29.11.2018

Grundsteuerreform

Bundesfinanzminister Olaf Scholz stellt zwei Modelle vor

Grundsteuerreform

Bundesfinanzminister Olaf Scholz stellt zwei Modelle vor

Erste Überlegungen zum Vorschlag des Bundesfinanzministeriums. ©Eisenhans - stock.adobe.com
Erste Überlegungen zum Vorschlag des Bundesfinanzministeriums. ©Eisenhans - stock.adobe.com

Am 27.11.2018 hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz den Ländern (endlich) zwei Modelle zur Grundsteuerreform vorgelegt. Im Anschluss an den Beitrag „Die Reform der Grundsteuer – Verfassungsfeste Erhebung der Grundsteuer durch Grundsteuererklärung der Grundbesitzer“ https://publicus.boorberg.de/die-reform-der-grundsteuer/ anbei einige erste Überlegungen zu dem Vorschlag des Bundesfinanzministeriums, dessen endgültige Fassung allerdings erst nach Abstimmung mit den Ländern frühestens im Dezember 2018 veröffentlicht werden soll.

(1) Es gab bisher zwei Modelle in der aktuellen politischen Diskussion:

(1a) Das Kompromissmodell von 14 Bundesländern außer Bayern und Hamburg:

– Bewertung des Grundstücks durch Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert,


– Bewertung des Gebäudes durch Gebäudefläche mal Pauschalwert korrigiert durch Altersabschlag.

(1b) Das Modell von Bayern und Hamburg:

– Bewertung des Grundstücks durch Grundstücksfläche mal einheitlichem Pauschalwert, also ohne Berücksichtigung des Verkehrswerts des Grundstücks.

– Bewertung des Gebäudes durch Gebäudefläche mal Pauschalwert, also ohne Berücksichtigung des Verkehrswerts des Gebäudes.

(1c) In beiden Fällen sollten die Finanzämter, so wie derzeit, eine Bewertung der Immobilien durchführen ohne Beteiligung der Immobilienbesitzer.

(2) Vorschlag zur Grundsteuerreform durch das Bundesfinanzministerium (BMF-Modell), soweit derzeit bekannt geworden:

Das BMF-Modell übernimmt das Kompromissmodell der 14 Bundesländer mit zwei Änderungen:

– Unverändert ist die Bewertung des Grundstücks durch Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert.

– Unverändert ist ebenfalls die Bewertung des Gebäudes durch Gebäudefläche mal Pauschalwert korrigiert durch Altersabschlag.

– Änderung 1: Zudem Bewertung durch die erzielte Nettokaltmiete, bei Eigennutzung durch einen regional unterschiedlichen (von den Ländern festzulegenden?) Pauschalwert.

– Änderung 2: Erhebung der erforderlichen Informationen mittels einer Grundsteuererklärung durch die Immobilienbesitzer, also genau Umsetzung des Vorschlags, den wir nach dem Verfassungsgerichtsurteil veröffentlicht haben https://publicus.boorberg.de/die-reform-der-grundsteuer/.

Ein Anstieg der durchschnittlichen Grundsteuerbelastung soll durch eine angemessene Reduzierung der Grundsteuermesszahlen erreicht werden verbunden mit der Hoffnung, dass die örtlichen Hebesätze unverändert bleiben.

(3) Vorläufige Bewertung des BMF-Modells:

– Wegen der vorgesehenen Grundsteuererklärung durch die Immobilienbesitzer ist das BMF-Modell leicht umsetzbar.

– Tendenziell werden Einfamilienhausbesitzer mehr Grundsteuer zahlen, zumindest dann, wenn der Pauschalwert für Eigennutzer sich an der durchschnittlichen Kaltmiete für Einfamilienhäuser orientiert.

– Wohnungsmieter in teuren Wohnlagen werden mehr Grundsteuer zahlen, Wohnungsmieter in einfachen Wohnlagen weniger.

(4) Vorläufige Bewertung des Modells von Bayern und Hamburg

Alternativ wird vom BMF auch das Modell von Bayern und Hamburg erwähnt, das für die Bestimmung der Grundsteuer nur die Flächen von Grundstück und Gebäude berücksichtigt und deren Verkehrswerte völlig unberücksichtigt lässt. Es bleibt unklar, inwieweit das BMF dieses Modell tatsächlich als echte Alternative vorschlagen wird.

– Vorteil dieses Modells wäre eine weitere Verringerung des Bewertungsaufwand, der aber mittels der in jedem Fall vorgesehenen Grundsteuererklärung durch die Immobilienbesitzer ohnehin sehr niedrig gehalten werden kann.

Bei diesem Modell von Bayern und Hamburg wären die Belastungseffekte gegenüber dem BMF-Modell auf den Kopf gestellt:

– Tendenziell würden Einfamilienhausbesitzer weniger zahlen.

– Wohnungsmieter in teuren Wohnlagen würden ebenfalls weniger Grundsteuer zahlen, Wohnungsmieter in einfachen Wohnlagen mehr.

Prof. Dr. Lorenz Jarass

Prof. Dr. Lorenz Jarass

M.S. (Stanford University, USA). Hochschule RheinMain, Wiesbaden

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