27.10.2021

Förderung des sozialen Unternehmertums

Vielfältige Fördermittel stehen zur Verfügung

Förderung des sozialen Unternehmertums

Vielfältige Fördermittel stehen zur Verfügung

Es gibt unterschiedliche Fördermittel für Kommunen und Unternehmen in der freien Wirtschaft. ©fotogestoeber - stock.adobe.com
Es gibt unterschiedliche Fördermittel für Kommunen und Unternehmen in der freien Wirtschaft. ©fotogestoeber - stock.adobe.com

Kommunen und Unternehmen können ihre Liquidität durch staatliche Fördermittel auch im Bereich „Soziales Unternehmertum“ deutlich verbessern.

Fördermittel für Kommunen

Fördermittel 1: Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderern

Unterstützt werden Sie als Verband, Vertriebeneneinrichtung, Kirche, anerkannter Träger der politischen Bildung, Migrantenselbstorganisation oder Kommune, wenn Sie Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration durchführen. Diese bieten Sie für jugendliche und erwachsene Zuwandernde mit dauerhafter Bleibeperspektive sowie für Personen mit Migrationshintergrund als nachholende Integration an.


Gefördert werden Projekte, die sich am Gemeinwesen orientieren, sowie Multiplikatorenschulungen. Ihre Maßnahmen verfolgen Ziele wie die Stärkung der sozialen Kompetenz von Zuwandernden und wechselseitigen Akzeptanz von diesen und Einheimischen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu richten.

Fördermittel 2: Verordnung über den europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds (2021–2027)

Wenn Sie Interesse daran haben, die wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Ungleichgewichte zwischen den Regionen zu verringern, können Sie Zuschüsse für Ihre Vorhaben erhalten.

Allgemein werden in den Jahren 2021 bis 2027 diese politischen Ziele unterstützt:

1.) Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels,

2.) ein stärker vernetztes Europa durch die Steigerung der Mobilität und der regionalen IKT-Konnektivität,

3.) ein bürgernäheres, sozialeres sowie CO2-armes Europa.

Ihr Vorhaben soll besondere Aufmerksamkeit legen

1.) auf die Bewältigung von ökologischen und klimatischen Herausforderungen, insbesondere dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 und

2.) die Nutzbarmachung des Potenzials digitaler Technologien.

Eine Förderung erhalten Sie insbesondere dann, wenn Ihr Vorhaben folgende Tätigkeiten unterstützt:

1.) Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen und Infrastruktur sowie produktive KMU sowie

2.) Ausrüstung, Software, immaterielle Vermögenswerte und technische Hilfe.

Fördermittel 3: Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)

Gefördert werden:

1.) Maßnahmen von nicht staatlichen Organisationen, die im erheblichen Bundesinteresse liegen, die für ganz Deutschland bedeutend sind und nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden können und

2.) Verbände, Fachorganisationen und Aktivitäten zur Sicherung und Stärkung der bundeszentralen Infrastruktur bei den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.

Sie stellen Ihren Antrag an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Fördermittel für Unternehmen der freien Wirtschaft – Auszug aus den aktuell 54 Förderungen

Fördermittel 1: unternehemsWert:Mensch – Förderung von Beratungsleistungen von KMUs zur Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik

Unterstützt werden Sie als KMU, auch Gemeinnützige, oder als Freiberufler mit der Finanzierung von Beratungsleistungen. Sie erhalten den Zuschuss für einen dreistufigen, beteiligungsorientierten Beratungsprozess, der sich gezielt am Bedarf Ihres Betriebs orientiert. Das Programm besteht aus zwei Programmzweigen:

1.) unternehmensWert:Mensch (uWM) mit Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den vier zentralen Handlungsfeldern Personalführung, Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit sowie Wissen und Kompetenz und

2.) unternehmensWert:Mensch plus (uWM plus) mit Beratungsleistungen zur Etablierung eines betrieblichen Lern- und Experimentierraums zur Gestaltung des digitalen Wandels.

Sie erhalten den Zuschuss

1.) im Programmzweig uWM als KMU ab 10 Beschäftigten in Höhe von 50 Prozent, als Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten in Höhe von 80 Prozent des pauschalierten Beraterhöchstsatzes von 1.000€ netto je Beratungstag für maximal 10 Beratungstage.

2.) Im Programmzweig uWM plus erhalten Sie als KMU eine Förderung in Höhe von 80 Prozent des pauschalierten Beraterhöchstsatzes von 1.000€ netto je Beratungstag für maximal 12 Beratungstag

Vom förderfähigen Honorar sind 50 Prozent beziehungsweise 20 Prozent von Ihnen als Eigenanteil aufzubringen. Ihren Antrag stellen Sie bei einer der regionalen Erstberatungsstellen.

Fördermittel 2: Einstiegsqualifizierung Jugendlicher

Die Bundesregierung unterstützt Sie als Arbeitgeber, wenn Sie Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz eine sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung als Brücke in die Berufsausbildung anbieten.

Sie vereinbaren eine Vergütung mit dem Auszubildenden. Die Höhe des Zuschusses beträgt die vereinbarte Vergütung zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Zuschuss beträgt maximal 247€. Fahrtkosten können auch gefördert werden. Anträge stellen Sie bei der für Ihren Betrieb zuständigen Agentur für Arbeit.

Fördermittel 3: Gemeinsames Forschungs- und Entwicklungsprogramm »Aktives und unterstütztes Leben« (AuL)

Das Programm dient hauptsächlich der Unterstützung marktorientierter Forschungs- und Innovationsprojekte für ein aktives und gesundes Altern.

Ziele des Programms sind:

1.) die Förderung von innovativen, durch Informations- und Kommunikationstechnik gestützten Produkten und Diensten für ein aktives und gesundes Altern im eigenen Heim, in der Gemeinschaft und am Arbeitsplatz. Dabei sollen die Unabhängigkeit älterer Menschen und die Verringerung der sozialen Isolation im Vordergrund stehen.

2.) Die Entwicklung von kostengünstigen und leicht zugänglichen Lösungen, die unterschiedlichen sozialen Ansprüchen, sozioökonomischen Faktoren, geschlechtsspezifischen Aspekten und rechtlichen Voraussetzungen gerecht werden.

Fördermittel 4: START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität

Unterstützt werden interaktive Technologien in den beiden Forschungsfeldern „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ und „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“. Das Ideen-/Innovationspotenzial von Start-ups in diesen Bereichen der Spitzenforschung soll für Wirtschaft und Gesellschaft besser nutzbar gemacht werden.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in 2 Modulen:

1.) Einzelvorhaben von Forschungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die den Reifegrad der aktuellen Ergebnisse erhöhen (Modul 1) sowie

2.) risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit von jungen Start-ups in Deutschland (Modul 2).

Sie erhalten die Förderung von meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss für 18 Monate bis drei Jahre. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Start-ups erhalten pro Projekt maximal 400.000€ bei einer dreijährigen Laufzeit.

Fazit

Kommunen und Unternehmen können ihre Liquidität durch staatliche Fördermittel auch in der Thematik „Soziales Unternehmertum“ deutlich verbessern.

 

Maximilian Schreiber

Staatlich zertifizierter Fördermittelberater
n/a