30.01.2023

Mehr Steuergerechtigkeit wagen

Finanzgerichtstag 2023

Mehr Steuergerechtigkeit wagen

Finanzgerichtstag 2023

Finanzgerichtstag in Köln: Versuche, über den steuerrechtlichen Tellerrand hinauszuschauen. | © privat
Finanzgerichtstag in Köln: Versuche, über den steuerrechtlichen Tellerrand hinauszuschauen. | © privat

Nach coronabedingter Unterbrechung fand im Januar der Finanzgerichtstag 2023 in Präsenz statt. Überschrieben war er mit „Steuerrecht, Steuergerechtigkeit und Steuerrechtskultur in Krisenzeiten“.

Es gibt Juristen, die entwaffnend offen bekennen, mit Steuerrecht sich nicht befasst zu haben, wie der nordrhein-westfälische Justizminister Dr. Benjamin Limbach (Die Grünen) in seinem Grußwort an das in Köln versammelte Steuerrechtsplenum. Es gibt Juristen, die sich hauptberuflich mit Steuerrecht befassen, und sich dabei in Ruhe eher mit Detailfragen beschäftigen, wie der Präsident des Bundesfinanzhofs Dr. Hans-Josef Thesling (CDU).

Paul Kirchhof: „Wir müssen zur Steuergerechtigkeit zurückkehren“

Und es gibt Juristen, die zwar den steuerrechtlichen Bezug besitzen, jedoch sich ganz offen von den Entwicklungen auf diesem Rechtsgebiet distanzieren, wie Professor Paul Kirchhof in seinem Vortrag unter dem Titel „Rechtsstaatliche Steuergesetzgebung in Phasen politischer und wirtschaftlicher Ungewissheiten“. Der ehemalige Verfassungsrichter Kirchhof ließ es an Deutlichkeit nicht vermissen. „Wir leben bei den Steuererklärungen in einer fiktiven Welt“. Er forderte daher: „Wir müssen zur Steuergerechtigkeit zurückkehren!“. Dies erfordere jedoch rechtsstaatsbewusste Juristen, die darauf achten, dass nicht erst steuerliches Unrecht entstehe. Vertrauen sei für ihn ein Grundprinzip. „Fehlt es, gibt es keine Freiheit“, so Kirchhof.


Schwab: „Wir benötigen ein Gesamtkonzept“

„So kann es nicht weitergehen“, meinte auch der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Professor Hartmut Schwab, angesichts eines aus seiner Sicht immer komplizierter werdenden Steuerrechts. „Wir benötigen ein Gesamtkonzept“, so Schwab. Hierfür brauche es „digitaltaugliche“ Normen und zeitnah mutige Reformen.

Dass auch in anderen Rechtsgebieten Fehlentwicklungen – oder zumindest gravierende Mängel bei der Gesetzgebung – zu beobachten sind, verdeutlichte die Richterin am Bundesfinanzhof, Roberta Hübner. Genüsslich sezierte sie Normen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit Mai 2018 vieles im digitalen Agieren komplizierter hat werden lassen. Sie verdeutlichte dies an Informationsansprüchen gegenüber der Finanzverwaltung.

Fischedick: „Steuerungsfunktion des Steuerrechts“

Steuerrechtler sollten in vielerlei Hinsicht über den Tellerrand ihres Rechtsgebietes hinausblicken. Denn Steuerrecht kann auch eine ernst zu nehmende Steuerungsfunktion besitzen, sofern es zur Definition von sinnvollen Rahmenbedingungen eingesetzt wird, wie der Klimaforscher Professor Manfred Fischedick vom Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie deutlich machte. Er stellte dar, dass – entgegen aller Kritik – auch aus Kreisen von sogenannten Klimaaktivisten, das Klimaschutzgesetz zum einen sehr kurzfristig realisiert und mit geeigneten Steuerungsmechanismen ausgestattet worden sei. Diese könnten verstärkt werden durch entsprechende steuerrechtliche Flankierung.

Brandt verbindet das breit gefächerte Themenspektrum

Doch dann ging es vom Großen auch wieder ins Klein-Klein steuerrechtlicher Fragestellungen, die zudem noch verstärkt werden durch regelmäßig divergierende Rechtsprechung. Veranschaulicht wurde dies in Köln anhand der Themen Betriebsaufspaltung (Dr. Jens Reddig), Kapitaleinkünftebesteuerung (Dr. Nadya Bozza-Splitt), Durchführung von Unionsrecht (Professor Marcel Krumm) und der Umsatzbesteuerung (Dr. Katarina Günther). Durch die Moderation von Professor Jürgen Brandt, dem Präsidenten des Finanzgerichtstages, konnten diese aktuellen steuerrechtlichen Puzzleteile zusammengehalten werden.

Prof. Jürgen Brandt, Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages

 

Marcus Preu

Ltg. Lektorat und Redaktion, Rechtsanwalt
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