18.10.2021

Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht LL.M für Juristen

Durch die Corona-Pandemie aktueller denn je

Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht LL.M für Juristen

Durch die Corona-Pandemie aktueller denn je

Ein Beitrag aus »Der Wirtschaftsführer« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV
Ein Beitrag aus »Der Wirtschaftsführer« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV

Die Zielgruppe des Studienganges

Seit dem Wintersemester 2007/2008 bietet das Institut für Rechtsfragen der Medizin, das der Heinrich-Heine- Universität Düsseldorf angehört, den Weiterbildungsstudiengang „LL.M. Medizinrecht“ an. Als einziger der vergleichbaren Weiterbildungsstudiengänge im Medizinrecht richtet sich der Studiengang ausschließlich an Juristen. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt.

Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang ist eine mindestens mit der Endnote „befriedigend“ bestandene Erste juristische Staatsprüfung. Dadurch erstreckt sich das Teilnehmer-Spektrum auf folgende Personen:

– Studierende, die gerade ihr Jurastudium abgeschlossen haben,


– Referendare, die parallel ihr Referendariat begonnen haben, und

– Berufseinsteiger sowie schon länger Berufstätige.

Von dieser Vielfalt profitieren die Diskussionen im Studiengang. Denn es fließt zum einen das Wissen von Personen ein, die noch näher an einer wissenschaftlichen Ausbildung an den Universitäten stehen, und das Wissen von Praktikern, die Erfahrungen der praktischen Umsetzung des Medizinrechts liefern können. Eine Zulassung zum Studiengang ist auch dann möglich, wenn dem Interessenten ein Doktorgrad der Rechte mit mindestens dem Prädikat „cum Laude“ verliehen wurde oder die Zweite juristische Staatsprüfung mindestens mit der Endnote „befriedigend“ absolviert wurde.

Anhand der bereits berufstätigen Teilnehmer zeigt sich auch die Vielfalt des Medizinrechts. So stammen die Teilnehmer von Staatsanwaltschaften und Gerichten, auf das Medizinrecht spezialisierten Kanzleien, „Behörden des Medizinrechts“, also zum Beispiel Ärztekammern oder Kommunalorganen, und vielfach auch aus Berufsverbänden. Aber auch Praktiker aus der Versicherungsbranche zählen zu den Teilnehmern.

Aufbau und Kosten des Studienganges

Der Weiterbildungsstudiengang dauert drei Semester und startet mittlerweile zu jedem Winter- und Sommersemester. Zunächst müssen vier Vorlesungsmodule absolviert werden, die jeweils mit einer Klausur beendet werden. Die Vorlesungen finden jeweils am Wochenende statt. Zeitlich flexibel ausgewählt werden kann der Zeitraum, in dem ein vierwöchiges Pflichtpraktikum in einem medizinrechtlichen Tätigkeitsbereich absolviert wird.

Dadurch können die im Studiengang erworbenen oder vertieften Kenntnisse unmittelbar in der Praxis umgesetzt werden. Es besteht ebenso die Möglichkeit, sich bei bestehender Berufserfahrung von dieser Verpflichtung befreien zu lassen. Gleiches gilt auch für die Anerkennung von während des Studiums gesammelten praktischen Erfahrungen, etwa im Rahmen einer wissenschaftlichen Mitarbeit in einer Kanzlei.

An die Vorlesungsmodule schließt ein Seminar-Modul an. Die Teilnehmer nehmen an zwei Seminaren teil und fertigen hierfür Seminararbeiten an, die von den jeweiligen Betreuern konzipiert wurden. Das Seminar-Modul endet mit den jeweiligen Seminaren, in denen die erarbeiteten Seminararbeiten vorgestellt werden und eine Diskussion über die Ergebnisse stattfindet. Abschließend beginnt der zehnwöchige Zeitraum der Anfertigung der Masterarbeiten. Hierbei ist die Themen- und Betreuerwahl frei. Die Teilnehmer können sich hier vertieft einem medizinrechtlichen Thema wissenschaftlich widmen, das für sie von besonderem Interesse ist. Als Ideensammlung für die Themen der Masterarbeiten dienen insbesondere die vorangegangenen Module.

Für den LL.M.-Studiengang werden 3.000 € pro Semester fällig. Allerdings kann für Geringverdiener die Studiengebühr auf 2.000 € herabgesetzt werden. Außerdem ist per Frühbucher-Rabatt eine Reduzierung der ersten Semestergebühr möglich. Zudem bieten das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Bund Förderprogramme, mit denen eine finanzielle Unterstützung erlangt werden kann.

Inhalte der jeweiligen Module

Das erste Vorlesungsmodul „Zivilrechtliche Arzthaftung“ bringt den Studierenden einen Medizinrechtsbereich näher, der den meisten Studierenden aus dem Regelstudium noch ein Begriff ist. Er eignet sich gut, um insbesondere auch einen Überblick über das Gesundheitswesen und die Verpflichtungen von Medizinern zu vermitteln. Außerdem werden von Praktikern mit Doppelqualifikation (Jura- und Medizinstudium) Grundlagen der Medizin gelehrt, damit Sachverhalte einfacher nachvollzogen werden können. „Modul B“ handelt vom „Gesellschafts- und Steuerrecht sowie dem Arztstrafrecht“ und enthält mit dem Gesellschaftsrecht einen wichtigen Teil der Praxis der medizinrechtlichen Beratung. So wird erläutert, wann welche Gesellschaftsformen für ärztliche Zusammenschlüsse in Betracht kommen. Im steuerrechtlichen Teil erlernen die Teilnehmer das Steuerrecht der Heilberufe. Hierzu gehört etwa die wichtige Unterscheidung, wann Ärzte Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen und wann es sich um ein gewerbliches Agieren handelt. Der Themenkomplex des „Arztstrafrechts“ wird ebenfalls ausführlich behandelt. Hierzu gehören auch die von Praktikern nähergebrachten Erfahrungen im Umgang mit Compliance im Gesundheitswesen. Außerdem ist der Themenbereich nicht auf das Arztstrafrecht beschränkt, sondern handelt von den wirtschaftsstrafrechtlichen Risiken im Gesundheitswesen, wozu insbesondere auch die neu eingeführten §§ 299a, 299b StGB gehören, die die Korruption im Gesundheitswesen verhindern sollen. Im dritten Vorlesungsmodul „Krankenversicherungsrecht, Vertragsarzt- und Vergütungsrecht“ werden umfassende Kenntnisse im Bereich des Sozialgesetzbuchs V vermittelt, in dem die gesetzliche Krankenversicherung geregelt ist. Hierzu gehört etwa die Leistungserbringung in der vertragsärztlichen Versorgung durch ein Medizinisches Versorgungszentrum. Darüber hinaus wird den Studierenden das umfangreiche Vergütungsrecht im Gesundheitswesen überblicksartig nähergebracht. Hierbei zeigen sich eindrucksvoll die Unterschiede zwischen der stationären und vertragsärztlichen Versorgung im Gegensatz zur privatärztlichen Leistungserbringung. Den Abschluss der Vorlesungen bildet das „Modul D“ über das Berufs- und Pharmarecht. Der ärztliche Beruf und auch andere Heilberufe haben ein striktes Berufsrecht, aus dem sich ergibt, wie sich ein Arzt bei der Berufsausübung (aber möglicherweise auch im Privatleben) verhalten muss, um „des Arztberufes würdig“ zu sein. Die besondere Rolle des Pharmarechts wurde während der Corona-Pandemie insbesondere bei der Entwicklung von Impfstoffen deutlich.

Die Seminare werden von verschiedenen Dozenten angeboten und erstrecken sich beispielsweise vom Sozialrecht über das Verfassungsrecht. Hierbei werden sowohl „Klassiker“ des Medizinrechts aufgegriffen als auch tagesaktuelle Probleme. So standen die Seminare im Wintersemester 2020/2021 zum Großteil im Lichte der Corona- Pandemie. In diesem Zusammenhang wurde beispielsweise die höchst umstrittene Triage in Krankenhäusern untersucht. Es wurden aber auch verfassungsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit den Vorgaben an Krankenhäuser für die Streichung elektiver Eingriffe aufgegriffen.

Dozentinnen und Dozenten

Die Dozentinnen und Dozenten des Studiengangs spiegeln deutlich den vielfältigen Einsatz von Medizinrechtlern im Berufsalltag wider.

Hierzu gehören zum einen Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren. Ein Großteil der Dozentinnen und Dozenten kommt aus der anwaltlichen Praxis im gesamten Bundesgebiet. Teilweise werden auch Praktiker aus der Medizin in die Vorlesungen eingebunden, damit die Studierenden auch Einblicke in den ärztlichen Alltag erhalten und so der Kontakt zwischen Rechtswissenschaften und Medizin vertieft werden kann.

Außerdem sind auch Berufsträger von Behörden und Gerichten, Ministerien und Berufsverbänden als Dozenten tätig. Dadurch entsteht für die Teilnehmer des Studienganges auch die Möglichkeit, ihr Netzwerk innerhalb der Medizinrechtsbranche aufzubauen oder zu vertiefen.

Wie man vom LL.M. profitiert

Formell verleiht die Juristische Fakultät der Universität Düsseldorf den akademischen Grad „Master of Laws (Medizinrecht)“ (LL.M. Medizinrecht). Außerdem besteht in der Regel die Möglichkeit, dass durch den LL.M. der theoretische Teil des Fachanwaltslehrgangs „Fachanwalt für Medizinrecht“ übersprungen werden kann. Über diese formellen Vorteile hinaus bietet

der Studiengang insbesondere für Berufseinsteiger im Medizinrecht die Übermittlung eines Wissensstandes über das gesamte Medizinrecht, um dann in der Praxis Sachverhalte und Zusammenhänge schneller verstehen und dadurch Problemfälle des Medizinrechts lösen zu können. Nicht zu verschweigen ist darüber hinaus der Vorteil, dass sowohl für Berufskollegen als auch Mandanten sofort sichtbar ist, dass sich die jeweilige Person intensiv mit dem Medizinrecht auseinandergesetzt hat.

Fazit

Ich habe den LL.M.-Studiengang nach dem Ersten Staatsexamen absolviert. Bereits während des Jura-Studiums galt sowohl der Medizin als auch dem Medizinrecht mein besonderes Interesse. Daher wollte ich über die Bereiche des Arzthaftungs- und Arztstrafrechts hinaus, die oberflächlich während des Regelstudiums angeschnitten werden, mehr über das Medizinrecht erfahren, um später in diesem Bereich arbeiten zu können.

Die Phase nach dem Ersten Staatsexamen war hierfür aus meiner Sicht prädestiniert, weil ich nach der teilweise zermürbenden Examensphase das juristische Interesse auf einen neuen Bereich lenken konnte und so auch wieder die Freude am Erlernen juristischer Probleme gefunden habe. Durch den Studiengang konnte ich Kontakte in den medizinrechtlichen Bereich knüpfen, die mich beispielsweise zu meiner ersten wissenschaftlichen Tätigkeit in einer auf das Medizinrecht spezialisierten Kanzlei geführt haben. Darüber hinaus war das den LL.M.-Studiengang anbietende Institut für Rechtsfragen der Medizin bei der Vermittlung eines Betreuers für mein Promotionsvorhaben behilflich, auf das ich im Rahmen der Vorlesungen zum Arztstrafrecht und zur Compliance gestoßen war.

Der Beitrag stammt aus dem »Der Wirtschaftsführer für junge Juristen«.

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Tilmann Dittrich

Doktorand, Düsseldorf
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