durch die Einsicht in die Notwendigkeit, dass ich ohne den anderen nicht leben kann, sondern zugleich in gegenseitigem Respekt, das heißt in der bedingungslosen Anerkennung und Wertschätzung der Würde des anderen, die zugleich meine eigene Würde ist. Immer dann, wenn ich bedingt durch konkurrierende Bedürfnisse im Hinblick auf die grundsätzliche menschliche Triebstruktur eine Differenz zwischen meinen Wünschen und Zielen und den Wünschen und Zielen meines Gegenübers oder meiner Gruppe wahrnehme, meldet sich in mir ein innerer Reflexionsmechanismus, der auch als das Gewissen bezeichnet werden kann. Das Gewissen bewertet meine Wünsche, Ziele und Triebe im Hinblick auf mein Wertsystem bzw. das Wertsystem, welches in meiner Gruppe gilt. Handelt der Mensch vorsätzlich gegen sein Gewissen, selbst wenn sich sein Gewissen von außen betrachtet im Irrtum befindet, so handelt er gegen seine Natur; das zumindest ist bis heute die einhellige Meinung einer christlich-humanistischen Ethik.

Unwandelbare Werte?

Wir erleben seit Jahrzehnten lokal, aber auch global eine anhaltende Diskussion und Auseinandersetzung über unterschiedlichste Wertauffassungen oder auch das, was gemeinhin als Wertewandel bezeichnet wird. Es ist davon auszugehen, dass dies zu allen Zeiten so war, allerdings wohl nicht in der heutigen, medial beförderten Geschwindigkeit und unter den derzeitigen Bedingungen von Migration, Klimawandel, Krieg oder einer Pandemie. Eine faire Auseinandersetzung, also ein rationaler Diskurs über das, was uns wichtig und wertvoll erscheint, gehört zum Selbstverständnis und Lebenselixier einer demokratischen Gesellschaft.[4]

Entscheidend ist dabei die Frage, dass es dennoch einiger gewisser, nicht verhandelbarer ethischer Axiome bedarf. Das Grundgesetz hat dazu in seiner sogenannten Ewigkeitsklausel in Artikel 79 (3) eine eindeutige Stellung bezogen, indem es ohne Pathos festlegt, dass eine Änderung des Grundgesetzes im Hinblick auf den Föderalismus und die Artikel 1–20, welche die Würde des Menschen und die daraus resultierenden Grundrechte behandeln, unzulässig ist.

Demokratische Resilienz und interkulturelle Kompetenz: werterhaltende Tugenden

Damit sind wir wieder bei dem anfangs zitierten Böckenfördeschen Diktum, dass der Rechtsstaat eben von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht gewährleisten kann; dies können nur die Bürger in seinem Geltungsbereich gewährleisten. Hierbei sind Polizisten besonders gefordert und benötigen eine politische und berufsethische Bildung, die in ihnen zwei wichtige Haltungen kultiviert, nämlich demokratische Resilienz und interkulturelle Kompetenz, zwei Grundhaltungen, die zugleich als Tugenden bezeichnet werden können. Demokratische Resilienz meint dabei die Fähigkeit, ruhig und besonnen demokratiefeindliche Belastungen auszuhalten, ohne dass die eigene Überzeugung in die freiheitliche-demokratische Grundordnung, die bei der Ablegung des Diensteides öffentlich bekundet wurde, Schaden nimmt. Interkulturelle Kompetenz ist die Fähigkeit, zwischen verschiedenen kulturellen Identitäten eine Kohärenz auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung hin zu erschließen.

Berufsethische Bildung in der Bundespolizei

In der Bundespolizei ist die Rechtsgrundlage für den Berufsethischen Unterricht die „Vereinbarung über die evangelische/katholische Seelsorge im Bundesgrenzschutz“. § 7 behandelt dabei die Mitwirkung bei der berufsethischen Erziehung:

„1. Die berufsethische Erziehung von Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz, die ein Teil der Gesamterziehung ist, beruht auf den Grundsätzen christlicher Lebensführung.

2. Bei der Aufstellung der Gesamtjahresausbildungs- und Lehrgangspläne durch das Bundesministerium des Innern und die Kommandeure der Grenzschutzkommandos ist der berufsethische Unterricht als Dienstunterricht zu berücksichtigen. Die Grenzschutzseelsorger wirken bei der berufsethischen Erziehung mit und führen wie bisher den berufsethischen Unterricht durch. […]

3. Die Teilnahme am berufsethischen Unterricht ist für die Polizeivollzugsbeamten Dienst. Artikel 4 Absatz 1 des GG für die Bundesrepublik Deutschland ist zu beachten. Konfessionelle Fragen werden bei der Erörterung religiöser Lebensfragen behandelt.“[5]

Damit sind die entscheidenden Rahmenrichtlinien für den berufsethischen Unterricht in der Bundespolizei benannt: Die berufsethische Erziehung untersteht dem Primat der im Grundgesetz verbrieften Glaubens- und Gewissensfreiheit. Deshalb ist berufsethischer Unterricht kein Religionsunterricht, sondern regulärer Dienst. § 7, 2. unterscheidet dann zwischen berufsethischer Erziehung und dem berufsethischen Unterricht. Durch den berufsethischen Unterricht, welcher in der Bundespolizei Seelsorgern anvertraut ist, wirken diese an der berufsethischen Erziehung mit, welche aber grundsätzlich ein Anliegen aller Kräfte in der Polizei sein muss.

Schutz und Verteidigung der Menschenwürde: oberste Maxime polizeilichen Handelns

Wollten wir das Grundgesetz mit der Metapher eines großen Baumes beschreiben, dann hieße dies für die Bürger: Sie müssen die Wurzeln, denen dieser Baum namens Grundgesetz seinen Halt, seine Nahrung und sein Wachstum verdankt, kennen und pflegen, dann kann sich dieser Baum dynamisch weiterentwickeln, was sich auch durch Verfassungsänderungen immer wieder positiv gezeigt hat. Dennoch, die Würde des Menschen und die damit implizierte Anthropologie ist und bleibt der fundamentalste Wert, das heißt in unserem Bild gesprochen, die stärkste und wichtigste Lebens-Wurzel dieses Baumes.

Artikel 1 des Grundgesetzes können wir auch getrost die fundamentalste Maxime polizeilichen Handelns nennen. Immer geht es im Polizeivollzugsdienst um den Schutz und die Verteidigung der unantastbaren Würde des Menschen. Aus diesem Grund ist die berufsethische Ausbildung der Anwärter von fundamentaler Bedeutung. Aber auch über die Ausbildung hinaus bedarf es der steten persönlichen und gemeinschaftlichen Reflexion der einzelnen Beamten. Deshalb ist die regelmäßige berufsethische Fortbildung innerhalb einer Dienstgruppe oder eines Einsatz-Zuges zum Beispiel im Rahmen von berufsethischen Seminaren, Unterrichten oder Exkursionen von eminenter Bedeutung, damit die Frauen und Männer in der Polizei den demokratischen Rechtsstaat authentisch repräsentieren und wirksam verteidigen können.

 

Entnommen aus dem Deutschen Polizeiblatt, 05/2022, S. 4.

[1] In der wissenschaftlichen Diskussion gibt es unterschiedliche Auffassungen über die Differenzierung der Begriffe Moral und Ethik, deren Erläuterung an dieser Stelle den Rahmen unserer Betrachtungen sprengen würde. Hier werden diese beiden Begriffe grundsätzlich synonym gebraucht.

[2] Vgl. hierzu: Joachim Bauer, Schmerzgrenze. Vom Ursprung alltäglicher und globaler Gewalt, München 2011.

[3] E.-W. Böckenförde, Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation, in: ders. (Hg.), Recht, Staat, Freiheit, erw. Ausgabe, Frankfurt a.M. 2006, S. 114.

[4] Vgl. hierzu insbes. Habermas, Jürgen, Erläuterungen zur Diskursethik, Frankfurt a.M. 1991.

[5] „Vereinbarung über die katholische Seelsorge im Bundesgrenzschutz, Bek. d. BMI v. 18.10.1965 – VI B 8 – 651 005 – Gemeinsames Ministerialblatt – S. 377, in: Helmut Blanke, Hans-Jochen Jaschke u. a. (Hg.), 50 Jahre Seelsorgevereinbarung in Bundesgrenzschutz und Bundespolizei. Religiöses Bekenntnis im neutralen Staat, Göttingen 2015, S. 212 f.

 

Ulrich T. G. Hoppe

Doktor der Theologie und Oberpfarrer in der Bundespolizei, Lübeck
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