31.07.2023

Die bundesweiten Steuereinnahmen

Bundesministerium der Finanzen

Die bundesweiten Steuereinnahmen

Bundesministerium der Finanzen

Ein Beitrag aus »Die Fundstelle Baden-Württemberg« | © emmi - Fotolia / RBV
Ein Beitrag aus »Die Fundstelle Baden-Württemberg« | © emmi - Fotolia / RBV

Dieser Bericht des Bundesministeriums der Finanzen gibt einen Überblick über die Steuereinnahmen in Bund, Ländern und Kommunen.

1. Einleitung

Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen im November 2022 um 2,0 % über dem Ergebnis vom November 2021. Bei einigen Steuerarten waren dabei allerdings Sondereinflüsse im Vorjahresmonatsvergleich zum November 2021 zu beobachten. Diese betreffen insbesondere die Einfuhrumsatzsteuer sowie die Körperschaftsteuer.

Insgesamt stieg das Aufkommen der Gemeinschaftsteuern im November 2022 um 5,5 % gegenüber Vorjahr. Neben den Steuern vom Umsatz trug dazu vor allem die Zunahme des Lohnsteueraufkommens bei. Die übrigen gemeinschaftlichen Steuern verzeichneten teils beträchtliche Einnahmerückgänge im November. Die Einnahmen aus den Bundessteuern gingen um 7,2 % zurück. Insbesondere die aufkommensstarken Bundessteuern Energiesteuer, Tabaksteuer und Solidaritätszuschlag wiesen größere Rückgänge auf.


Die Einnahmen aus den Ländersteuern verzeichneten einen Rückgang um 30,9 % bedingt durch Einnahmerückgänge der beiden aufkommensstärksten Ländersteuern – der Grunderwerb- sowie der Erbschaftsteuer.

2. Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden

Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen (BEZ) verzeichneten im November 2022 einen Zuwachs um 8,9 % gegenüber dem Ergebnis vom November 2021.

Im Wesentlichen war dies auf die gewachsenen Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern (+ 11,9 % gegenüber November 2021) zurückzuführen. Hierbei spielte neben dem allgemeinen Anstieg des Aufkommens aus den Gemeinschaftsteuern um 5,5 % gegenüber November 2021 auch der Rückgang der im Rahmen des Finanzausgleichs an die Länder zu leistenden Umsatzsteuer-Festbeträge eine Rolle. Diese waren im November 2021 aufgrund der Kompensationszahlungen an Länder und Gemeinden für Einnahmeausfälle aus den zur Minderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie ergriffenen steuerlichen Maßnahmen sehr hoch.

Dagegen reduzierten deutlich geringere Einnahmen aus den Bundessteuern (– 7,2 % gegenüber November 2021) das Aufkommen des Bundes. Zudem fielen die vom Bund an die Länder gezahlten Bundesergänzungszuweisungen und Regionalisierungsmittel im November 2022 leicht höher aus als im Vergleichszeitraum. Die Länder verbuchten im November 2022 einen Rückgang ihrer Steuereinnahmen – nach Verrechnung von BEZ – um 2,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Einnahmen aus Ländersteuern verringerten sich im Vorjahresvergleich deutlich um 30,9 %.

Dem gegenüber standen etwas höhere Einnahmen aus dem Länderanteil an den Gemeinschaftssteuern. Der Anstieg des Länderanteils fiel mit 1,5 % allerdings geringer aus als der des Bundesanteils. Dies war auf die oben erwähnte Anpassung der Umsatzsteuer- Festbeträge zurückzuführen. Die Einnahmen der Gemeinden aus ihrem Anteil an den Gemeinschaftssteuern verringerten sich um 4,0 %.

3. Gemeinschaftssteuern

a) Lohnsteuer

Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer lag im November 2022 um 3,7 % über dem Aufkommen im Vorjahresmonat. Die für das Aufkommen maßgebliche Lage am Arbeitsmarkt war trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiterhin grundsätzlich stabil. Das aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlte Kindergeld stieg um 2,0 % gegenüber November 2021.

Im Ergebnis wuchs das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen um 3,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Auch aufgrund der kräftigen Entwicklung in der 1. Jahreshälfte 2022 lag das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen in den Monaten Januar bis November 2022 – trotz des deutlichen Minderungseffekts aufgrund der steuerlichen Entlastungen und der Auszahlung der Energiepreispauschale im September – kumuliert um 3,9 % über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

b) Körperschaftsteuer

Im November 2022 wurden rd. 0,1 Mrd. € Körperschaftsteueraufkommen brutto vereinnahmt, gegenüber einem Aufkommen von 2,0 Mrd. € im November 2021. Die Einnahmen in diesem Monat waren geprägt durch die Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung. Hierdurch ergeben sich unterjährig regelmäßig beträchtliche Aufkommensschwankungen. Der aktuell sehr kräftige Rückgang bei der Körperschaftsteuer ist jedoch auf einen einnahmeerhöhenden Sondereinfluss im Vorjahr zurückzuführen.

Aus dem Aufkommen wurden in Summe geringe Beträge an Forschungs- und Investitionszulage mit einem Volumen von insgesamt rd. 20,0 Mio. € gezahlt, sodass deren Einfluss auf das Körperschaftsteueraufkommen marginal war. Im November 2022 lag somit das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen bei rd. 0,1 Mrd. €. In den Monaten Januar bis November 2022 ergab sich kassenmäßig kumuliert ein Zuwachs um 10,2 % gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

c) Veranlagte Einkommensteuer

Im November 2022 lag das Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer brutto um 2,0 % unter dem Betrag des Vorjahresmonats. Ebenso wie bei der Körperschaftsteuer war die Entwicklung der Einnahmen in diesem Monat durch die Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung geprägt. Die aus dem Aufkommen geleisteten Erstattungen an Arbeitnehmer stiegen um 51,0 % gegenüber dem Vorjahr, wobei sich hier in den vergangenen Jahren wiederholt hohe Vorjahresveränderungen ergeben hatten. Weitere Abzüge ergaben sich in geringem Ausmaß durch Investitions-, Forschungs- und Eigenheimzulagen. Im Ergebnis lag das kassenmäßige Aufkommen aus der veranlagten Einkommensteuer im November 2022 um 49,4 % unter dem Vorjahresmonat. In den Monaten Januar bis November 2022 war kumuliert ein Anstieg um 9,3 % gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums zu verzeichnen.

d) Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

Im November 2022 lag das Bruttoaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 10,7 % unter demjenigen im November 2021. Das Aufkommen wird maßgeblich durch die Einnahmen der Kapitalertragsteuer aufgrund von Dividendenausschüttungen von Unternehmen bestimmt. Insgesamt ergab sich damit ein Rückgang des Kassenaufkommens der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 9,4 % gegenüber November 2021. Mit Blick auf das kumulierte Ergebnis im bisherigen Jahresverlauf bis November 2022 lag das kassenmäßige Aufkommen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 28,2 % über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

e) Steuern vom Umsatz

Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz lag im November 2022 um beträchtliche 22,8 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Die Einnahmen aus der (Binnen-)Umsatzsteuer verringerten sich leicht um 3,8 %; die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer stiegen dagegen deutlich um 177,7 % gegenüber November 2021.

Der hohe Anstieg bei der Einfuhrumsatzsteuer ist allerdings maßgeblich auf einen Sonderfaktor im Vorjahr zurückzuführen: Aufgrund des späten Fälligkeitstermins wurde ein Teil des Steueraufkommens aus dem November des Vorjahres erst im Folgemonat Dezember 2021 aufkommenswirksam gebucht. Durch die dadurch sehr niedrige Vorjahresbasis ergibt sich die sehr hohe rechnerische Steigerungsrate im aktuellen Berichtsmonat. Gleichwohl spiegelt das beträchtliche Plus bei der Einfuhrumsatzsteuer aber auch den im Vorjahresvergleich deutlich gestiegenen Wert der Warenimporte wider.

Da die Einfuhrumsatzsteuer bei der (Binnen-)Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden kann, führen steigende Einnahmen bei der Einfuhrumsatzsteuer tendenziell zu einer schwächeren Einnahmeentwicklung bei der (Binnen-)Umsatzsteuer. Der starke Anstieg für die Monate Januar bis November 2022 von kumuliert 16,5 % gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums war in signifikanten Teilen auf die schwache Vergleichsbasis zurückzuführen (u. a. aufgrund der temporären Steuersatzsenkung und der wirtschaftlichen Effekte der Pandemie, vgl. die Ausführungen dazu im BMF-Monatsbericht Oktober 2022).

 

Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der Fundstelle Baden-Württemberg 4/2023, Rn. 44.

 

Bernd Klee

Dezernent für Finanzen, Personal und Kommunales im Landkreistag Baden-Württemberg
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